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   OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04   

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OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04 (https://dejure.org/2004,14195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 (https://dejure.org/2004,14195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 8 ME 169/04 (https://dejure.org/2004,14195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 AltPflG; § 2 Abs. 2 S. 4 AltPflG; § 26 Abs. 2 S. 3 VwVfG; § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG
    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ; Unzuverlässigkeit bzw. Ungeeignetheit für eine Tätigkeit als Altenpflegerin auf Grund eines vermuteten Alkoholproblems; Zweifel an der Zuverlässigkeit oder gesundheitlichen Eignung auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ; Unzuverlässigkeit bzw. Ungeeignetheit für eine Tätigkeit als Altenpflegerin auf Grund eines vermuteten Alkoholproblems; Zweifel an der Zuverlässigkeit oder gesundheitlichen Eignung auf Grund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 596 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
    Über die ausdrückliche Regelung in § 26 Abs. 2 Satz 3 VwVfG hinaus bedarf eine Verpflichtung, sich einer solchen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, auch deshalb einer gesetzlichen Grundlage, weil es sich dabei um einen erheblichen Eingriff in das gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - 13 B 2436/03

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
    Entsprechende Vorschriften enthalten für Ärzte § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO (vgl. dazu bei bestehenden Alkoholproblemen OVG Münster, Beschl. v. 1.7.2004 - 13 B 2436/03 -), für Zahnärzte § 5 Abs. 1 Nr. 3 ZHG, für Tierärzte § 8 Abs. 1 Nr. 3 BTÄO und für Psychologische Psychotherapeuten § 3 Abs. 3 Nr. 2 Alternative 2 PsychThG.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit der Betroffenen und ihre Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913 ff., zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO).
  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
    Das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung überwiegt in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1/95 - Senatsbeschl. v. 27.5.2004 - 8 ME 41 und 42/04 -).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
    Das Altenpflegegesetz ist hinsichtlich der maßgeblichen Regelungen über die Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" verfassungskonform (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62 ff.) und hat daher insoweit die Regelungen des zuvor geltenden niedersächsischen Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege vom 26. Juni 1996 (Nds. GVBl. S. 276), geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1999 (Nds. GVBl. S. 158), abgelöst (vgl. Viere, Erläuterungen zum Altenpflegegesetz in: Das Deutsche Bundesrecht, I K 34, S. 16).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
    Die prozessuale Mitwirkungspflicht geht nicht über das hinaus, was die Behörde nach materiellem Recht verlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 10/84 -, BVerwGE 74, 222, 225; Höfling/Breustedt in Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, § 86 Rn. 120).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

    Dies setzt ein Verhalten voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, DVBl. 2005, 596), das nach Art, Schwere und Zahl von Verstößen insbesondere gegen Berufspflichten die zu begründende Prognose rechtfertigt, der Betroffene biete aufgrund der begangenen Verfehlungen nicht die Gewähr, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten.
  • OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23

    Zulässigkeit eines mit einem Widerruf einer Anerkennung als Prüfsachverständiger

    Da kein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist, ist das Interesse des Antragstellers an seiner weiteren Anerkennung als Prüfsachverständiger mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2022, 3 Bs 68/22, n.v.; VGH München, Beschl. v. 6.7.2020, 21 C 20.1503, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2004, 8 ME 169/04, DVBl 2005, 596 [Ls], juris Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 6 K 1545/08

    Unzuverlässigkeit eines Altenpflegers

    Ausschlaggebend für die Prognose ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. VG München, Urt. v. 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 - VG Oldenburg, Urt. v. 18.11.2008 - 7 A 1324/08 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, ).

    Der Streitwert wird in Abänderung des vorläufigen Streitwertbeschlusses vom 23.05.2008 gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf EUR 15.000,-- festgesetzt (vgl. Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 07./08. Juli 2004, VBlBW 2004, 467; vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 - VG München, Urt. v. 04.03.2008 - M 16 K 06.3357 - ).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats ein Verhalten voraus, das nach Art, Schwere und Zahl der Verstöße insbesondere gegen Berufspflichten die zu begründende Prognose rechtfertigt, der Betroffene biete aufgrund der begangenen Verfehlungen nicht die Gewähr, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 ME 62/09 -, NJW 2009, 3467; v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, DVBl. 2005, 596).
  • VG München, 04.03.2008 - M 16 K 06.3357

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" wegen

    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen" (Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschl. vom 23.12.04 - 8 ME 169/04; siehe auch zum Widerruf der Apotheker-Approbation BVerwG Beschl. v. 26.09.2002, 3 C 37/01-).
  • VG Hannover, 27.04.2020 - 7 B 5587/19

    Altenpfleger; Bildaufnahmen; Erlaubnis; Widerruf; Zuverlässigkeit

    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Altenpflegers und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (Nds.OVG, Beschluss vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 - juris Rdnr. 8 mwN).
  • VG Oldenburg, 18.11.2008 - 7 A 1324/08

    Einzelfall des Widerrufs der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde

    Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 f 1. DVO liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - Az.: 3 B 38/93 - zitiert nach juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - Az.: 8 ME 169/04 - zum Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Betriebsbezeichnung Altenpfleger, zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19

    Altenpfleger; Interimsgefahr; Unzuverlässigkeit; Widerruf

    17 Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltPflG liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - Az.: 3 B 38/93 - juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - Az.: 8 ME 169/04 - zum Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger, juris).
  • VG München, 02.08.2016 - M 16 S 16.2504

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger

    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens zu würdigen (vgl. NdsOVG, B. v. 23.12.2004 - 8 ME 169/04 - juris Rn. 8; BayVGH, U. v. 2.3.2010 - 21 B 08.3008 - juris Rn. 22, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U. v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 - juris - zu § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO).
  • VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16

    Anklageschrift; Berufsbezeichnung; Interimsgefahr; Krankenschwester;

    Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - Az.: 3 B 38/93 - juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - Az.: 8 ME 169/04 - zum Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger, juris).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503

    Streitwertbeschwerde - Führung der Bezeichnung Kranken- und Gesundheitspfleger

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 8 LA 90/21

    Streitwert; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • VG Hannover, 12.03.2009 - 7 B 4997/08
  • VG Gießen, 21.08.2020 - 8 K 262/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"

  • VG Oldenburg, 18.07.2007 - 7 A 817/07
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