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OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09 |
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Art. 6 GG; § 28 Abs. 1 S. 4 AufenthG; § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung von Eltern eines Minderjährigen; Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Zumutbarkeit der zumindest vorübergehenden Aufgabe einer familiären Lebensgemeinschaft - Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 60 a Abs. 2 S. 1
Vorläufiger Rechtsschutz, Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, Kosovo - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung von Eltern eines Minderjährigen; Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Zumutbarkeit der zumindest vorübergehenden Aufgabe einer familiären Lebensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung von Eltern eines Minderjährigen; Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Zumutbarkeit der zumindest vorübergehenden Aufgabe einer familiären Lebensgemeinschaft
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 17.12.2009 - 4 B 48/09
- OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 399
- DÖV 2010, 371
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Maßgeblich ist vielmehr einerseits, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 f.; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl. 2006, 247;… GK-AufenthG, Stand: Mai 2009, § 60a Rn. 153 ff.).Denn die Familie als verantwortliche Elternschaft wird von der prinzipiellen Schutzbedürftigkeit des heranwachsenden Kindes bestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, FamRZ 2006, 187, 188).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 42).Der damit eröffnete Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG begründet aber grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sondern verpflichtet die Ausländerbehörde nur, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 336, 337; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 49 ff.).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Auch wenn mit wachsender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Kindes sich sowohl Methoden und Ziele von Pflege und Erziehung der Kinder ändern als auch Verantwortlichkeit und Sorgerecht der Eltern nach und nach zurücktreten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81, 90;… v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl., Art. 6 Abs. 2 Rn. 159), ist der Antragsteller zu 3. schon wegen seiner Minderjährigkeit noch in besonderer Weise auf den Beistand und die Unterstützung seiner Eltern angewiesen.Denn wenn die familiäre Lebensgemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland gelebt werden kann, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81, 95).
- BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Eine rechtliche Unmöglichkeit besteht unter anderem dann, wenn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG der (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers entgegensteht, weil es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 197; Senatsbeschl. v. 6.1.2010 - 8 ME 217/09 -). - BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06
Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Der damit eröffnete Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG begründet aber grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sondern verpflichtet die Ausländerbehörde nur, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 336, 337; BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 49 ff.). - BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Maßgeblich ist vielmehr einerseits, ob die Eltern im Rahmen des individuell Möglichen die ihnen zugemessene Elternverantwortung wahrnehmen und eine Eltern-Kind-Gemeinschaft tatsächlich gelebt wird und andererseits welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 f.; BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl. 2006, 247;… GK-AufenthG, Stand: Mai 2009, § 60a Rn. 153 ff.). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Denn Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet nicht das Recht, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen, wenn dies auch in einem anderen Land zumutbar möglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 1 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1239, 1240). - OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09
Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Eine rechtliche Unmöglichkeit besteht unter anderem dann, wenn Art. 6 Abs. 1 und 2 GG der (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts des Ausländers entgegensteht, weil es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 197; Senatsbeschl. v. 6.1.2010 - 8 ME 217/09 -). - BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2010 - 8 ME 222/09
Da auch insoweit - insbesondere unter Berücksichtigung der noch nicht einmal ein Jahr alten Tochter des Antragstellers zu 3. (vgl. zu den geringen Anforderungen an das Bestehen einer schutzwürdigen familiären Lebensgemeinschaft und an die Unzumutbarkeit der vorübergehenden Trennung: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, 683) - keine Gründe ersichtlich sind, dass es dem Antragsteller zu 3. zuzumuten wäre, diese familiäre Lebensgemeinschaft zumindest vorübergehend aufzugeben, ist es diesem ebenso nicht zumutbar, seine Eltern in ihr Herkunftsland zu begleiten, um dort die mit ihnen bestehende familiäre Lebensgemeinschaft fortzuführen.
- VG Gelsenkirchen, 19.09.2017 - 9a L 2652/17 OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 8 ME 222/09 -, Rn. 20, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 42; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192-201, juris, Rn. 17.