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   OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05   

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https://dejure.org/2005,19845
OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05 (https://dejure.org/2005,19845)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.05.2005 - 8 ME 52/05 (https://dejure.org/2005,19845)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 8 ME 52/05 (https://dejure.org/2005,19845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zimmereibetrieb; handwerksrechtliche Betriebsuntersagung; fehlende Befähigung; Tätigkeit im handwerklichen Kernbereich - hier: Errichtung von Dachstühlen; Sofortvollzug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 2 HwO; § 7b HwO; § 16 Abs 3 S 1 HwO; § 80 Abs 5 S 1 VwGO; § 80 Abs 7 S 1 VwGO; § 16 Abs 9 HwO
    Arbeit; Ausübungsberechtigung; Befähigungsnachweis; Berufsfreiheit; Bestimmtheit; Betrieb; Betriebsschließung; Betriebsschließungsanordnung; Dachstuhl; Dachstuhlerrichtung; gefahrengeneigte Arbeit; Gesamtwürdigung; Gewerbe; Handwerk; Handwerkerqualifikation; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Handwerksuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1992 - 23 A 3276/91

    Gewerbrecht: Untersagung der Fortsetzung eines Betriebes mit Tätigkeiten des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Es bedurfte auch keines Ausspruchs in der Untersagungsverfügung, dass der Antragsteller dadurch nicht daran gehindert wird, weiterhin solche Tätigkeiten verrichten, die nicht zum Kernbereich des Handwerks gehören, ihm nicht sein essenzielles Gepräge geben und deshalb ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1993 -1 B 143/92 -, NVwZ-RR 1993, 617; OVG Münster, Urt. v. 6.4.1992 - 23 A 3276/91 -, GewArch 1997, 40).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 B 143.92

    Notwendige Beiladung - Industrie- und Handelskammer - Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Es bedurfte auch keines Ausspruchs in der Untersagungsverfügung, dass der Antragsteller dadurch nicht daran gehindert wird, weiterhin solche Tätigkeiten verrichten, die nicht zum Kernbereich des Handwerks gehören, ihm nicht sein essenzielles Gepräge geben und deshalb ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1993 -1 B 143/92 -, NVwZ-RR 1993, 617; OVG Münster, Urt. v. 6.4.1992 - 23 A 3276/91 -, GewArch 1997, 40).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit durch einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt bedarf es darüber hinaus aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls der Feststellung, dass die Maßnahme schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwendung konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 f.; Senatsbeschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -).
  • BVerwG, 20.10.1995 - 1 VR 1.95

    Begründetheit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Dagegen überwiegt das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 VR 1/95 -).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit durch einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt bedarf es darüber hinaus aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls der Feststellung, dass die Maßnahme schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwendung konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 f.; Senatsbeschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31/95 -).
  • BVerwG, 23.03.2004 - 1 B 29.04

    Anforderungen hinsichtlich einer Rüge unzureichender Sachaufklärung - Ablehnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05
    Das Verwaltungsgericht hatte ursprünglich auf den Antrag des Antragstellers mit Beschluss vom 1. November 2004 - 1 B 29/04 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 19. August 2004 mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass der Antragsteller bis zum 31. Dezember 2004 die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorlegt, die erforderlich sind, um seinen Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO entscheiden zu können.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11

    Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit durch einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt bedarf es darüber hinaus aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls der Feststellung, dass die Maßnahme schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwendung konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 f.; Senatsbeschl. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 -, GewArch 2005, 381).

    Sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO damit erfüllt, so ist es in der Regel auch ermessensgerecht, die Fortführung des Betriebes zu untersagen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2005, a.a.O., S. 382; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.7.1997, a.a.O. Rn. 56 ).

    Angesichts der gerade im Bereich der gefahrgeneigten Handwerke, zu denen auch das Zimmerer- und Dachdeckerhandwerk gehört (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2005, a.a.O., S. 382 f.), bestehenden besonders hohen Anforderungen an die Präsenz des Betriebsleiters (vgl. Senatsurt. v. 25.9.1992 - 8 L 8815/91 -, GewArch 1994, 171, 172; Detterbeck, a.a.O., § 7 Rn. 21; Schwannecke, Die Deutsche Handwerksordnung, Stand: April 2011, HwO, § 7 Rn. 38 jeweils m.w.N.) hätte hier der Antragsteller konkret dartun müssen, zu welcher Zeit und in welchem Umfang der von ihm bestellte Betriebsleiter auf der Baustelle den Arbeitsablauf gesteuert, betreut und überwacht hat.

    Der Antragsgegner ist dabei zu Recht von einem den Sofortvollzug rechtfertigenden überwiegenden öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes ausgegangen (vgl. zur Zulässigkeit einer sofort vollziehbaren Untersagung des Betriebs eines gefahrgeneigten Handwerks wegen fehlender Meisterprüfung: Senatsbeschl. v. 9.5.2005, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.4.1986 - 12 B 40/86 -, GewArch 1987, 162 f; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 767 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2014 - 4 B 88/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Ausübung des selbständigen Betriebs des

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 8 ME 52/05 -, juris, Rdn. 12; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 1 C 27.89 -, juris, Rdn. 13.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1993 - 1 B 143.92 -, juris, Rdn. 7 und 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 8 ME 52/05 -, juris, Rdn. 12.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Dass solche Gegenstände oder Räume ggf. auch anderweitig und dann zu legalen Zwecken - wie hier als Spielhalle - genutzt werden können, steht der Sicherstellung bzw. Versiegelung insbesondere bei einem beharrlichen Verstoß weder grundsätzlich entgegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 -, GewArch 2005, 381 f., m. w. N.) noch ist eine solche Maßnahme unverhältnismäßig ( § 69 Abs. 6 Nds. SOG ), da eine lediglich zwangsgeldbewehrte Untersagungsverfügung im Sportwettenbereich nach den gerichtsbekannten Vollzugserfahrungen in Niedersachen (vgl. Nds. LT-Drs. 16/1803, S. 3) und anderen Bundesländern (vgl. etwa VG Bremen, Beschl. v. 29.12.2009 - 5 V 1886/09 -, sowie VG München, Urt. v. 31.7.2008 - M 22 K 08.1806 -, jeweils juris) häufig wenig erfolgversprechend ist (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 8.5.2009 - 1 S 70/08 -, juris, Rn. 36).

    Es ist dann vielmehr Aufgabe des jeweils Betroffenen, für eine "Freigabe" darzulegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2005, a. a. O.), dass die bisherige, rechtswidrige Nutzung tatsächlich aufgegeben worden ist und keine Wiederholungsgefahr (vgl. dazu etwa Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 11 ME 376/09 -, sowie VG München, Beschl. v. 7.10.2008 - M 22 E 08.4772 -, juris) mehr besteht.

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 11 ME 568/09

    Befähigung des niedersächsischen Innenministeriums als

    Dass solche Gegenstände oder Räume ggf. auch anderweitig und dann zu legalen Zwecken genutzt werden können, steht der Sicherstellung bzw. Versiegelung insbesondere bei einem beharrlichen Verstoß weder grundsätzlich entgegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 -, GewArch 2005, 381 f., m. w. N.) noch ist eine solche Maßnahme unverhältnismäßig (§ 69 Abs. 6 Nds. SOG), da eine lediglich zwangsgeldbewehrte Untersagungsverfügung im Sportwettenbereich nach den gerichtsbekannten Vollzugserfahrungen in Niedersachen (vgl. Nds- LT- Drs. 16/1803, S. 3) und anderen Bundesländern (vgl. etwa VG Bremen, Beschl. v. 29.12.2009 - 5 V 1886/09 -, sowie VG München, Urt. v. 31.7.2008 - M 22 K 08.1806 -, jeweils juris) häufig wenig erfolgversprechend ist (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 8.5.2009 - 1 S 70/08 -, juris).

    Es ist dann vielmehr Aufgabe des jeweils Betroffenen, für eine "Freigabe" darzulegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2005, a. a. O.), dass die bisherige, rechtswidrige Nutzung tatsächlich aufgegeben worden ist und keine Wiederholungsgefahr (vgl. dazu etwa Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 11 ME 376/09 -, Aktenzeichen des PB der Antragstellerin: D., Aktenzeichen des Antragsgegners: E., sowie VG München, Beschl. v. 7.10.2008 - M 22 E 08.4772 -, juris) mehr besteht.

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

    Dementsprechend kann gemäß § 16 Abs. 3 Handwerksordnung die Fortsetzung des unerlaubten Betriebs durch die zuständige Behörde alleine wegen der fehlenden Eintragung untersagt werden (BVerwG, Urteil vom 31.08.2011, 8 C 8/10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2005, 8 ME 52/05 jeweils zitiert nach ).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 8 ME 51/08

    Rechtmäßigkeit der Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer Industriekammer und

    Dieser Antrag ist unbegründet (vgl. zum Prüfungsmaßstab: Senatsbeschl. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 -, GewArch 2005, 381 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2005 - 8 ME 70/05

    Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf Zuteilung eines freien Kehrbezirks ;

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren zu erkennen ist, dass ein Rechtsbehelf ersichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31/95 - Senatsbeschl. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 -).
  • VGH Bayern, 28.12.2012 - 22 CE 12.2327

    Untersagung der Fortführung des Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks

    Die Rechtsvoraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle dient namentlich bei gefahrgeneigten Handwerken, zu denen das Friseurhandwerk gehört (BVerwG, U. v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 - GewArch 2012, 35 ff., RdNr. 32), dem Schutz der öffentlichen Sicherheit (Nds.OVG, B. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 - GewArch 2005, 381/383).
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