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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 14.01.2016 - I-8 O 119/15   

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https://dejure.org/2016,617
LG Arnsberg, 14.01.2016 - I-8 O 119/15 (https://dejure.org/2016,617)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 14.01.2016 - I-8 O 119/15 (https://dejure.org/2016,617)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - I-8 O 119/15 (https://dejure.org/2016,617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der Angabe konkreter Versandkosten unmittelbar nach der Einleitung des Bestellvorganges auf einer Internetplattform; Umfang der Preisangaben gegenüber Letztverbrauchern beim geschäftsmäßigen Anbieten von Waren und ...

  • online-und-recht.de

    Pflichtangaben eines Online-Shops über wesentliche Merkmale einer Ware

  • kanzlei.biz

    Zur Angabe wesentlicher Merkmale vor Bestellabgabe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur korrekten Versandkostenangabe des Onlinehändlers bei eBay & Co.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Unterlassen der Angabe konkreter Versandkosten auf einer Internetplattform

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Unterlassen der Angabe konkreter Versandkosten auf einer Internetplattform

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Angabe von wesentlichen Warenmerkmalen im Online-Handel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtangaben im Online-Shop - wesentliche Eigenschaften von Waren- und Dienstleistungen

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 541
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 9 U 1116/13

    Zu den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen einer Einwilligung für

    Auszug aus LG Arnsberg, 14.01.2016 - 8 O 119/15
    Dieses Fehlen führt nach - soweit ersichtlich - einhelliger obergerichtlicher Ansicht (vgl. ergänzend OLG Koblenz, CR 2014, 716 ff) dazu, dass ein unlauteres Verhalten im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG und damit auch im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG vorliegt, welches die Bagatellgrenze überschreitet und deshalb von der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten beanstandet werden kann, so dass dieser ein Unterlassungsanspruch zusteht (§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Arnsberg, 14.01.2016 - 8 O 119/15
    Zusätzlich wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung ausweislich des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2009 - I ZR 50/07 -, veröffentlicht u.a. in NJW-RR 2010, 915, 917, verlangt, dass außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jedenfalls bei Aufruf des virtuellen Warenkorbes in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird; auch diesen Anforderungen wird.
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus LG Arnsberg, 14.01.2016 - 8 O 119/15
    Der Bundesgerichtshof hat dazu im Urteil vom 08.10.2007 - I ZR 143/04 -, veröffentlicht u.a. in NJW 2008, 1384, dort Seite 1387, ausgeführt, die durch § 1 Abs. 2, Abs. 6 Satz 2 PAngV geforderten Angaben müssten alsbald und leicht erkennbar sowie gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorganges notwendig aufgerufen werden müsse.
  • OLG Hamburg, 13.08.2014 - 5 W 14/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pflichtangaben eines Online-Händlers über

    Auszug aus LG Arnsberg, 14.01.2016 - 8 O 119/15
    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung der Klägerin an, dass zumindest Angaben zum Material, der Stoffbeschaffenheit, der Größe und des Gewichts erforderlich sind, wobei sich aus einem veröffentlichtem Beschluss des OLG Hamburg (MMR 2014, 818) ergibt, dass dieses jedenfalls Angaben zum Material des Bezugsstoffs und zum Material des Gestells für erforderlich erachtet, die hier, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, nicht gemacht werden.
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15   

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https://dejure.org/2015,66254
LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15 (https://dejure.org/2015,66254)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11.08.2015 - 8 O 119/15 (https://dejure.org/2015,66254)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11. August 2015 - 8 O 119/15 (https://dejure.org/2015,66254)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Dies entspricht jedoch nicht der Rechtslage, weil der Vertragsschluss ein Ereignis im Sinne vom § 187 Abs. 1 BGB darstellt (vgl. näher OLG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015, 6 U 66/14).

    b) Das Widerrufsrecht ist weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2014, 6 U 67/14; Urteil vom 14.04.2015, 6 U 66/14; Urteil vom 29.05.2015, 6 U 110/14).

    Die Wertfestsetzung richtet sich danach nach dem dreieinhalbfachen Jahreszins (OLG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015, 6 U 66/14).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    aa) Unter Verwirkung ist die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts zu verstehen, die durch ein sog. Zeit- und ein Umstandsmoment präzisiert wird (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 16.03.2007, V ZR 190/06, Tz. 8; Urteil vom 14.06.2004, II ZR 392/01, Tz. 19 [jew. zit. nach juris]).

    In der seitens des Oberlandesgerichts Köln (a.a.O., Tz. 23) zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2007 (V ZR 190/06) heißt es nämlich in Textziffer 8 auch, dass die Leistung für den Verpflichteten unzumutbar sein muss.

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Sie hätte entweder das unzulängliche Belehrungsmuster unverändert übernehmen und dadurch ungeachtet aller Fehler die Schutzwirkung des Musters in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 15.08.2012, VIII ZR 378/11) oder eine eigene Belehrung anhand der gesetzlichen Regelungen entwerfen können, die dann aber richtig sein muss.
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Bei dem Widerruf nach Verbraucherkreditrecht kommt es aber - anders als etwa bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung - nicht auf Kausalitätserwägungen an (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1986, VIII ZR 113/85, Tz. 18 [zit. nach juris]).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Belehrung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, Tz. 25 [zit. nach juris]).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    aa) Unter Verwirkung ist die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts zu verstehen, die durch ein sog. Zeit- und ein Umstandsmoment präzisiert wird (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 16.03.2007, V ZR 190/06, Tz. 8; Urteil vom 14.06.2004, II ZR 392/01, Tz. 19 [jew. zit. nach juris]).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Es kann entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11, Tz. 27 f. [zit. nach juris]) auch keine Rolle spielen, ob der Kläger hier über das generelle Bestehen des Widerrufsrechts im Unklaren gelassen wurde.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Der Gesetzgeber hat mit dem OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I, S. 2850) im Jahre 2002 eine bewusste Entscheidung für eine unbefristete Widerrufsmöglichkeit bei fehlender oder unrichtiger Belehrung getroffen (§ 355 Abs. 3 BGB i.d.F. ab 01.08.2002) - und zwar für alle Verbrauchergeschäfte und nicht nur im Falle des Haustürwiderrufs, in welchem die unbefristete Widerrufsmöglichkeit europarechtlich zwingend geboten ist (Art. 4 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Haustürgeschäfterichtlinie, s. EuGH, Urteil vom 13.12.2001, Rs C-481/99 "Heininger", Tz. 48 [zit. nach juris]).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Daher sind strenge Anforderungen an die Verwirkung zu stellen (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02, Tz. 23 [zit. nach juris]).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.08.2015 - 8 O 119/15
    Trotz der teilweise identischen Formulierung der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung und der Widerrufsbelehrung, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2009(XI ZR 33/18 [richtig: XI ZR 33/08 - d. Red.] ) war, stellt sich hier ein anderes Problem.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2016 - 6 U 189/15
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.08.2015, Az. 8 O 119/15, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zu rückzuweisen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.08.2015 - 8 0 119/15 zurückzuweisen.

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