Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 26.04.2011 - 8 O 174/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- versicherungsrechtsiegen.de
Gebäudeversicherung - Leicht fahrlässige Verursachung eines Gebäudeschadens durch Mieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 26.04.2011 - 8 O 174/08
- OLG Frankfurt, 14.03.2012 - 7 U 110/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht …
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2011 - 8 O 174/08
14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13.09.2006, Az. IV ZR 273/05; BGH, Urteil vom 18.06.2008, Az. IV ZR 108/06) steht dem Gebäudeversicherer, dem der Regress gegen den Mieter verwehrt ist, gegen dessen Haftpflichtversicherer entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (§ 59 Abs. 2 Satz 1 a. F.) ein Anspruch auf hälftigen Ausgleich zu.15 Hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs können nur der Zeitwert und die Positionen angesetzt werden, die der Haftpflichtversicherer auch zu ersetzen hat (BGH, Urteil vom 13.09.2006, Az. IV ZR 273/05).
- BGH, 18.06.2008 - IV ZR 108/06
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den …
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2011 - 8 O 174/08
14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13.09.2006, Az. IV ZR 273/05; BGH, Urteil vom 18.06.2008, Az. IV ZR 108/06) steht dem Gebäudeversicherer, dem der Regress gegen den Mieter verwehrt ist, gegen dessen Haftpflichtversicherer entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (§ 59 Abs. 2 Satz 1 a. F.) ein Anspruch auf hälftigen Ausgleich zu.
- OLG Frankfurt, 14.03.2012 - 7 U 110/11
Privathaftpflicht: Berechnung der Ausgleichszahlung analog § 59 II VVG a.F.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden vom 26.4.2011 - Az.: 8 O 174/08 - die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
LG Stade, 04.06.2009 - 8 O 174/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 86a HGB; § 89a HGB
Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegenüber lange Zeit akzeptierter lediglich entgeltlicher Zurverfügungstellung bestimmter Materialien durch den Arbeitgeber; Verletzung der Bereitstellungspflicht durch einen Arbeitgeber ... - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegenüber lange Zeit akzeptierter lediglich entgeltlicher Zurverfügungstellung bestimmter Materialien durch den Arbeitgeber; Verletzung der Bereitstellungspflicht durch einen Arbeitgeber ...
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- AWD 57 -, wichtiger Grund, Verletzung der Pflicht zur unentgeltlichen Bereitstellung von Vertriebssoftware, erforderliche Unterlagen, Kundenzeitschrift, Datenerhebungsbogen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01
Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers
Auszug aus LG Stade, 04.06.2009 - 8 O 174/08
Ein Auskunftsanspruch ergibt sich, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechtes im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen, vgl. BGH NJW 2002, 3771.