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   LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06   

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LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06 (https://dejure.org/2007,17169)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.07.2007 - 8 O 1854/06 (https://dejure.org/2007,17169)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 8 O 1854/06 (https://dejure.org/2007,17169)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Diese Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2004, 3619, 3620; BGH NJW 2005, 2844, 2846; NJW 2004, 762, 764).

    Die Abwägung ist dann sowohl auf der Grundlage einer generellen Betrachtung des Stellenwerts der betroffenen Grundrechtspositionen als auch unter Berücksichtigung der Intensität ihrer Beeinträchtigungen im konkreten Fall vorzunehmen (BGH NJW 2004, 762; NJW 1997, 2513).Bei der durchzuführenden Abwägung ist zu berücksichtigen, in welche geschützten Sphären eingegriffen wurde und welche Schwere dem Eingriff zukommt.

    Zwar ist auch Unterhaltung nicht unbeachtlich oder gar wertlos (vgl. BVerfGE 101, 361, 389; BGH NJW 2004, 762, 764), da auch durch unterhaltende Beiträge Meinungsbildung stattfindet.

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Es kann die Wiedergabe von Teilinformationen genügen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierten Adressaten ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH NJW 2005, 2844, 2845 - Esra -).

    Diese Abwägung ist im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der zivilrechtlichen Vorschriften vorzunehmen und hat die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BVerfG NJW 2004, 3619, 3620; BGH NJW 2005, 2844, 2846; NJW 2004, 762, 764).

    Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BGH NJW 2005, 2844, 2847 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Die Privatsphäre beinhaltet denjenigen Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben (OLG Karlsruhe NJW 2006, 617), insbesondere das Leben im häuslichen oder Familienkreis und das sonstige Privatleben im eigenen häuslichen Bereich (KG NJW 2005, 2320) sowie je nach den Umständen auch außerhalb, wenn sich der Betroffene in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat, in der er objektiv erkennbar für sich allein sein will und in der er sich in der konkreten Situation im Vertrauen auf die Abgeschiedenheit so verhält, wie er es in der breiten Öffentlichkeit nicht tun würde (BVerfG NJW 2000, 1021; BGH NJW 1996, 1128).

    Zwar ist auch Unterhaltung nicht unbeachtlich oder gar wertlos (vgl. BVerfGE 101, 361, 389; BGH NJW 2004, 762, 764), da auch durch unterhaltende Beiträge Meinungsbildung stattfindet.

  • LG Kassel, 12.01.2006 - 5 O 55/06

    Kein Verbreitungsverbot des Films "Rothenburg"

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Der Kläger forderte die Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2005 unter Fristsetzung bis zum 28. Dezember 2005 auf zu erklären, dass sie auf eine Verwertung des Filmes bis zum 30. April 2006 verzichte und geplante oder/und konkretisierte Vertriebsmaßnahmen offenbaren werde (Bd.I Bl. 34- 36 d.A.).Die Beklagte bot dem Kläger daraufhin eine unverbindliche Kompensationszahlung in Höhe von 25.000 Euro an, die dieser mit Schriftsatz vom 5. Januar 2006 ablehnte (Bd.I Bl. 39 d.A.).Der Kläger beantragte mit einer am 9. Januar 2006 per Fax bei dem Landgericht Kassel eingegangenen Antragsschrift vom selben Tag den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, es der Beklagten bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer ersatzweise zu verhängenden Haftstrafe bis zur Dauer von sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbieten, den auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale seiner Person mit den Hauptdarstellern "..."und in Regie von "..." hergestellten Film "Rohtenburg" (englischer Titel: "Butterfly - a Grimm Lovestory") zu vervielfältigen, vorzuführen, zu bewerben oder auf andere Weise in den Verkehr zu bringen bzw. vervielfältigen, vorführen, bewerben oder auf andere Weise in den Verkehr bringen zu lassen.Das Landgericht Kassel wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 12. Januar 2006 - 5 O 55/06 - mit der Begründung zurück, es könne dahinstehen, ob der Kläger einen Verfügungsanspruch schlüssig dargelegt habe, weil er nicht glaubhaft gemacht habe, dass das von der Hauptfigur des Films verkörperte Bildnis sein eigenes sei.Auf die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den angefochtenen Beschluss durch ein am 3. März 2006 ver-kündetes Urteil - 14 W 10 /06 - aufgehoben und eine dem Antrag entsprechende einstweilige Verfügung mit der Begründung erlassen, der Kläger könne gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB von der Beklagten verlangen, es zu unterlassen, den Film "Rohtenburg" vorzuführen oder sonst einem Publikum zugänglich zu machen, weil er hierdurch in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werde (Bd.I Bl. 12 - 29 d.A.).

    Das Verfahren 5 O 55/06 - Landgericht Kassel - war informationshalber Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Im Rahmen der Verfolgung öffentlicher Interessen, der Aufklärung der Allgemeinheit, der Diskussion von Fragen des Gemeinwohls und der geistigen oder politischen Auseinandersetzung können die gem. Art. 5 GG garantierten Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft sowie Forschung und Lehre eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigen (BVerfG NJW 2003, 1303, NJW 2001, 494, 2957).
  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Die Erkennbarkeit des Klägers wird auch nicht durch den im Filmvorspann enthaltenen Hinweis, es handele sich lediglich um eine von wahren Ereignissen inspirierte Geschichte, beseitigt, weil derjenige, der den Kläger auf Grund der dargestellten Umstände erkannt hat, wegen dieses Hinweises nicht anderen Sinnes werden wird (vgl. BGH NJW 1968, 1773, 1777).Der Film "Rohtenburg" verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, weil er die von diesem Recht geschützten Sphären schwerwiegend beeinträchtigt.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 2/94

    Eis & Dynamit II - GG - Kunstfreiheit, Feuer

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Wenngleich die Handlung des Films in nicht unerheblichem Umfang die Lebensgeschichte sowie die von dem Kläger begangene Tat in einer Vielzahl von übereinstimmenden Details nacherzählt, so ist dies zumindest in eine Rahmenhandlung eingebettet, was eine Einordnung des Films als künstlerisch gestaltetes Werk rechtfertigt (vgl. BGH NJW 1995, 3182).Die Freiheit der Kunst ist nicht schrankenlos gewährt.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Der beanstandete Film unterfällt in Anwendung des sog. weiten Kunstbegriffs (vgl. BVerfG NJW 1985, 261) der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 S.1 GG, da er das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung ist.
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Es muss ein vertretbares Verhältnis zwischen dem erstrebten Zweck und der Beeinträchtigung des Betroffenen bestehen (BGHZ 31, 308, 313; BGHZ 36, 77, 82).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Wer bspw. die Veröffentlichung von Informationen über seine Privatsphäre duldet, billigt oder fördert, ist später hinsichtlich dieser Informationen weniger schutzwürdig (BGH NJW 2005, 594, 596; NJW 2004, 766).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz möglicher Grundrechtsverletzung

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch bei Wort-

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

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