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   LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06   

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https://dejure.org/2007,3083
LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06 (https://dejure.org/2007,3083)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.05.2007 - 8 O 55/06 (https://dejure.org/2007,3083)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 8 O 55/06 (https://dejure.org/2007,3083)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Klausel 50 EUR Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift ist unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB bei Einbeziehung von nicht entschädigungspflichtigen Positionen in den pauschalierten Schadensersatz

  • kanzlei.biz

    AGB-Klauseln, die für Rücklastschriften Gebühren von 50 EUR ansetzt ist unzulässig, wenn dies Ersatz für Aufwand von Personalkosten beinhaltet

  • reise-recht-wiki.de

    Gebühren für Rücklastschriften der Fluggesellschaft Germanwings als Bearbeitungsgebühren rechtswidrig

  • RA Kotz

    Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift - Unwirksamkeit einer solchen AGB-Klausel

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- ist unwirksam

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- ist unwirksam

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Flugbuchung - Keine Pauschale bei Rücklastschrift

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 309 Nr. 5a
    50 Euro pro Buchung" in den AGB einer Billigfluggesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rücklastschrift-Gebühr von 50,- EUR unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschale in Höhe von 50 € für Bearbeitung von Rücklastschriften ist unzulässig - Bearbeitungsgebühr für Privatkunden zu hoch

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1883
  • MIR 2007, Dok. 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 154/04

    Zum Schadenersatzanspruch einer Bank nach Rückgabe einer Lastschrift mangels

    Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06
    Bei einer Lastschriftabrede trifft den Schuldner die Pflicht zur Vorhaltung von Deckung auf seinem Konto gegenüber dem Gläubiger (vgl. BGH NJW 2005, 1645, 1647), so dass eine Rücklastschrift eine schadensersatzauslösende Pflichtverletzung darstellt.
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 8 O 55/06
    Die Mühewaltung bei der Rechtswahrung gehört zum eigenen Aufgabenkreis des Geschädigten und ist deshalb von ihm allein zu tragen (vgl. BGH NJW 1980, 119, 120).
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