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   LG Karlsruhe, 29.05.2012 - 8 O 78/12   

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https://dejure.org/2012,11707
LG Karlsruhe, 29.05.2012 - 8 O 78/12 (https://dejure.org/2012,11707)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2012 - 8 O 78/12 (https://dejure.org/2012,11707)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 8 O 78/12 (https://dejure.org/2012,11707)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    §§ 280 Abs. 3, 282, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB
    Zum SEA eines Fussballvereins gegen einen Zuschauer, der während des Fussballspiels Bengalische Feuer abgebrannt hat; Strafzahlungen UEFA; Regress

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung für Pyrotechnik - FC Bayern kann Fan gezündeten Bengalo nicht nachweisen

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 30.05.2012)

    FC Bayern bekommt recht: Klubs können Fans für Strafen haftbar machen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fußballfans haften für von ihnen gezündete Bengalos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit von Regressansprüchen von Fußballvereinen bei Verbandsstrafen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußballfans haften für von ihnen gezündete Bengalos - FC Bayern München unterliegt dennoch vor Gericht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Regressmöglichkeiten der Fußballvereine - Grundsätzlich möglich trotzdem bedenklich // Vereine können sich das Geld bei den Veursachern zurück holen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 106/05

    Inanspruchnahme eines störenden Zuschauers für den Ersatz von vom Sportgericht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.05.2012 - 8 O 78/12
    Wie das OLG Rostock (Urt. v. 28.04.2006 - 3 U 106/05, NJW 2006, 1819) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, umfasst der von dem störenden Zuschauer zu ersetzende Schaden auch die von dem Sportgericht auferlegte Geldbuße, wenn und soweit das Verhalten des Zuschauers hierfür ursächlich war.
  • LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14

    Fußballspiel, Zündung, Böller, Schadensersatz

    Das Zünden von Knallkörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen und das Werfen solcher Gegenstände auf andere Personen stellt auch ohne eine solche ausdrückliche Regelung eine erhebliche Verletzung der einem Zuschauer nach § 241 Abs. 2 BGB obliegenden Rücksichtnahmepflichten dar (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist es einem von einem Sportgericht bestraften Fußballverein auch nicht grundsätzlich verwehrt, von dem störenden Zuschauer in vollem Umfang Ersatz für geleistete Geldstrafen zu verlangen, wenn und soweit sein Verhalten für diese ursächlich war (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; LG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011 - 11 O 339/10; LG Rostock, Urteil vom 16.06.2005 - 9 O 328/04; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2010 - 3 C 156/09; AG Lingen, Urteil vom 17.02.2010 - 4 C 1222/09; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 O 680/87).

    Insbesondere kann der Ansicht des Beklagten nicht gefolgt werden, dass es der Klägerin wegen des Strafcharakters der gegen sie verhängten Strafe nach Treu und Glauben verwehrt sei, diese Strafe auf ihre Zuschauer abzuwälzen (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Auch würde dies entgegen der Ansicht des Beklagten (Bl. 77 d.A.) gerade nicht dem vom DFB beabsichtigten Präventionszweck der Strafe zuwiderlaufen (vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

    Entgegen der Ansicht des Beklagten verstößt die Rückforderung der Geldstrafe vom Beklagten auch nicht gegen den Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Normen (OLG Rostock, Urteil vom 28.04.2006 - 3 U 106/05; LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12; AG Brakel, Urteil vom 15.06.1988 - 7 C 680/87).

    Diese Argumentation verkennt bereits, dass es letztlich immer auch der Stadionbesucher ist, der eine Geldbuße bezahlt, da sich der Verein unter anderem durch den Verkauf von Eintrittskarten finanziert (LG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2012 - 8 O 78/12).

  • OLG Köln, 17.12.2015 - 7 U 54/15

    Schadensersatzansprüche eines Fußballbundesligavereins gegen einen Zuschauer

    Der Senat verkennt nicht, dass in der weiteren Rechtsprechung überwiegend eine Haftung des störenden Zuschauers für dem betroffenen Verein vom DFB auferlegte Strafen bejaht (vgl. OLG Rostock, 3 U 106/05, Urteil vom 28.04.2006; LG Düsseldorf, 11 O 339/10, Urteil vom 25.08.2011; LG Karlsruhe, 8 O 78/12, Urteil vom 29.05.2012; AG Brakel, 7 C 680/87, Urteil vom 15.06.1988; AG Lichtenberg, 3 C 156/09, Urteil vom 08.02.2010; AG Lingen, 4 C 1222/09, Urteil vom 17.02.2010) und nur ausnahmsweise eine solche abgelehnt wird (vgl. LG Hannover, 2 O 289/14, Urteil vom 26.05.2015).
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