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   OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10   

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OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10 (https://dejure.org/2010,4608)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 8 PA 28/10 (https://dejure.org/2010,4608)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 (https://dejure.org/2010,4608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Heranziehung des Ausländers zu Kosten eines Abschiebungsversuchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60a Abs. 2 AufenthG; § 66 Abs. 1 AufenthG; § 67 Abs. 1 Nr. 1 - 3 AufenthG; § 67 Abs. 3 S. 1, 2 AufenthG; § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG
    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung des Aufenthaltes eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland i.R.d. Beurteilung einer Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Zur Vorbereitung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 67 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2
    Abschiebungskosten, Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten eines Abschiebungsversuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis einer abgeschlossenen Abschiebung und einer tatsächlichen Beendigung des Aufenthaltes eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland i.R.d. Beurteilung einer Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Zur Vorbereitung einer ...

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zu den Kosten bei Abschiebung und Zurückschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 736
  • DÖV 2010, 571
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Denn § 66 AufenthG dient der Präzisierung und Erweiterung der grundsätzlich bestehenden Veranlasserhaftung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG, nicht hingegen deren Begrenzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15.04 -, InfAuslR 2005, 480, 481; BVerwG, Urt. v. 23.10.1979 - 1 C 48.75 -, BVerwGE 59, 13, 20).

    Ob die Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 AufenthG zudem die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und der die Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen, für die der Ausländer die Kosten tragen soll, erfordert (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1, 7 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 3 So 93/09 -, InfAuslR 2010, 123, 124; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris Rn. 47 ff.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 4 ff.), kann der Senat hier dahinstehen lassen.

    Für den weiteren Abschiebungsversuch vom 16. Februar 2006 sind die Beförderungskosten in Höhe von 157, 20 EUR nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG i.V.m. Nr. 108.1.4.2 Kostentarif, die Personalkosten in Höhe von 450, 00 EUR nach § 67 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 2 AufenthG i.V.m. Nr. 108.1.4.1 Kostentarif und die tatsächlichen Kosten der Abschiebungshaft in Höhe von 4.926,53 EUR nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i.V.m. Nr. 4.3 Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport - Ausländerangelegenheiten; Kosten der Abschiebung - vom 13. Juli 2004 (Nds. MBl. S. 525) und Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums - Tageshaftkostensatz für Abschiebungsgefangene - vom 16. April 2007 - 4402 I - 301.72 - (vgl. zum Ansatz der Abschiebungshaftkosten in der tatsächlich entstandenen Höhe: BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1, 7 f., und der Berechnung dieser Kosten: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.2.2007 - 11 LB 307/05 -, InfAuslR 2007, 295, 296 ff.) grundsätzlich festsetzungsfähig.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 7 LA 145/08

    Pflicht zur Abschiebungskostentragung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Ob die Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 AufenthG zudem die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und der die Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen, für die der Ausländer die Kosten tragen soll, erfordert (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1, 7 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 3 So 93/09 -, InfAuslR 2010, 123, 124; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris Rn. 47 ff.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 4 ff.), kann der Senat hier dahinstehen lassen.

    Diese Veranlasserhaftung entfällt nicht allein dadurch, dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09

    Tatsächliche Durchführung einer Abschiebung als Voraussetzung für die Pflicht zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt, ändert nichts daran, dass der Ausländer seine Inhaftierung und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010 - 11 LA 23/09 -, juris Rn. 7 f.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 9 jeweils m.w.N.; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), BT-Drs.

    Diese Veranlasserhaftung entfällt nicht allein dadurch, dass es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände nicht zur Abschiebung kommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010, a.a.O.; Beschl. v. 18.3.2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Das klägerische Vorbringen ist daher auch nicht geeignet, Zweifel an der - von den ordentlichen Gerichten zudem festgestellten (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 13.3.2006 - 22 W 8/06 -) - Rechtmäßigkeit der vom 14. Dezember 2005 bis zum 15. Februar 2006 gegen den Kläger vollzogenen Abschiebungshaft, insbesondere einen Verstoß gegen § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 27.2.2009 - 2 BvR 538/07 -, InfAuslR 2009, 205, 206), zu begründen.
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylbewerber; Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Die Abschiebung von Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo war seinerzeit auch vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nicht generell ausgesetzt worden (vgl. Senatsbeschl. v. 24.10.2005 - 8 LA 123/05 -, juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2008 - 11 S 2916/07

    Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Die hierauf gerichtete Klage hatte im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl. Senatsbeschl. v. 27.5.2009 - 8 PA 77/09 -) nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers mit der Beschwerdeschrift vom 3. Februar 2010 (vgl. zur Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, diese Unterlagen im Rahmen der Abhilfeentscheidung zu berücksichtigen: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.1.2008 - 11 S 2916/07 -, juris Rn. 4) hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Denn § 66 AufenthG dient der Präzisierung und Erweiterung der grundsätzlich bestehenden Veranlasserhaftung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG, nicht hingegen deren Begrenzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15.04 -, InfAuslR 2005, 480, 481; BVerwG, Urt. v. 23.10.1979 - 1 C 48.75 -, BVerwGE 59, 13, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09

    Festsetzungsverjährung bei Abschiebungskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Denn hinsichtlich dieser Kostenschuld war im Zeitpunkt der Geltendmachung durch den angefochtenen Leistungsbescheid nach Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwKostG voraussichtlich die Festsetzungsverjährung eingetreten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Ob die Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 AufenthG zudem die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und der die Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen, für die der Ausländer die Kosten tragen soll, erfordert (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.6.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1, 7 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 18.9.2009 - 3 So 93/09 -, InfAuslR 2010, 123, 124; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.3.2009 - 7 LA 145/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris Rn. 47 ff.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 4 ff.), kann der Senat hier dahinstehen lassen.
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 8 PA 28/10
    Denn nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) bestehen hier insbesondere nach dem klägerischen Vorbringen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Abschiebung als solche oder die die Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen rechtswidrig gewesen sind.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

  • OVG Hamburg, 18.09.2009 - 3 So 93/09

    Zur Kostenerstattungspflicht nach § 66 Abs 1 AufenthG 2004 - Inzidentprüfung der

  • BFH, 07.09.2011 - I B 157/10

    Steuerabzug bei einem in der Schweiz ansässigen Vergütungsgläubiger - Haftung des

    Dabei kann offenbleiben, ob die im Freizügigkeitsabkommen geregelte Dienstleistungsfreiheit so umfassend gewährt wird, wie es nach Art. 49 EG (Art. 56 AEUV) der Fall ist (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010 C-70/09, Informationsbrief Ausländerrecht --InfAuslR-- 2010, 317; Söffing/Bron, Recht der Internationalen Wirtschaft 2009, 358, 361; Weigell, IStR 2006, 190, 194; Kälin, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 4/2002, 123, 126; Kahil-Wolff/Mosters, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2001, 5, 8; kritisch zum EuGH-Urteil in InfAuslR 2010, 317: Epiney, Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht 2011, 64).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 8 LC 163/13

    Heranziehung eines minderjährigen Ausländers zu den Kosten der Abschiebung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist nunmehr geklärt (vgl. vorausgehend: Senatsbeschl. v. 31.3.2010 - 8 PA 28/10 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403 f.; Hamburgisches OVG, Urt. v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 -, juris Rn. 31), dass § 70 Abs. 1 AufenthG die Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen im Sinne des § 66 Abs. 1 AufenthG abschließend als einen Anwendungsfall der Fälligkeitsverjährung (Zahlungsverjährung) regelt mit der Folge, dass diese Ansprüche einer gesonderten vierjährigen Festsetzungsverjährung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwKostG nicht unterliegen (BVerwG, Urt. v. 8.5.2014, a.a.O., Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2013 - 8 LA 136/12

    Veranlassung eines wegen einer nicht erfolgten Ankündigung des

    Hieran anknüpfend geht der Senat in seiner Rechtsprechung, auf die das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend hingewiesen hat, davon aus, dass die Kostentragungspflicht nach den genannten Bestimmungen eine erfolgte Abschiebung und eine tatsächliche Beendigung des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland nicht voraussetzt (vgl. nur Senatsbeschl. v. 31.3.2010 - 8 PA 28/10 -, juris Rn. 5).

    Demgemäß wird etwa die Anordnung der Abschiebungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines aufgrund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers als von ihm im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG veranlasst angesehen, ohne dass es für die Kostenhaftung von Belang ist, ob es aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände tatsächlich zur Abschiebung gekommen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.3.2010, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.1.2010 - 11 LA 23/09 -, juris Rn. 7 f.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 66 Rn. 9 jeweils m.w.N).

    Die Frage zu 2. ist der Rechtsprechung des Senats geklärt (Senatsbeschl. v. 27.4.2010 - 8 LA 61/10 -, Umdruck, S. 4 f.; v. 31.3.2010, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.7.2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403 f.; Hamburgisches OVG, Urt. v. 3.12.2008 - 5 Bf 259/06 -, juris Rn. 31), und zwar dahingehend, dass für die Festsetzung der durch die Durchsetzung einer Abschiebung tatsächlich entstandenen Kosten gegenüber einem Ausländer durch Leistungsbescheid der Ausländerbehörde nach §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG die Verjährungsfrist des § 20 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwKostG gilt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Auch das OVG Lüneburg lässt in seinem Beschluss vom 31. März 2010 (8 PA 28.10, InfAuslR 2010, 317 = juris Rn. 7 ff.) dahin stehen, ob die Kostentragungspflicht nach § 66 Abs. 1 AufenthG die Rechtmäßigkeit der die Abschiebung vorbereitenden Maßnahmen erfordert, für die der Ausländer (selbst) die Kosten tragen soll, und verweist am Rande darauf, die Rechtmäßigkeit der Haft sei im dortigen Fall "zudem" von den ordentlichen Gerichten festgestellt worden.
  • VG Stuttgart, 17.10.2012 - 11 K 924/12

    Abschiebungskosten; Erstattungsanspruch; Verjährung; Verjährungsunterbrechung

    Die Kostentragungspflicht des Ausländers nach § 66 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 AufenthG setzt auch nicht voraus, dass die Abschiebung abgeschlossen und der Aufenthalt des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich beendet worden ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 02.08.2012 - 2 O 48/12 -, zit. n. ; OVG Lüneburg, Beschl. v. 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, zit. nach juris Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 -, zit. nach juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. Oktober 2005 - 11 S 646/04 -, zit. nach juris Rn. 46; Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 66 Rn. 5; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, § 66 Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 24.10.2011 - 11 A 583/11

    Haftung für den Lebensunterhalt

    Diese beträgt entweder nach §§ 62 Satz 2 VwVfG, 195, 199 BGB drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Entstehung (so Funke-Kaiser a.a.O., Rn. 40 f.; VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 19 C 07.2884 - juris, Rn. 22) oder gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, 20 Abs. 1 VwKG sogar vier Jahre nach diesem Zeitpunkt (vgl. zur Haftung nach § 66 AufenthG etwa: OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - InfAuslR 2010, 317; VGH München, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

    Die zu erstattenden Kosten umfassen nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ausdrücklich die bei der Vorbereitung der Maßnahme entstehenden Verwaltungskosten einschließlich der Kosten für die Abschiebungshaft (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 -, BVerwGE 124, 1 = juris Rn. 29; VGH München, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 10 C 12.1470 -, juris Rn. 24; VGH Kassel, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 5 A 388/12 -, EzAR-NF 56 Nr. 7 = juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317 = juris Rn. 5; Hailbronner, AuslR, Stand September 2013, § 66 AufenthG Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3330/11

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Rdnr. 5; 27. Kammer des Hauses Urteil vom7. Juli 2009 - 27 K 4910/08 -.

    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - m.w.N.

  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 5 A 388/12

    Kosten der Abschiebung

    Dass die Abschiebung aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordene Umstände nicht zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland führt, ändert nichts daran, dass der Ausländer die Vorbereitungsmaßnahmen und die dadurch entstandenen Kosten veranlasst hat und die Kosten daher von ihm zu tragen sind (OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, 317 = AuAS 2010, 139, und vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, Juris m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22

    Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Anders kann es allenfalls dann liegen, wenn dem von der Abschiebung Betroffenen ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des § 70 AufenthG vorzuwerfen wäre." sowie BayVGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, S. 252, dort im Einzelnen ; offen gelassen in Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, S. 317 : "Dass die Abschiebung des Klägers am 16. Februar 2006 darüber hinaus aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen wäre, ist derzeit nicht ersichtlich."; vgl. ferner auch VG Düsseldorf, Gerichtsbescheide vom 07.10.2011 - 24 K 3330/11 -, juris : "Deshalb kann Ersatz nicht verlangt werden, wenn sich im Nachhinein erweist, dass eine von der Ordentlichen Justiz durchaus gebilligte Abschiebungshaft wegen ausländerrechtlicher Gründe nicht hätte beantragt werden dürfen oder abzubrechen gewesen wäre." und - 24 K 3580/10 -, juris sowie - 24 K 5159/10 -, juris jeweils m.w.N.: "Eine Abschiebung des Klägers wäre rechtmäßig gewesen.
  • VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12

    Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11

    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich

  • VG Aachen, 10.09.2014 - 8 K 2329/12

    Abschiebung, Abschiebungskosten, Haftkosten, Abschiebungshaft, Flugkosten,

  • VG Aachen, 05.04.2013 - 9 K 2325/11

    Heranziehung eines simbabwischen Staatsangehörigen zu den Abschiebekosten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2012 - 2 O 48/12

    Abschiebung - Kostentragungspflicht des Ausländers

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 5159/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 10 C 12.1470

    Haftung für Kosten der Abschiebungshaft bei nicht vollzogener Abschiebung;

  • VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10

    Afrikanische Familie muss Abschiebekosten tragen

  • VG Schleswig, 07.09.2021 - 11 A 52/19
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 1 LA 165/08

    Abschiebungskosten, Berufungszulassung, Freiheitsberaubung, Bundespolizei,

  • VG Münster, 24.10.2013 - 8 K 2538/12

    Abschiebekosten, Charterflugkosten, Notarzt, Dolmetscher, Foto, Porto

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3580/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Hannover, 22.07.2010 - 12 A 2948/08

    Abschiebung; Kosten; Mitwirkungspflicht

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