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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17   

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https://dejure.org/2017,42512
LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17 (https://dejure.org/2017,42512)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 14.08.2017 - 8 Qs 39/17 (https://dejure.org/2017,42512)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17 (https://dejure.org/2017,42512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gefährdungsschaden bei § 315c StGB

  • RA Kotz

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs - Fahrerlaubnisentziehung bei Schaden unter 750 Euro

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung - Schaden unter 750 Euro

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 111a StPO, § 69 Abs 2 Nr 1 StGB, § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB
    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis bei unter der Wertgrenze von 750 Euro liegendem Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17
    Vielmehr ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass sich die der Tathandlung innewohnende latente Gefährlichkeit in einer Weise konkretisiert, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (BGH NJW 1995, 3131).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss 510/04

    Keine konkrete Straßenverkehrsgefährdung bei gelungenem Ausweichmanöver des

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17
    Zwar ist ein derartiger Beinahe-Unfall, bei dem das bedrohte Rechtsgut in eine hochgradige Existenzkrise gerät (OLG Koblenz DAR 2000, 371), dann nicht anzunehmen, wenn es dem entgegenkommenden Fahrer noch möglich ist auf das verkehrswidrige Verhalten des Beschuldigten durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver zu reagieren und so einen Unfall abzuwenden (OLG Hamm, Entscheidung vom 9. Dezember 2004 - 4 Ss 510/04 -, juris).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17
    Ferner hat dieser Sache auch ein bedeutender Schaden gedroht, wobei die Wertgrenze nach wie vor bei 750,- ? anzusiedeln ist (BGH NStZ 2011, 215).
  • OLG Rostock, 20.12.2002 - 1 Ss 206/01
    Auszug aus LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17
    Ein unbeteiligter Beobachter muss zu der Einschätzung gelangen, dass das Ganze gerade noch einmal gutgegangen ist (OLG Rostock, Urteil vom 20. Dezember 2002 - 1 Ss 206/01 I 88/01 -, juris).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Auszug aus LG Heilbronn, 14.08.2017 - 8 Qs 39/17
    Ob durch das Fehlverhalten der Beschuldigten eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet wurde ist stets und auch dann in zwei Schritten zu prüfen, wenn es zu einem tatsächlichen Schaden gekommen ist, da dieser geringer sein kann, als der maßgebliche Gefährdungsschaden (BGH NStZ 2010, 216; NStZ-RR 2017, 123).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 86/19

    Gefährdung des Straßenverkehrs (fremde Sache von bedeutendem Wert:

    Der Wert der Sache ist hierbei nach dem Verkehrswert und die Höhe des (drohenden) Schadens nach der am Marktwert zu messenden Wertminderung zu berechnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289, und vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 5 zur Wertgrenze von 750 Euro; LG Heilbronn, Beschluss vom 14. August 2017 - 8 Qs 39/17, NZV 2018, 197; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315c Rn. 25 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 06.06.2017 - 8 Qs 39/17   

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https://dejure.org/2017,74900
LG Saarbrücken, 06.06.2017 - 8 Qs 39/17 (https://dejure.org/2017,74900)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.06.2017 - 8 Qs 39/17 (https://dejure.org/2017,74900)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 8 Qs 39/17 (https://dejure.org/2017,74900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 28.05.2002 - 2 Ws 171/02
    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.06.2017 - 8 Qs 39/17
    Einem Verteidiger steht mangels Beschwer kein eigenes Beschwerderecht zu, soweit die Bestellung seiner eigenen Person zum Pflichtverteidiger abgelehnt wird (Anschluss OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2002, 2 Ws 171/02 (110/02), SchlHA 2003, 190).

    Dem Beschwerdeführer steht mangels Beschwer kein eigenes Beschwerderecht zu, soweit seine eigene Bestellung zum Pflichtverteidiger abgelehnt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2002, 2 Ws 171/02 (110/02) ("lege ich gegen den Beschluss vom 30.4.2002 Beschwerde ein"; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 414; OLG Köln, NStZ 2010, 653; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 141 Rn. 9 und 10 m.w.N.; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 141 Rn. 52 m.w.N.).

  • OLG Köln, 01.02.2010 - 2 Ws 55/10

    Anfechtung einer Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger durch den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.06.2017 - 8 Qs 39/17
    Dem Beschwerdeführer steht mangels Beschwer kein eigenes Beschwerderecht zu, soweit seine eigene Bestellung zum Pflichtverteidiger abgelehnt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2002, 2 Ws 171/02 (110/02) ("lege ich gegen den Beschluss vom 30.4.2002 Beschwerde ein"; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 414; OLG Köln, NStZ 2010, 653; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 141 Rn. 9 und 10 m.w.N.; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 141 Rn. 52 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 1 Ws 279/00

    Beiordnung; Rechtsanwalt; Pflichtverteidiger; Beschwerde; Schwere der Tat;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.06.2017 - 8 Qs 39/17
    Dem Beschwerdeführer steht mangels Beschwer kein eigenes Beschwerderecht zu, soweit seine eigene Bestellung zum Pflichtverteidiger abgelehnt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2002, 2 Ws 171/02 (110/02) ("lege ich gegen den Beschluss vom 30.4.2002 Beschwerde ein"; OLG Düsseldorf, StraFo 2000, 414; OLG Köln, NStZ 2010, 653; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Auflage 2017, § 141 Rn. 9 und 10 m.w.N.; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 141 Rn. 52 m.w.N.).
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