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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01   

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VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01 (https://dejure.org/2002,2574)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2002 - 8 S 1271/01 (https://dejure.org/2002,2574)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 (https://dejure.org/2002,2574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Festsetzung von Flugverfahren durch Verordnung - Berücksichtigung betroffener Gemeinden und Lärmschutzgesichtspunkte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung zur Regelung des Flugverfahrens im LuftVG; Normenklarheit bei Verwendung von Fachbegriffen; Anhörung der beteiligten Gemeinden; Abwägung Fluglärm mit Lärmschutzinteressen

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 80 Abs. 1 S. 1; ; LuftVG § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; LuftVO § 27 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flugverfahren; Rechtsverordnung; Ermächtigung; Normenklarheit; Beteiligung der Gemeinden; Anhörung; Abwägung; Fluglärm; Lärmschutzinteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 189 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 474
  • VBlBW 2002, 521
  • DVBl 2002, 1129
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Wegen des engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhangs mit dem Betrieb des betreffenden Verkehrsflughafens werden von dieser Vorschrift auch Streitigkeiten über die Festlegung von An- und Abflugwegen nach § 27 a Abs. 2 LuftVO erfasst (BVerwG, Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 275 = NJW 2000, 3584).

    a) Nach dem Urteil des BVerwG vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 - (a.a.O.) ist gegen auf § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 27 a Abs. 2 LuftVO gestützte (bundesrechtliche) Rechtsverordnungen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu gewähren.

    Zur Vermeidung von dem Verwaltungsprozess fremden Popularklagen ist die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO über die Klagebefugnis auf Feststellungsklagen entsprechend anzuwenden (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - a.a.O.; Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 32.94 - BVerwGE 99, 64, 66 m.w.N.).

    Der Beklagten ist einzuräumen, dass es im Einzelfall Schwierigkeiten machen kann, die von einer solchen Festlegung betroffenen Gemeinden zu ermitteln, da mit der Festlegung einer Flugstrecke nur eine Ideallinie beschrieben wird, der ein bestimmtes ("Flugerwartungs"-) Gebiet zuzuordnen ist, innerhalb dessen die Flüge abgewickelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Das Luftfahrt-Bundesamt ist verpflichtet, vor der durch Rechtsverordnung erfolgenden Festlegung der in § 27 a LuftVO genannten Flugverfahren die hiervon betroffenen Gemeinden nach Maßgabe der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - BVerfGE 56, 298 aufgestellten Grundsätzen zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu geben, zu den beabsichtigten Regelungen unter dem Gesichtspunkt ihrer Entwicklungsinteressen und der sonstigen örtlichen Belange Stellung zu nehmen.

    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 7.10.1980 - 2 BvR 584/76 - (BVerfGE 56, 298) gebietet es die dem Verordnungsgeber dabei obliegende Pflicht, den für seine Entscheidung erheblichen Sachverhalt vollständig zu ermitteln, dass ihm die betroffenen Gemeinden ihre Planungsinteressen in dem geplanten Lärmschutzbereich darlegen können.

    Die Beklagte wäre daher verpflichtet gewesen, die Klägerinnen vor dem Erlass der Verordnungen nach Maßgabe der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 7.10.1980 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen von dem Vorhaben zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu den damit verbundenen Folgen unter dem Gesichtspunkt ihrer Entwicklungsinteressen und ihrer sonstigen örtlichen Belange zu äußern.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Die Geltung dieses Gebots ist somit weder von einer einfachrechtlichen Normierung noch von einer bestimmten Handlungs- oder Verfahrensform abhängig (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 122 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 14.2.1969 - IV C 82.66 - DÖV 1969, 428; Urt. v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 137) steht im Verfahren auf Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden ein subjektives Recht auf Beteiligung - Information und Anhörung - zu, das seine Grundlage nicht im einfachen Recht, sondern in dem den Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 GG eingeräumten Selbstverwaltungsrecht hat.

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Denn es entspricht einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden und deshalb nicht von einer ausdrücklichen gesetzlichen Normierung abhängigen Grundsatz, dass ein Fehler im Abwägungsvorgang nur dann zur Aufhebung einer planerischen Entscheidung führt, wenn er für diese ursächlich sein kann (BVerwG, Beschl. v. 20.2.2002 - 9 B 63.01 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Eine mit einem solchen Mangel behaftete luftverkehrsrechtliche Genehmigung unterliegt daher auf die Klage der betroffenen Selbstverwaltungskörperschaft hin allein wegen dieses verwaltungsverfahrensrechtlichen Mangels, also ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, der Aufhebung (BVerwG, Urt. v. 11.12.1978 - 4 C 13.78 - DÖV 1979, 517).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Ist eine solche Untersuchung unterblieben, darf das angerufene Gericht sie nicht durch eigene Erwägungen ersetzen, da es sich damit eine Funktion anmaßen würde, die ihm hinsichtlich seiner kontrollierenden Aufgabe nicht zukommt (BVerwG, Urt. v. 26.6.1992 - 4 B 1-11.92 - NVwZ 1993, 572).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Entsprechend den im Urteil des BVerwG vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - (BVerwGE 107, 215) aufgestellten Grundsätzen hat dieses Gebot drittschützenden Charakter hinsichtlich aller abwägungserheblichen privaten Belange, ohne dass diese selbst rechtlich geschützt sein müssen.
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Dies gilt auch für das lediglich einfachrechtlich geschützte Eigentum einer Gemeinde, die daher als Eigentümerin von Grundstücken in der Umgebung eines Fachplanungsvorhabens ebenso wie private Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Grundsätzen Schutz vor den nachteiligen Wirkungen dieses Vorhabens verlangen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob das betreffende Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96; Urt. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.4.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 82.66

    Rechtsstellung von Gemeinden bei überörtlicher Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 14.2.1969 - IV C 82.66 - DÖV 1969, 428; Urt. v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 137) steht im Verfahren auf Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden ein subjektives Recht auf Beteiligung - Information und Anhörung - zu, das seine Grundlage nicht im einfachen Recht, sondern in dem den Gemeinden durch Art. 28 Abs. 2 GG eingeräumten Selbstverwaltungsrecht hat.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01
    Zur Vermeidung von dem Verwaltungsprozess fremden Popularklagen ist die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO über die Klagebefugnis auf Feststellungsklagen entsprechend anzuwenden (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 28.6.2000 - 11 C 13.99 - a.a.O.; Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 32.94 - BVerwGE 99, 64, 66 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98

    Rechte einer Gemeinde im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flüge

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01

    Flugroute - Lärm

    Ob sich hier ein Beteiligungsrecht unmittelbar aus der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) ableiten lässt (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, ZUR 2002, 415 ), erscheint zweifelhaft.

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Insoweit unterscheiden sich die Durchführungsverordnungen nach § 27a LuftVO nicht von anderen technischen Regelwerken, wie z. B. den zahlreichen Ausführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die auch nicht wegen fehlender Bestimmtheit oder fehlender Rechtsklarheit als nichtig angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 19 f.).

    Aus diesen Unterlagen lässt sich nicht nachvollziehen, dass das LBA überhaupt eine abwägende Entscheidung getroffen hat und welche Belange den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 25 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2209/02

    Schutz vor Fluglärm zugunsten der süddeutschen Region durch

    Ein derart weites Verständnis des Begriffs "Flugverfahren" legt vor allem  § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LuftVG nahe, aus dem sich die eigentliche Verordnungsermächtigung ergibt, die durch § 27 a Abs. 2 LuftVO in Ausübung der in § 32 Abs. 3 S. 2 LuftVG enthaltenen Berechtigung lediglich an das Luftfahrt-Bundesamt weiter delegiert worden ist (vgl. das "RILAX"-Urteil des Senats vom 22.3.2002 - 8 S 1271/01 - VBlBW 2002, 521, 523).

    Die Festlegung von An- und Abflugstrecken unterliegt auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot (BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O., unter Berufung auf das Urteil vom 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 24.10.2002, a.a.O.).

    Dabei ist entsprechend einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden Grundsatz ein im Abwägungsvorgang unterlaufener Fehler unerheblich, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Behörde bei Vermeidung dieses Fehlers zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 = NuR 2002, 410; Senatsurteil vom 22.3.2002, a.a.O., S. 526).

    Denn es besteht - anders als bei den von An- und Abflugrouten betroffenen Gemeinden, die aufgrund der Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 GG ein subjektives Recht auf Information und Anhörung haben (vgl. dazu das Senatsurteil vom 22.3.2002, a.a.O., S. 524) - keine Rechtspflicht, die einzelnen Fluggesellschaften, die von Flugbeschränkungen betroffen sind, vor Erlass solcher Regelungen anzuhören.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2224/02

    Flugverkehrsbeschränkung zum Flughafen Zürich über deutschem Hoheitsgebiet durch

    Ein derart weites Verständnis des Begriffs "Flugverfahren" legt vor allem § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LuftVG nahe, aus dem sich die eigentliche Verordnungsermächtigung ergibt, die durch § 27 a Abs. 2 LuftVO in Ausübung der in § 32 Abs. 3 S. 2 LuftVG enthaltenen Berechtigung lediglich an das Luftfahrt-Bundesamt weiter delegiert worden ist (vgl. das "RILAX"-Urteil des Senats vom 22.3.2002 - 8 S 1271/01 - VBlBW 2002, 521, 523).

    Die Festlegung von An- und Abflugstrecken unterliegt auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot (BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O., unter Berufung auf das Urteil vom 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 24.10.2002, a.a.O.).

    Dabei ist entsprechend einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden Grundsatz ein im Abwägungsvorgang unterlaufener Fehler unerheblich, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Behörde bei Vermeidung dieses Fehlers zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (BVerwG, Beschluss vom 20.2.2002 - 9 B 63.01 - UPR 2002, 275 = NuR 2002, 410; Senatsurteil vom 22.3.2002, a.a.O., S. 526).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat durch Urteil vom 22. März 2002 (VBlBW 2002, 521) festgestellt, dass die Kläger durch die Festlegung des Navigationspunktes und des Warteverfahrens RILAX in ihren Rechten verletzt würden.
  • VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01

    Festlegung von Flugverfahren - Kompetenzen - Lärmschutz; Directs

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Insoweit unterscheiden sich die Durchführungsverordnungen nach § 27a LuftVO nicht von anderen technischen Regelwerken, wie z. B. den zahlreichen Ausführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die auch nicht wegen fehlender Bestimmtheit oder fehlender Rechtsklarheit als nichtig angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 19 f.).

    Aus diesen Unterlagen lässt sich nicht nachvollziehen, dass das LBA überhaupt eine abwägende Entscheidung getroffen hat und welche Belange den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 25 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2210/02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Flugverkehrsbeschränkungen über deutschem Gebiet

    Wegen des engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhangs mit dem Betrieb des internationalen Flughafens Zürich werden von dieser Vorschrift auch Streitigkeiten über die Festlegung von An- und Abflugwegen nach § 27 a Abs. 2 LuftVO erfasst (BVerwG, Urteil vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 275 = NJW 2000, 3584; Urteil des Senats vom 22.3.2002 - 8 S 1271/01 - VBlBW 2002, 474).

    Deren Statthaftigkeit ist inzwischen allgemein anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 2.4.1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O.; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.; Kukk, NVwZ 2001, 408; krit.: Rupp, NVwZ 2002, 286; vgl. auch: Hufen, JuS 2001, 406).

    Richtig ist zwar, dass auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung die Festlegung von An- und Abflugstrecken dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot unterliegt (BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O., unter Berufung auf das Urteil vom 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.).

    Denn es dürfte - anders als bei den von An- und Abflugrouten betroffenen Gemeinden (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.) - keine Notwendigkeit bestehen, die einzelnen Fluggesellschaften, die von Flugbeschränkungen betroffen werden können, im Vorfeld solcher Regelungen anzuhören.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2225/02

    Örtliche Zuständigkeit des VGH für Flugrouten über eigenem Bundesland;

    Wegen des engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhangs mit dem Betrieb des internationalen Flughafens Zürich werden von dieser Vorschrift auch Streitigkeiten über die Festlegung von An- und Abflugwegen nach § 27 a Abs. 2 LuftVO erfasst (BVerwG, Urteil vom 28.6.2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 275 = NJW 2000, 3584; Urteil des Senats vom 22.3.2002 - 8 S 1271/01 - VBlBW 2002, 474).

    Deren Statthaftigkeit ist inzwischen allgemein anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 2.4.1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O.; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.; Kukk, NVwZ 2001, 408; krit.: Rupp, NVwZ 2002, 286; vgl. auch: Hufen, JuS 2001, 406).

    Richtig ist zwar, dass auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung die Festlegung von An- und Abflugstrecken dem rechtsstaatlichen Abwägungsgebot unterliegt (BVerwG, Urteil vom 28.6.2000, a.a.O., unter Berufung auf das Urteil vom 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110; Urteil des Senats vom 22.3.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 7 ME 131/12

    Berücksichtigung von Änderungen des Sachverhalts im Beschwerdeverfahren nach §

    Denn aus beidem folgt, dass es nicht die Aufgabe des Beschwerdegerichts ist, in einem Verfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO den Streitfall neu aufzubereiten und in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. Bader, a. a. O., VBlBW 2002, S. 474).

    Der Antragsteller ist deshalb darauf verwiesen, solche Umstände, die erst nach dem 6. Juli 2012 eingetreten sind, in einem Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO geltend zu machen (vgl. Kugele, a. a. O., Rn. 26; Bader, a. a. O., VBlBW 2002, S. 474).

  • VGH Hessen, 12.12.2002 - 2 A 717/01

    Flugroutenfestlegung; Lärmlastenausgleich

    Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).

    Insoweit unterscheiden sich die Durchführungsverordnungen nach § 27a LuftVO nicht von anderen technischen Regelwerken, wie z. B. den zahlreichen Ausführungsverordnungen zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die auch nicht wegen fehlender Bestimmtheit oder fehlender Rechtsklarheit als nichtig angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002, a. a. O., S. 19 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    2.5.1.4 Soweit die Kläger rügen, das lärmphysikalische Gutachten hätte mögliche Veränderungen der Flugroutenfestlegungen berücksichtigen müssen, liegt ihr Vortrag bereits deshalb neben der Sache, weil sie selbst - richtigerweise - ausführen, dass die Entscheidung hierüber nicht der Kompetenz der Luftfahrtbehörden der Länder untersteht (vgl. zuletzt das Urteil des Senats vom 22.3.2002 - 8 S 1271/01 -).
  • VG Stuttgart, 13.07.2021 - 5 K 1937/20

    Vereinbarkeit des Nachtangelverbots mit FischG BW § 44 Abs 1 Nr 11

  • VG Stuttgart, 13.07.2021 - 5 K 5845/20

    Das Nachtangelverbot dient nicht dem Schutz der Fischerei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03

    Rechte einer Gemeinde im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den

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