Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6665
VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99 (https://dejure.org/1999,6665)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 (https://dejure.org/1999,6665)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 1999 - 8 S 1668/99 (https://dejure.org/1999,6665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis des Nachbarn mit Grenzbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 925
  • DÖV 2000, 925 ZfBR 2001, 215 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 215 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99
    Der Kläger hat aber einen Anspruch (vgl.: Sauter, LBO, 3. Aufl., § 6 RdNr. 36 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347) auf Zulassung der (weiteren) Grenzgarage nach § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO.

    Nach der ständigen Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des VGH Baden-Württemberg (Beschluß v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92 = BRS 58 Nr. 109; Urt. v. 18.7.1996 - 3 S 67/96; Beschluß v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491) ist bei Unterschreitung des in § 5 Abs. 7 S. 3 LBO genannten nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe dann vom Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange auszugehen, wenn die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99
    Weder aus dem Wortlaut des Gesetzes noch aus seiner Entstehungsgeschichte (vgl. dazu: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266) ergibt sich, daß die nachbarlichen Belange objektiviert verstanden werden müßten.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des VGH Baden-Württemberg (Beschluß v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92 = BRS 58 Nr. 109; Urt. v. 18.7.1996 - 3 S 67/96; Beschluß v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491) ist bei Unterschreitung des in § 5 Abs. 7 S. 3 LBO genannten nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe dann vom Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange auszugehen, wenn die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befaßten Senate des VGH Baden-Württemberg (Beschluß v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92 = BRS 58 Nr. 109; Urt. v. 18.7.1996 - 3 S 67/96; Beschluß v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491) ist bei Unterschreitung des in § 5 Abs. 7 S. 3 LBO genannten nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe dann vom Fehlen einer erheblichen Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange auszugehen, wenn die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 14 S 1161/23

    Erhöhung eines Bestandsgebäudes ohne Aufstockung

    Hinsichtlich der Bauweise sind insoweit allerdings ausschließlich die Hauptnutzungen in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 23.04.2004 - 20 B 03.3002 - NVwZ-RR 2005, 391, juris Rn. 13; Gänslmayer/Hauth in Rixner/u. a., BauGB, § 34 Rn. 73).
  • OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und

    Daran ändert der Umstand nichts, dass die in der Umgebung vorhandenen Nebengebäude überwiegend an den Grundstücksgrenzen stehen, denn für die Frage der Bauweise kommt es ebenfalls nur auf die Gebäude der Hauptnutzung an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; Urteil vom 29. Januar 1999 - 3 S 2662/98 - zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -, BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491 = BRS 62 Nr. 132; Beschluss vom 10.03.1999 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2002 - 5 S 1655/01

    Grenznaher Balkon - Abstandsfläche

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 sowie Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 12/07

    Auslegung des Inhalts einer Baulast; maßgebliche Rechtslage; Bemessung einer

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsurteil vom 8.11.1999 - 8 S 1668/999 - BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen - wie schon das Verwaltungsgericht hervorgehoben hat - nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491 = BRS 62 Nr. 132; Beschluss vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, VGHBW-Ls 1999, Beilage 5, B 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1999 - 8 S 1668/99 -BRS 62 Nr. 94); auf eine Interessenabwägung kommt es dagegen nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347 = NVwZ-RR 1999, 491; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - VGHBW-Ls 1999, Beilage 5, B 4).

    Aber auch bei einem vorhandenen grenznahen Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das die verlässliche Aussage zulässt, dass durch das konkrete Bauvorhaben keine oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung verursacht wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.4.2002 a.a.O.), wie z.B. einer privilegierten Grenzgarage (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000 - 5 S 2996/99 -VBlBW 2000, 286; Beschl. v. 12.9.1996, a.a.O.) oder einer Grenzmauer, die das Vorhaben verdeckt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.1.2000, a.a.O.), und auch bei erklärtem Einverständnis des Nachbarn (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1999, a.a.O.) liegt eine Sondersituation in diesem Sinn vor.

  • VG Stuttgart, 05.03.2002 - 6 K 2415/01

    Nachtragsgenehmigung oder neues Bauvorhaben

    Die vorhandene Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass das Grundstück XXX im Eigentum des Klägers bzw. seiner Eltern steht und deshalb ein zumindest stillschweigendes Einverständnis dazu besteht, dass die Abstandsflächen zum Teil auch auf dem Grundstück XXX liegen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 08.11.1999 - 8 S 1668/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

    Es hat zutreffend geprüft, ob auf dem Grundstück der Kläger besondere Umstände vorliegen, die deren Interesse an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsflächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, vgl. Beschl. v. 26.4.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - Urt. v. 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; kritisch Sauter, a.a.O., § 6 Rn. 48b f.), und diese Frage ohne Rechtsfehler verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn ihr Grundstück Besonderheiten aufwiese, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, ihre Schutzwürdigkeit im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange deutlich gemindert erscheinen zu lassen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 -, vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschlüsse vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, vom 10.3.1999 - 3 S 332/99 -, vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - VBlBW 2000, 286 und vom 26.4.2002 - 5 S 629/02 - VBlBW 2002, 445; Urteile vom 15.9.1999 - 3 S 1437/99 - und vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94; Urteil vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - ZfBR 2003, 171 LS; kritisch dazu: Sauter, LBO, § 6 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - 8 S 215/04

    Berechnung der Abstandsflächentiefe bei einer als Walmdach ausgeformten

  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht