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   VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89   

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https://dejure.org/1990,2498
VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89 (https://dejure.org/1990,2498)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.1990 - 8 S 1820/89 (https://dejure.org/1990,2498)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 1990 - 8 S 1820/89 (https://dejure.org/1990,2498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinderspielplatz - Lärmimmissionen sind von den Anwohnern zu dulden - Vorkehrungen zur Vermeidung von Lärmbelästigung und mißbräuchlicher Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 232 (Ls.)
  • NJW 1991, 61 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 988
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89
    Der Senat läßt es ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht dahinstehen, welche Rechtsgrundlage für einen solchen Beseitigungsanspruch heranzuziehen ist (vgl. hierzu BVerwG Urt. v. 19.1.1989 -- 7 C 77.87 -- BVerwGE 81, 197).

    Die Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans sind abwägungsfehlerfrei und die ergänzenden Betriebsregelungen sind geeignet, unzumutbare Immissionen zu vermeiden (vgl. hierzu BVerwGE 81, 197, a.a.O.), so daß den Klägern ein Beseitigungsanspruch nicht zusteht.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht (Urt. v. 22.5.1987 -- 4 C 33-35/83 -- BVerwGE 77, 285) kommt es generell auf die Verhältnisse des Einzelfalls an.
  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass der Kinderlärm - entsprechend der Vermutung der Antragstellerseite - den nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - vom 26.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998, S. 503) für allgemeine Wohngebiete vorgesehenen Immissionsrichtwert von tags 55 dB(A) - z. T. auch erheblich - übersteigen könnte, wenn insbesondere eine größere Anzahl von Kindern im Freien spielt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.1990 - 8 S 1820/89 - LG Hamburg, Urteil vom 08.08.2005 - 325 O 166/99 -).

    Kann somit im Ergebnis bei Lärmbelästigungen, die von Kindertagesstätten ausgehen, nicht auf die in Technischen Regelwerken wie der TA Lärm für die einzelnen Baugebiete festgelegten Immissionsrichtwerte abgestellt werden, weil diese keine brauchbare Orientierungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Kinderlärm bieten, bedarf es vorliegend - entgegen der Auffassung der Antragstellerseite - auch keiner Lärmmessungen bzw. -prognosen (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 27.04.1990, a. a. O.; NiedersächsOVG, Beschluss vom 03.01.2011, a. a. O.; VG Augsburg, Urteil vom 26.04.2004 - Au 8 K 02.1167).

  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05

    Wendehammer als Spielplatz

    Das Geräusch spielender Kinder ist schon aus dem engen räumlichen Bezug zwischen Wohnen und Spielen ein untrennbarer Bestandteil des Wohnens (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1990 - 8 S 1820/98 - NVwZ 1990, 988, 989).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Ausgehend von dieser Rechtsprechung sind in einem Wohngebiet jeder Art erst recht private Kinderspielplätze, die - wie hier - lediglich zur Benutzung durch die Kinder des jeweiligen Baukomplexes vorgesehen und nach § 9 Abs. 2 Satz 1 LBO vorgeschrieben sind, grundsätzlich zulässig (vgl. das Urteil des Senats vom 27.4.1990 - 8 S 1820/89 - VBlBW 1990, 431; OVG Bremen, Urteil vom 1.12.1987 - 1 BA 49/87 - BRS 47 Nr. 104).
  • VG München, 15.01.2008 - M 1 K 07.3958

    Kindergarten; allgemeines Wohngebiet; Zumutbarkeit

    Zwar können zur Bewertung der Zumutbarkeit in einem solchen Fall nicht schematisch Lärmgrenzwerte herangezogen werden, jedoch sind die dort enthaltenen gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte von einer gewissen allgemeinen Aussagekraft (VGH BW v. 27.4.1990 NVwZ 1990, 988; Geiger in Birkl, Praxishandbuch des Bauplanungs- und Immissionsschutzrechtes, RdNr. E 114).

    Hierzu hat die obergerichtliche Rechtsprechung (BVerwG v. 11.2.2003 NVwZ 2003, 751; v. 12.12.1991 UPR 1992, 184; VGH BW v. 27.4.1990 NVwZ 1990, 988; OVG NRW v. 9.7.1993 BauR 1994, 89; Nds. OVG v. 29.6.2006 NVwZ 2006, 1199) folgende Grundsätze aufgestellt: Die Beurteilung im konkreten Einzelfall hat sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu orientieren.

    Dieser Gesichtspunkt liegt auch den genannten Entscheidungen zugrunde (ausdrücklich insbesondere VGH BW v. 27.4.1990 NVwZ 1990, 988).

    Denn es ist nicht einzusehen, dass die Anwohner, denen schon der - unvermeidbare - Kinderlärm zugemutet wird, mit zusätzlichen vermeidbaren Lärmimmissionen belästigt werden (VGH BW v. 27.4.1990 NVwZ 1990, 988).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1992 - 3 S 3136/91

    Zulässigkeit eines Kinderspielplatzes im Innenbereich bei Nachbarschaft zu

    Bei einem Kinderspielplatz, der in der Nähe mehrerer stark frequentierter gemeindlicher Einrichtungen liegt, hat der Betreiber in besonderer Weise Vorkehrungen gegen mißbräuchliche Benutzung zu treffen (wie Urteil vom 27.4.1990 - 8 S 1820/89).

    Gleiches gälte auch für die mit der bestimmungsgemäßen Platznutzung verbundenen Immissionen, unabhängig davon, ob die durch technische Regelwerke empfohlenen Gebietsgrenzwerte überschritten werde oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1991, ZfbR 1992, 144 sowie VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.4.1990 - 8 S 1820/89 -).

    Ferner würden die Anwohner dadurch auf Dauer auch ins soziale Abseits gestellt (vgl. zu alldem VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.4.1990 - 8 S 1820/89 - m.w.N).

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 22 B 05.1683

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; kommunale Musikschule;

    Insbesondere müssen Lärmimmissionen, die den Immissionsrichtwert für Mischgebiete nach Nr. 6.1 c TA-Lärm 1998 überschreiten, dann unterbleiben, wenn sie ohne besonderen Aufwand und ohne Beeinträchtigung des Anlagezwecks vermieden werden könnten (vgl. BayVHG vom 12.5.2004, NVwZ-RR 2004, 735/736; VGH BW vom 27.4.1990, NVwZ 1990, 988 f.).
  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 22 ZB 04.234

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat

    Insbesondere lässt sich so nicht die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen rechtfertigen, die ohne besonderen Aufwand und ohne Beeinträchtigung des Anlagezwecks vermieden werden könnten (VGH BW vom 27.4.1990, NVwZ 1990, 988 f.).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2001 - 8 K 1934/98

    Abwehr von Geräuscheinwirkungen eines Spielplatzes auf Nachbargrundstück;

    Die Kläger berufen sich folglich zu Unrecht auf das Vermeidungs- und Minimierungsgebot des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG (der von den Klägern zitierten Entscheidung des VGH Bad.-Württ. vom 27.04.1990 - 8 S 1820/89 -, NVwZ 1990, 988 lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen, weil sie einen Kinderspielplatz mit Ballspielplatz betraf, und es außerdem um die Vermeidung von Immissionen durch eine dem Betreiber zurechenbare missbräuchliche Benutzung ging; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.07.1992 - 3 S 3196/91 -, BWGZ 1994, 797 für den Fall einer dem Betreiber zurechenbaren missbräuchlichen Benutzung).

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Einrichtung nach den örtlichen Gegebenheiten einen Anreiz zum Missbrauch gibt; die Gefahr einer missbräuchlichen Benutzung muss mit anderen Worten aufgrund der besonderen örtlichen Situation naheliegend und von vornherein größer sein, als die stets vorhandene, allgemeine Gefahr einer nicht bestimmungsgemäßen Benutzung solcher Einrichtungen (BVerwG, Beschl. v. 29.05.1989, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.04.1990, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088 -, NVwZ 1989, 269).

  • VGH Bayern, 01.03.2002 - 22 B 99.338

    Liturgisches Glockenläuten - Unterlassungsansprüche

    Wenn den Anwohnern schon im Interesse der Beklagten unvermeidbare Glockengeräusche zugemutet werden müssen, so brauchen sie doch keine derartigen Lärmimmissionen hinzunehmen, die bei rücksichtsvoller Standortauswahl und Gestaltung der Anlage zu vermeiden gewesen wären (vgl. VGH BW vom 27.4.1990, NVwZ 1990, 988 f; OVG RP vom 29.8.1989, NVwZ 1990, 279).
  • VG Weimar, 24.02.2010 - 1 E 66/10

    Baurechtliche Nachbarklage

    Hierzu hat die Rechtsprechung ( BVerwG, Beschluss vom 11.Februar 2003 - 7 B 88/02 -, [...] = NVwZ 2003, 751; Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 5/88 -, [...] = UPR 1992, 184; VGH Mannheim, Urteil vom 27. April 1990 - 8 S 1820/89 -, [...] = NVwZ 1990, 988; OVG Münster, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 10 B 531/93 -, [...] = BauR 1994, 89; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 9 LA 113/04 -, [...] = NVwZ 2006, 1199 ; VG München, Urteil vom 10. November 2008 - M 8 K 08.1171 -, [...] m.w.N.; Urteil vom 10. November 2008 - M 8 K 08.1171 -, [...]) folgende Grundsätze aufgestellt: Die Beurteilung im konkreten Einzelfall hat sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zu orientieren.
  • VG Arnsberg, 13.05.2003 - 4 K 624/02
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der

  • VG Braunschweig, 12.03.2004 - 2 A 205/03

    Beseitigungsanspruch; Lärm; Missbrauch; Spielplatz; Unterlassungsanspruch;

  • VG Karlsruhe, 04.02.2000 - 6 K 3517/99

    Kinderspielplatz im Wohngebiet

  • VG Karlsruhe, 10.06.1998 - 13 K 43/98

    Zulässigkeit eines Kinderspielplatzes; Begrenzung von Immissionen

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