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   LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11   

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https://dejure.org/2012,28801
LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11 (https://dejure.org/2012,28801)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29.02.2012 - 8 S 2791/11 (https://dejure.org/2012,28801)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 8 S 2791/11 (https://dejure.org/2012,28801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender Honorarvereinbarung; BVSK-Befragung als Schätzgrundlage für die übliche Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung wie bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

    Denn gerade ein Gutachten bei einem geringfügigen Schaden kann relativ gesehen mit höheren Nebenkosten verbunden sein als ein Gutachten bei einem größeren Schaden, z.B. weil ebenso viele Lichtbilder erforderlich waren (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

    Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Er hat hierzu den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen und nicht etwa vom Geschädigten bezahlte Rechnungsbeträge zu erstatten (vgl. BGHZ 61, 346, 347 zu Kreditkosten).

    Der tatsächliche Aufwand bildet freilich (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO oft einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH VersR 2007, 560; BGHZ 61, 346, 347 f.).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Wenn eine Vergütung für die Erstellung des Sachverständigengutachtens nicht ausdrücklich vereinbart wurde, muss gemäß § 632 Abs. 2 BGB davon ausgegangen werden, dass zwischen dem Kläger und dem Sachverständigen, dem er den Auftrag zur Gutachtenserstellung erteilt hatte, die übliche Vergütung als vereinbart gilt (BGH VersR 2006, 1131).

    Die Anerkennung der Üblichkeit setzt gleiche Verhältnisse in zahlreichen Einzelfällen voraus, wobei sich die übliche Vergütung regelmäßig innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen wird, die Ausreißer nicht berücksichtigt (BGH VersR 2006, 1131; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 632 BGB Rn. 22).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450).

    Der tatsächliche Aufwand bildet freilich (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO oft einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH VersR 2007, 560; BGHZ 61, 346, 347 f.).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Dem Revisionsgericht wäre eine inhaltliche Überprüfung dieser den Tatrichter nach § 287 ZPO besonders frei stellenden Ermessenentscheidung somit in nur ganz begrenztem Umfang möglich (BGH VersR 2011, 769).
  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 197/73

    Ersatz des Nutzungsausfalls bei Inanspruchnahme des Fahrzeugs der Ehefrau des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Zwar ist der tatsächlich aufzuwendende Betrag nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch, hat jedoch der Geschädigte durch sein Vorgehen gezeigt, dass ihm die Erholung eines Sachverständigengutachtens zu einer üblichen Vergütung unschwer möglich war, so steht damit für den konkreten Fall im allgemeinen fest, dass Sachverständigenkosten auch nur in dieser Höhe im Sinne von § 249 Satz 2 BGB "erforderlich" waren (so auch BGH VersR 1975, 261 zur Ersatzbeschaffung).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    8 a) Ein nach § 249 Abs. 1 BGB erstattungsfähiger Vermögensnachteil kann dem Geschädigten durch die Erholung des Sachverständigengutachtens nur in der Höhe entstanden sein, auf die sich das dem Sachverständigen geschuldete Honorar beläuft (so zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten auch BGH, Urteil vom 13.12.2011, Az.: VI ZR 274/10, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Nachdem die Befragung für die BVSK-Erhebung 2010/2011 im Oktober 2010 begann (so die Vorbemerkung zur BVSK-Honorarbefragung 2010/2011), ist der 01.10.2010 der maßgebliche Stichtag für die Anwendung der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011 statt der vorgehenden BVSK-Befragung 2008/2009 (so auch LG Nürnberg - Fürth, Urteil vom 10.08.2011, Az.: 8 S 4302/11, juris, zur Problematik der Mietwagenkosten).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2010 - 8 S 2757/10
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klagepartei zitierten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Az. 8 S 2757/10, die sich mit der Frage in welcher Höhe ein Sachverständigenhonorar geschuldet und als Schaden ersatzfähig ist, wenn eine Honorarvereinbarung nicht erfolgt ist, gerade nicht befasst hat.
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.02.2024 - 2 O 4326/22

    Wiederbeschaffungswert, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten,

    Diese wird nach ständiger Rechtsprechung der Kammer auf der Grundlage der BVSK-Tabelle ermittelt (vgl. LG Nürnberg-Fürth v. 29.2.2012 - 8 S 2791/11 zur Anwendbarkeit des arithmetischen Mittels des sog. "HB III Korridors" der BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 bzw. des entsprechenden "HB V Korridors" der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011).
  • OLG Bremen, 26.09.2018 - 1 U 14/18

    Zum Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten in Unterscheidung zwischen

    26.02.2016 - 10 U 579/15, juris Rn. 27, OLG Report Süd 13/2016 Anm. 11 (Mittelwertbildung zzgl. Zuschlag); LG Aachen, Urteil vom 01.02.2016 - 5 S 112/15, juris Rn. 21 (Mittelwert); LG Hamburg, Urteil vom 13.01.2017 - 323 S 23/16, juris Rn. 9 (Mittelwert); Urteil vom 14.02.2017 - 302 S 22/16, juris Rn. 23 (Mittelwert); LG Heidelberg, Urteil vom 14.12.2016 - 1 S 15/16, juris Rn. 25 (Mittelwert); LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.02.2012 - 8 S 2791/11, juris Rn. 15 (Mittelwert); AG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2016 - 32 C 329/15, juris Rn. 6 (Mittelwert), DV 2017, 103; AG Hamburg- Bergedorf, Urteil vom 18.02.2016 - 410d C 146/15, juris Rn. 11 (Mittelwert zzgl. Zuschlag); AG Krefeld, Urteil vom 10.02.2016 - 10 C 326/15, juris Rn. 12 (Mittelwert); Urteil vom 13.02.2017 - 2 C 361/16, juris Rn. 31 (Mittelwert); AG Landau (Isar), Urteil vom 21.12.2017 - 4 C 318/17, juris Rn. 18 (Mittelwert zzgl. Zuschlag)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14

    Übliche Vergütung des Sachverständigen

    Dies heißt, dass die Erforderlichkeit der vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten nur bejaht werden kann, wenn die Rechnung den Voraussetzungen des § 632 Abs. 2 BGB bzw. dem vorgenannten Kriterien entspricht (BGH, Urt. v. 15.10.2013 - VI ZR 528/12, NZV 2014, 163 für Straßenreinigungskosten; ebenso bereits Kammerurteil v. 29.2.2012 - 8 S 2791/11).

    cc) Nach hiesiger Auffassung bedeutet dies, dass im Falle einer fehlenden Vergütungsvereinbarung vorrangig die Höhe der üblichen Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB) zu bestimmen ist (hierzu Kammerurteil v. 29.2.2012 - 8 S 2791/11 zur Anwendbarkeit des arithmetischen Mittels des sog. "HB III Korridors" der BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 bzw. des entsprechenden "HB V Korridors" der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011).

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