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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09   

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https://dejure.org/2010,5545
VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09 (https://dejure.org/2010,5545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2010 - 8 S 2822/09 (https://dejure.org/2010,5545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 8 S 2822/09 (https://dejure.org/2010,5545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnnutzung in Hintergebäuden nach Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Wohnnutzung in Hintergebäuden gem. § 5 Hs. 2 Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart (OBS); Nachbarschützende Qualität der Forderung des § 38 Abs. 6 OBS nach einem Mindestgrenzabstand von vier Metern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OBS § 5; OBS § 38 Abs. 6
    Zulässigkeit von Wohnnutzung in Hintergebäuden gem. § 5 Hs. 2 Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart (OBS); Nachbarschützende Qualität der Forderung des § 38 Abs. 6 OBS nach einem Mindestgrenzabstand von vier Metern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnnutzung in Hintergebäuden nach Bausatzung Stuttgart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 828
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 2796/92

    Nachbarschützende Wirkung des OBauSa Stuttgart § 40b und des OBauSa § 50 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09
    Gegen die Annahme einer nachbarschützenden Wirkung des § 38 Abs. 6 OBS können nicht, wie die Beigeladene meint, die Erwägungen des Senats in seinem Urteil vom 01.02.1993 (- 8 S 2796/92 -, Juris) zur nachbarschützenden Wirkung des § 40 Buchst. b OBS herangezogen werden, der für Hintergebäude in Baustaffel 8 bis 10 von den Eigentumsgrenzen einen Abstand gleich der Höhe der der Grenze gegenüberstehenden Gebäudeseite, jedoch nicht unter 4 m verlangt.

    Das Gebäude der Antragsteller kann daher im Verhältnis zur ...straße nicht als Hintergebäude angesehen werden (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.1993 - 8 S 2796/92 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 8 S 2383/95

    Nichtigkeit einer Ortsbausatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09
    Sie ist auch keine Festsetzung über die Stellung der baulichen Anlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 b BBauG 1960; damit wird im Wesentlichen die Ausrichtung der Längsachse des Gebäudes zu einer Himmelsrichtung oder zu einer Straße bestimmt (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.1995 - 8 S 2383/95 -, Juris und Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, Komm., 7. Aufl., 2004, RdNr. 24 a).

    § 38 Abs. 6 OBS schreibt für Hintergebäude die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 4 m von sämtlichen Eigentumsgrenzen und damit größere als die in § 7 Abs. 7 LBO 1964 vorgesehenen Mindestabstände von 3 m vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.1995 - 8 S 2383/95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09
    Damit ist gemeint, dass die (überzuleitende) Festsetzung einen Inhalt haben muss, der nach dem Bauplanungsrecht des BBauG 1960 Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte (BVerwG, Urteil vom 03.06.1971 - IV C 64.69 -, BVerwGE 38, 152).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.69

    Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09
    Damit ist gemeint, dass die (überzuleitende) Festsetzung einen Inhalt haben muss, der nach dem Bauplanungsrecht des BBauG 1960 Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte (BVerwG, Urteil vom 03.06.1971 - IV C 64.69 -, BVerwGE 38, 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09
    Zwar ist nach dem auch im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ein Nachbar gehindert, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise gegen diese Vorschrift verstoßen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 -, VBlBW 2003, 23 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung zahlreicher Oberverwaltungsgerichte).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - 8 S 2822/09
    Zwar ist nach dem auch im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ein Nachbar gehindert, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise gegen diese Vorschrift verstoßen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 -, VBlBW 2003, 23 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung zahlreicher Oberverwaltungsgerichte).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18

    Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen;

    Ein solches Außerkrafttreten setzt vielmehr einen dahingehenden Willen des Gesetzgebers voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.1.2004 - 10 S 2237/02 - NVwZ-RR 2004, 825, juris Rn. 23; Sauter, LBO, 74 Rn. 5) oder eine Normkollision voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21.8.1975 - III S 971/74 - Urteilsumdruck S. 12, und vom 21.3.2006 - 8 S 1056/05 - Urteilsumdruck S. 12 f.; Beschluss vom 25.2.2010 - 8 S 2822/09 - ESVGH 60, 200, juris Rn. 7 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15

    Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht

    Zu Festsetzungen über die Einhaltung von Grenzabständen ermächtigte § 9 Abs. 1 BBauG 1960 jedoch nicht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.11.1995 - 8 S 2383/95 - VGHBW-Ls 1996, Beilage 1, B 5; Beschl. v. 25.2.2010 - 8 S 2822/09 -).

    Ob § 47 Abs. 1 OBS 1939 als eine Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche im Sinne einer Baugrenze verstanden werden kann, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (verneint von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.11.1995, a.a.O.; Beschluss vom 25.2.2010, a.a.O.).

    § 111 Abs. 1 Nr. 5 LBO 1964 steht dem nicht entgegen, ungeachtet der Frage, ob diese Bestimmung auch auf Rechtsvorschriften vor Erlass der Landesbauordnung 1964 anwendbar ist (so wohl VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.2.2010 - 8 S 2822/09 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 8 S 1294/16

    Zulässigkeit einer Hinterbebauung nach Ortsbausatzung

    b) Das steht in Übereinstimmung mit der im Beschluss vom 25.2.2010 (8 S 2822/09) vertretenen Auffassung des Senats.
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