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LG Bochum, 13.08.2015 - I-8 S 34/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz von Abmahnkosten wegen Zurverfügungstellen eines Films durch Filesharing
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing-Klage
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Filesharing-Abmahnung: Abmahnkosten und 600 Euro Schadensersatz für Film
Sonstiges
- baumgartenbrandt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Filesharing
Verfahrensgang
- AG Bochum, 28.01.2015 - 70 C 267/14
- LG Bochum, 13.08.2015 - I-8 S 34/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG München I, 18.09.2014 - 7 O 14719/12
Fragen zur Haftung beim Betrieb eines offenen W-LANs
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Zudem sei das Verfahren aufgrund des Vorlagebeschlusses des LG München I vom 18.09.2014 (Az.: 7 O 14719/12) an den EuGH über verschiedene Fragen zur Haftung des Betreibers eines WLAN-Anschlusses auszusetzen.Einer Aussetzung des Verfahrens aufgrund des Vorlagebeschlusses des LG München I vom 18.09.2014 an den EuGH bedurfte es nicht.
- OLG Köln, 23.07.2010 - 6 U 31/10
"Kfz-Diagnose-Software"; Verwertbarkeit von Erkenntnissen über die Zuordnung …
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Der Abmahnende kann schon vor der Bezahlung oder der Vorlage einer Kostennote des eigenen Anwalts Zahlungsklage auf Erstattung der anwaltlichen Abmahnkosten erheben, wenn vom Schuldner - wie auch hier - die Zahlung ernsthaft verweigert worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.07.2010 - 6 U 31/10). - BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber auch im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen verpflichtet (BGH, Urt. v. 08.01.2014 - I ZR 169/12 "BearShare").
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Dabei muss der Anschlussinhaber seine Verantwortlichkeit im Rahmen des Zumutbaren substantiiert bestreiten sowie Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs, nämlich der Alleintäterschaft eines andren Nutzers des Internetanschlusses ergibt (BGH, Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12 "Morpheus"). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH Urt. v. 12.05.2010 - I ZR 121/08 "Sommer unseres Lebens"). - BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06
Resellervertrag
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Um die Lizenz zu bestimmen, ist der objektive Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung zu ermitteln, der in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr besteht (BGH, NJW-RR 2009, 1053). - OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 U 25/08
Rechtstellung des Urhebers eines Videos
Auszug aus LG Bochum, 13.08.2015 - 8 S 34/15
Vielmehr muss die Beklagte substantiiert darlegen, wen sie für den Urheber hält und Gründe hierfür aufzeigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 24.06.2008 - 4 U 25/08).