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   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91   

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VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91 (https://dejure.org/1992,1992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.03.1992 - 8 S 699/91 (https://dejure.org/1992,1992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. März 1992 - 8 S 699/91 (https://dejure.org/1992,1992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer Bundesfernstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 341
  • NVwZ-RR 1993, 342
  • VBlBW 1992, 428
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs (BVerwGE 48, 56, 63; BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.87 - NVwZ 1987, 578 u. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 19.6.1991 - 5 S 85/89 -, siehe auch Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, RdNr. 174 f), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt, noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

    Dieser Grundsatz besagt, daß eine Planung die ihr zuzurechnenden Probleme und Konflikte nicht ungelöst lassen darf (BVerwGE 48, 56, 68).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 5 S 272/90

    Fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine erneute Erörterung darüber hinaus nur dann geboten, wenn durch die Gutachten neue Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Änderung der Plankonzeption zur Folge haben (so die ständ. Rechtspr. des erk. Gerichtshofs, vgl. Urt. v. 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - DVBl. 1990, 108 = VBlBW 1990, 58; Urt. v. 15.5.1991 - 5 S 272/90 - u. Urt. v. 4.7.1991 - 5 S 37/89 -).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Dies führt notwendigerweise dazu, daß mehr oder weniger endgültige Festlegungen die weiteren Planungsabschnitte vorbestimmen und den verbleibenden Abwägungsvorgang - insbesondere hinsichtlich in Betracht kommender Trassenalternativen - weitgehend einschränken (BVerwGE 62, 342, 352 u. 72, 282, 288).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs (BVerwGE 48, 56, 63; BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.87 - NVwZ 1987, 578 u. VGH Bad.- Württ., Urt. v. 19.6.1991 - 5 S 85/89 -, siehe auch Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, RdNr. 174 f), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß, und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt, noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwGE 34, 301, 308; 45, 309, 314 u. 48, 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 5 S 1311/91

    Abwägungsfehler durch Nichtberücksichtigung einer sich aufdrängenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    In jedem Fall ergäbe sich hieraus kein solches Mißverhältnis der beiden Trassen, daß sich die W trasse unter jedem Gesichtspunkt als die bessere Lösung aufdrängen würde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 -).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    In Anwendung dieser Anforderungen an das Abwägungsgebot und unter Würdigung des Umstandes, daß die Kläger mit enteignender Wirkung vom Planfeststellungsbeschluß betroffen sind und daher geltend machen können, bei der Abwägung sei ein dem Vorhaben entgegenstehender öffentlicher Belang verkannt oder nicht sorgfältig genug ermittelt und gewichtet worden (BVerwG, Urt. v. 18.3.1983 - 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74), vermag der Senat weder einen Fehler im Abwägungsvorgang noch hinsichtlich des Abwägungsergebnisses zu erkennen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine erneute Erörterung darüber hinaus nur dann geboten, wenn durch die Gutachten neue Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Änderung der Plankonzeption zur Folge haben (so die ständ. Rechtspr. des erk. Gerichtshofs, vgl. Urt. v. 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - DVBl. 1990, 108 = VBlBW 1990, 58; Urt. v. 15.5.1991 - 5 S 272/90 - u. Urt. v. 4.7.1991 - 5 S 37/89 -).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 67, 206 u. 75, 214) müssen Gutachten und andere Unterlagen, die nicht unmittelbar der Erläuterung des Plans, d.h. der Darstellung des Vorhabens, sondern (nur) der Beurteilung und Bewertung dienen, nur ausgelegt bzw. mit den Beteiligten erörtert werden, wenn dies durch entsprechende Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgesehen ist.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91
    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwGE 34, 301, 308; 45, 309, 314 u. 48, 56).
  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 C 13.87

    Anfechtungsklage gerichtet auf die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1996 - 3 S 356/95

    Straßenplanung - zur Abwägung bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte; zum

    Was zunächst die Rüge der Antragstellerin anbelangt, die Antragsgegnerin habe die Benzol-Belastung nicht eigenständig, sondern lediglich als zu den Schadstoffen Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Kohlenmonoxid adäquat untersucht, hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der bisherigen Praxis des Verwaltungsgerichtshofs in Planfeststellungsverfahren die Immissionsberechnungen zulässigerweise auf Stickstoffdioxid (NO2) als Schadstoffleitkomponente beschränkt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.3.1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342, und Urteil vom 15.12.1995 - 5 S 545/95 -, VBlBW 1996, 345).

    Auch die TA Luft, die ohnehin keine unmittelbar anwendbaren Aussagen über Schadstoffgrenzwerte bezüglich Verkehrsanlagen enthält und insoweit lediglich als Orientierungsmaßstab Anwendung finden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.3.1992, a.a.O.), gibt hierfür keine Immissionswerte vor.

    Der 8. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat in seinem Urteil vom 30.3.1992 (a.a.O.) die Aussage eines Gutachters zitiert, wonach bei einer NO2 -Konzentration ab 500 mg/cbm (wohl Langzeitwert) eine medizinisch nachweisbare toxische Wirkung beginne.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1997 - 25 A 4997/96
    vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342 (344).

    Dabei kann nunmehr offen bleiben, inwieweit das dort vorgesehene flächenbezogene Meßverfahren auf Linienquellen wie Straßen übertragen werden kann, vgl. dazu Schulze-Fielitz, GK zum BImSchG, § 40 RdNr. 169 m.w.N Fn. 256; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 30. März 1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342 (344), denn jedenfalls liegen seit Inkrafttreten der 23. BImSchV speziell auf den Straßenverkehr ausgerichtete Konzentrationswerte, die wegen ihrer Spezialität nunmehr vorrangig als Orientierungshilfen heranzuziehen sind sowie ein speziell hierauf ausgerichtetes Verfahren vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor

    Während es der bisherigen Praxis bei der Planfeststellung von Straßen entsprach, für die Frage der Immissionsbelastung durch verkehrsbedingte Luftverunreinigungen auf Stickstoffdioxyd (NO2) als Schadstoffleitkomponente abzustellen, weil bei der Einhaltung des für diesen Schadstoff ermittelten Grenzwerts auch von den übrigen Kfz-bedingten Schadstoffen keine Gefahr ausgehe (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342), stellt der angefochtene Planfeststellungsbeschluß 1995 darüber hinaus - nicht zuletzt wegen der erkannten kanzerogenen Wirkung - auch auf Benzol und Ruß als kritische (Abgassubstanzen) Substanzen ab.

    Gleiches gilt hinsichtlich des für Stickstoffdioxid (NO2) festgesetzten Immissionswerts von 80 ng/m3 als Jahresmittelwert; dieser liegt noch unterhalb des bisher in der Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 -, NVwZ-RR 1993, 342) als Zumutbarkeitsgrenze anerkannten Jahresmittelwerts von 100 ng/m3.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen;

    Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine erneute Anhörung wegen einer nachträglich eingegangenen gutachtlichen Stellungnahme danach nur dann geboten, wenn durch das Gutachten neue Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer anderen Bewertung öffentlicher oder privater Belange führen (Urteil des Senats a.a.O.) oder eine Änderung der Plankonzeption zur Folge haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 - VBlBW 1992, 428).

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebotes daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich richtig bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenze der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urt.v. 05.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214/232; Urt.v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56/63; Urt.v. 05.07.1984 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309/314; Urt.v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309; VGH Bad.-Württ., Urt.v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 - VBlBW 1992, 428 sowie Urt. des Senats v. 07.05.1991 - 5 S 272/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    Anlass, der Öffentlichkeit in einer zweiten Auslegung die Möglichkeit zu geben, Einblick in Ergänzungen bereits ausgelegter Planunterlagen oder Zusatzgutachten zu gewähren, die von der Behörde aus Gründen der von ihr zu leistenden umfassenden Rechtmäßigkeitsprüfung nachträglich eingeholt wurden, besteht nur dann, wenn die Behörde erkennt oder erkennen muss, dass ohne diese Unterlagen Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden konnten (BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339; Urteil vom 5.12.1986 - 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214; Urteil des Senats vom 30.3.1992 - 8 S 699/91 - VBlBW 1992, 428).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

    In seinem Urteil vom 30.3.1992 - 8 S 699/91 (NVwZ-RR 1993, 342) - hat der Senat es für unbedenklich erklärt, wenn bei der Frage der Belastung durch verkehrsbedingte Luftverunreinigungen auf NO2 als Leitschadstoff abgestellt wird, weil bei der Einhaltung des für diesen Schadstoff maßgebenden Grenzwerts auch von den übrigen Kfz-bedingten Schadstoffen keine Gefahr ausgehe.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91

    Bundesfernstraße: Planfeststellungsverfahren und Berücksichtigung der Planungen

    Das rechtfertigt die Annahme, daß auch von den übrigen kraftfahrzeugbedingten Schadstoffen keine Gefahren ausgehen (vgl. hierzu das Urt. des Senats v. 30.3.1992 - 8 S 699/91 - S. 20 UA).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

    Ob die Beklagte bei der Festsetzung der Lärmschutzmaßnahmen von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist oder die betroffenen Belange sachgerecht miteinander abgewogen hat, berührt nicht das Verfahren, sondern die materielle Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses (vgl. VGH B-W, Urt. v. 30.03.1992 - 8 S 699/91 -, VBlBW 1992, 428).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 8 S 1741/92

    Neuerrichtung einer Tankanlage und Rastanlage an einer Bundesautobahn; zur

    Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist eine erneute Erörterung nur dann geboten, wenn nach der ersten Erörterung neue Erkenntnisse gewonnen werden, die eine Änderung der Plankonzeption zur Folge haben (so die ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, vgl. Urt. v. 19.6.1989 -- 5 S 3111/87 -- DVBl. 1990, 108 = VBlBW 1990, 58; Urt. des erk. Sen. v. 30.3.1992 -- 8 S 699/91 -- VBlBW 1992, 428; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.8.1992 -- 4 B 1959.92 -- ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00

    Enteignungsmaßnahme für Energieversorgung

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen dürfte die von ihr angeführte Rechtsprechung zum Planfeststellungsrecht (VGH Bad.-Württ., VBlBW 1990, 56 und NVwZ-RR 1993, 342) keine andere Beurteilung rechtfertigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94

    Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - 5 S 59/93

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Kompetenz des Vorhabensträgers für

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1992 - 8 S 2881/91

    Zur vergleichenden Bewertung verschiedener Trassen durch die

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1511/96

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Klagen auf Widerruf

  • VG Lüneburg, 30.07.1997 - 1 B 49/97

    Unfaires Verfahren durch überraschende "Kontingentierung" von besetzbaren

  • VG Freiburg, 16.11.1992 - 2 K 1359/92

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Nichtbesetzung einer Beamtenstelle;

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