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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11   

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VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11 (https://dejure.org/2011,3914)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2011 - 8 S 93/11 (https://dejure.org/2011,3914)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 (https://dejure.org/2011,3914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von genehmigungsfreien Instandhaltungsarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Instandhaltungsarbeiten i.S.d. § 50 Abs. 4 LBO sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz; Instandhaltungsarbeiten i.S.d. § 50 Abs. 4 LBO als bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsarbeiten sind genehmigungspflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 754
  • DVBl 2011, 851
  • BauR 2011, 1539
  • BauR 2011, 1957
  • ZfBR 2011, 698 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 8 S 3427/86

    Teilweiser Wiederaufbau eines beschädigten Gebäudes mit nachfolgender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Dies sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (Senatsurteil vom 27.01.1987 - 8 S 3427/86 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.1983 - 3 S 2040/83 - juris; Sauter, a.a.O. § 2 Rn. 130 sowie § 50 Rn. 227; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2009 - 3 L 124/08 - NordÖR 2009, 134 und 179).

    Dabei kann auch das teilweise Auswechseln tragender Gebäudeteile im Einzelfall eine Instandsetzungs- oder Unterhaltungsmaßnahme sein, etwa wenn beschädigte Mauerteile eines Gebäudes nur zu einem Viertel bis einem Drittel der alten Bausubstanz erneuert werden (Senatsurteil vom 27.01.1987, a.a.O.).

    Auch könnte sich der Umfang des erneuerten Mauerwerks möglicherweise noch in dem vom Senat im Urteil vom 27.01.1987 (a.a.O.) bezeichneten Rahmen von einem Viertel bis zu einem Drittel alter Bausubstanz halten.

    Sie sind deshalb ebenfalls genehmigungspflichtig, wenn sie unselbständiger Teil eines einheitlichen genehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens sind (so auch schon Senatsurteil vom 27.01.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1983 - 3 S 2040/83
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Dies sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (Senatsurteil vom 27.01.1987 - 8 S 3427/86 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.1983 - 3 S 2040/83 - juris; Sauter, a.a.O. § 2 Rn. 130 sowie § 50 Rn. 227; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2009 - 3 L 124/08 - NordÖR 2009, 134 und 179).

    Insbesondere gebietet Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht, solche noch vom Bestandsschutz umfassten Baumaßnahmen von vornherein verfahrensfrei zu stellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Zwar ist es an sich Sache des Bauherrn, durch seinen Bauantrag festzulegen, was das Vorhaben und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1980 - 4 C 99.77 - DÖV 1980, 921; im Anschluss daran auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2007 - 3 L 368/04 - NordÖR 2007, 458).

    Eine derartige subjektive Trennung ist materiell-rechtlich jedoch nur erheblich, wenn ihr objektive Gegebenheiten nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1980, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 L 368/04

    Anbringung von Skulpturen auf Mietwohnhäusern; Zeichen als Werbeanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Zwar ist es an sich Sache des Bauherrn, durch seinen Bauantrag festzulegen, was das Vorhaben und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1980 - 4 C 99.77 - DÖV 1980, 921; im Anschluss daran auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.06.2007 - 3 L 368/04 - NordÖR 2007, 458).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2009 - 3 L 124/08

    Baugenehmigungspflichtige Instandsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Dies sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (Senatsurteil vom 27.01.1987 - 8 S 3427/86 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.1983 - 3 S 2040/83 - juris; Sauter, a.a.O. § 2 Rn. 130 sowie § 50 Rn. 227; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2009 - 3 L 124/08 - NordÖR 2009, 134 und 179).
  • BVerwG, 20.03.1981 - 4 B 195.80

    Modernisierung - Wohnhaus - Bestandsschutz - Reparatur - Instandsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Die Frage, ob die abweichend von der Baugenehmigung ausgeführten und noch auszuführenden Baumaßnahmen aus Gründen des Bestandsschutzes als Reparatur-, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.03.1981 - 4 B 195.80 - NVwZ 1982, 38 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362 m.w.N.) rechtmäßig sind, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Die Frage, ob die abweichend von der Baugenehmigung ausgeführten und noch auszuführenden Baumaßnahmen aus Gründen des Bestandsschutzes als Reparatur-, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.03.1981 - 4 B 195.80 - NVwZ 1982, 38 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 17.01.1986 - 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362 m.w.N.) rechtmäßig sind, ist in diesem Zusammenhang unerheblich.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 3 S 507/93

    Zu den Voraussetzungen und Anforderungen einer Baueinstellungsverfügung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2010 - 8 S 708/10

    Rechtsgrundlage für eine Nutzungsaufnahmeuntersagung - formelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11
    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - juris und vom 28.06.2010 - 8 S 708/10 - ESVGH 61, 34 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - 3 S 1274/81

    Unmittelbarer Zwang; Versiegelung einer Baustelle

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1998 - 3 S 1935/98

    Zur Genehmigungspflichtigkeit eines Bauvorhabens

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1979 - III 1553/79
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18

    Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen

    Dabei kann auch das teilweise Auswechseln tragender Gebäudeteile im Einzelfall eine Instandsetzung- und Unterhaltungsmaßnahme darstellen, denn auch tragende Gebäudeteile können instandgesetzt werden oder Gegenstand von Unterhaltungsarbeiten sein (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 20; Urteil vom 27.1.1987 - 8 S 3427/86 - juris (LS); Sauter, LBO, 3. Auflage, § 2 Rn. 144).
  • VG Freiburg, 26.10.2016 - 1 K 237/15

    Beschränkung der Privilegierung in BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 auf

    Anlass für ihre Anordnung kann mithin der bloße Verstoß gegen die formelle Genehmigungspflicht sein, ohne dass die Baurechtsbehörde verpflichtet ist, auch die materielle Rechtmäßigkeit des Bauens zu prüfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 - zit. in Juris; Sauter, a.a.O., § 64 Rn. 1 m.w.N.).

    Die Errichtung einer formell baurechtswidrigen (ungenehmigten) Anlage darf demgemäß vorbeugend gestoppt werden, wenn ihre Genehmigungsbedürftigkeit jedenfalls ernstlich zweifelhaft ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1993 - 3 S 507/93 - VBlBW 1994, 196; Beschl. v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - zit. in Juris und Beschl. v. 11.05.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Denn der Beigeladene zu 1, dem als Bauherrn die inhaltliche Umschreibung und Umgrenzung des Vorhabens obliegt, dessen Durchführung begehrt wird (BVerwG, Urteil vom 04.07.1980 - 4 C 99.77 - NJW 1981, 776 (zu § 29 BauGB); Senatsbeschluss vom 11.05.2011 - 8 S 93/11 - NVwZ-RR 2011, 754 (756) (zu § 49 LBO); Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 29 Rn. 6), hat mit seinem Bauantrag von 11.06.2012 ausdrücklich die "Umnutzung bestehendes Wohn- und Bürogebäude mit Lagerräumen und Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Asylbewerber)", also nicht etwa allein die Erhöhung der Anzahl von Wohnheimplätzen beantragt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Die Erteilung einer solchen Baugenehmigung erscheint zwar nicht unbedenklich, weil Baumaßnahmen, die nach objektiven Kriterien baulich und funktional zusammengehören, nicht willkürlich auf Grund einer Willensentscheidung des Bauantragstellers in Einzelteile zerlegt werden können (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, Juris, RdNr. 23, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Die Baueinstellungsverfügung soll vor allem das formelle Baurecht durchsetzen (BayVGH, Beschluss vom 27. April 2012 - 9 ZB 10.1503 -, juris Rn. 18), für ihren Erlass genügt daher regelmäßig die formelle Illegalität der Baumaßnahme bzw. des verwirklichten Vorhabens (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 44.11 - juris Rn. 20; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - OVG 2 S 53.87 -, DÖV 1988, 841; VGH BW, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 15; OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris Rn. 11).

    Maßgebend ist, dass dabei die Identität der baulichen Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks gewahrt bleibt und sie hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentlichen Änderungen erfährt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 16. Januar 2015 - OVG 10 N 63.11 -, juris Rn. 5; OVG LSA, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 20; OVG MV, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 L 124/08 -, juris Rn. 9 und 15; Jäde, in: Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand: Februar 2016, § 3 Rn. 29 ff.; Otto, Brandenburgische Bauordnung 2016, 4.

    Da durch eine Baueinstellungsverfügung auch präventiv verhindert werden soll, dass baurechtswidrige vollendete Tatsachen geschaffen werden, kann schon ein Anfangsverdacht genügen, wenn es konkrete Anhaltspunkte als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass ein mit der Rechtsordnung unvereinbarer Zustand geschaffen wird (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658/99 -, juris Rn. 32; VGH BW, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 S 968/16 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Instandhaltungsarbeiten in diesem Sinne sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 - NVwZ-RR 2011, 754, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067

    Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs

    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 19).
  • VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21

    Im Außenbereich aktuell betriebenes illegales Bauvorhaben; Einstellung der

    Anlass für ihre Anordnung kann mithin der bloße Verstoß gegen die formelle Genehmigungspflicht sein, ohne dass die Baurechtsbehörde verpflichtet ist, auch die materielle Rechtmäßigkeit des Bauens zu prüfen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, juris m.w.N.).

    Damit besteht insoweit ein mit der Genehmigungspflicht verbundenes präventives Bauverbot (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, juris).

    Dies sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Anlage oder ihrer baulichen Substanz, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, ohne die Identität der Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks zu ändern (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 -, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    Das ist dann der Fall, wenn es sich funktional um eine selbstständige Nutzungseinheit handelt (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1986 - 1 A 56/85 - BauR 1987, 293 = BRS 46, Nr. 98; OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 7 A 3096/07 - NVwZ-RR 2009, 277; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 8 S 93/11 - NVwZ-RR 2011, 754).
  • VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung;

    Denn die Instandhaltung umfasst nur Arbeiten zur Erhaltung der vorhandenen Substanz durch Mängelbeseitigung unter Wahrung der Identität des Objekts, ohne dessen Standfestigkeit zu berühren, so dass keine statische Nachberechnung der gesamten Anlage erforderlich wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.05.2011 - 8 S 93/11 - BauR 2011, 1957; Hager, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Auflage 2016, § 50 Rn 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11

    Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und

  • VG Hamburg, 12.11.2015 - 7 K 2387/12

    Schutz gegen Überbauten des Nachbarn: Zivilrechtliche Sonderregelung!

  • VG Greifswald, 26.07.2016 - 5 A 1222/14

    Baugenehmigung für ein Bootshaus im Uferbereich - Erweiterung einer

  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150

    Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/138

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber;

  • VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3216

    Erfolglose Berufungszulassung: Abgrenzung einer Instandsetzungsmaßnahme von einer

  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933

    Anfechtung der Baugenehmigung für Unterfangung eines bestehenden Wohnhauses -

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren wegen der Anfechtung einer

  • VG Cottbus, 25.04.2017 - 3 K 720/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.67
  • VG Saarlouis, 18.01.2012 - 5 K 794/11

    Baueinstellung an geduldetem Schwarzbau im Außenbereich

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