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   LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08   

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LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08 (https://dejure.org/2008,5377)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.10.2008 - 8 S 95/08 (https://dejure.org/2008,5377)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 8 S 95/08 (https://dejure.org/2008,5377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verweis auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit ( KFZ )

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 BGB
    Verweis auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit ( KFZ )

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten; Abrechnung einer Reparatur auf Gutachtenbasis und nicht auf einen Stundenverrechnungssatz einer Werkstatt

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Dabei hat der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob er den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2003, 2086).

    Denn bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB darf nicht das Grundanliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (vgl. BGH NJW 2003, 2086, 2087).

    Den Beklagten ist dabei im Grundsatz zuzugeben, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf diese verweisen lassen muss (vgl. BGH, NJW 2003, 2086, 2087).

    Das Grundanliegen dieser Vorschrift, dem Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, die Schadensbehebung in eigener Regie durchzuführen, darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht aus den Augen verloren werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2086).

  • AG Siegburg, 25.04.2008 - 116 C 566/07

    Zugrundelegung der i.R.e. eingeholten Sachverständigengutachtens ausgewiesenen

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 116 C 566/07 wird zurückgewiesen.

    Unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens beantragt die Beklagte, unter teilweiser Abänderung des Urteils des AG Siegburg vom 25.04.2008, Az.: 116 C 566/07 die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • AG Aachen, 25.07.2005 - 5 C 81/05

    Fiktive Reparaturkosten - Nachweis einer "Billigwerkstatt"

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich bei der Firma Autohaus T um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Dabei stehen dem Geschädigten bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution offen, nämlich einerseits die Reparatur des Unfallfahrzeugs, andererseits die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs (vgl. BGH, NJW 2005, 2541).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Das schadensersatzrechtliche Ziel der Restitution beschränkt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht auf eine Wiederherstellung der beschädigten Sache; es besteht vielmehr in umfassender Weise darin, einen Zustand herzustellen, der wirtschaftlich gesehen der ohne das Schadensereignis bestehenden hypothetischen Lage entspricht (vgl. BGH, NJW 2007, 67, 68).
  • LG Mainz, 31.05.2006 - 3 S 15/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten auf der

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich bei der Firma Autohaus T um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • LG Köln, 29.01.2008 - 11 S 1/07

    Streit über den Umfang der Erstattung fiktiver Reparaturkosten aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • LG Heidelberg, 25.04.2006 - 2 S 55/05

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Verneinung des Ersatzes der

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich bei der Firma Autohaus T um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • AG Nürtingen, 14.12.2006 - 12 C 1392/06

    Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08

    Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer

    Auszug aus LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08
    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • LG Berlin, 21.06.2006 - 58 S 75/06

    Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparatur

  • LG Potsdam, 23.01.2008 - 13 S 102/07

    Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall: Verweisung des Geschädigten auf die

  • LG Siegen, 05.11.2013 - 1 S 32/12

    Schadenersatz, Kfz-Reparatur, Verweis auf Referenzwerkstatt

    Auch die Gefahr, dass der Geschädigte aufgrund einer wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten müsse, dass dieser bzw. zwecks Erhalt künftiger Aufträge die Werkstatt selbst, bei der Reparatur auch Interessen des Schädigers zur Kostengeringhaltung wahrnehme - selbst wenn sich diese Befürchtung in concreto möglicherweise nicht realisiere - (so LG Bonn Urteil vom 02.10.2008 Az: 8 S 95/08; LG Bochum Urteil vom 19.10.2007 Az: 5 S 168/07; AG Nürtingen NJW 2007, 1143), führt, jedenfalls im Fall der fiktiven Schadensabrechnung, nicht zur Unzumutbarkeit des Verweises auf die vom Versicherer benannte Werkstatt.
  • LG Aachen, 22.05.2009 - 6 S 12/09

    Schadenersatz Umfang Stundenverrechnungssätze ortsüblich

    Diesen Grundsätzen würde es zuwiderlaufen, wenn der Geschädigte sich im Rahmen seiner zulässigen fiktiven Abrechnung auf die aufgrund einer Absprache mit dem Versicherer ortsunüblich niedrigen Stundenverrechnungssätze einer bestimmten - wenn auch markengebundenen - Werkstatt beschränken lassen müsste (vgl. LG Duisburg SP 2008, 154; LG Bonn, Urteil v. 20.05.2008, 5 S 96/08; LG Bonn, Urteil v. 02.10.2008, 8 S 95/08; LG Bochum, Urteil v. 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Hamburg ZfS 2008, 684; LG Mainz, Urteil v. 31.05.2006, 3 S 15/06; AG Nürtingen NJW 2007, 1143; AG Aachen, Urteil v. 04.07.2008, 8 C 346/07; a.A. u.a. LG Mannheim NJW-RR 2009, 321; LG Köln, Urteil v. 16.09.2008, 11 S 388/07; LG Köln Urteil v. 29.01.2008, 11 S 1/07; LG Potsdam MJW 2008, 1392; LG Berlin NJW-RR 2007, 20; LG Heidelberg SP 2007, 288; AG Düren, Urteil v. 10.12.2008, 47 C 137/08; AG Düren, Urteil v. 06.11.2008, 42 C 201/08).
  • AG Aachen, 09.12.2009 - 111 C 370/09
    Selbst wenn der Haftpflichtversicherer des Schädigers insoweit - wie vorliegend - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer anderen Fachwerkstatt hinweist, die auf Sondervereinbarungen zwischen dem Haftpflichtversicherer und dieser Werkstatt beruhen, muss der Geschädigte diesem Angebot nicht nachgehen (vgl. LG Bonn, Az 8 S 95/08, Urteil vom 02.10.2008; LG Aachen, Az 6 S 12/09; Urteil vom 22.05.2009 jeweils m.w.N.).
  • AG Bonn, 16.12.2009 - 101 C 26/09
    Hierauf muss sich der Kläger aber nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht verweisen lassen (vgl. LG Bonn, DAR 2009, 272-273; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08).
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