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   BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R   

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BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R (https://dejure.org/2009,578)
BSG, Entscheidung vom 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R (https://dejure.org/2009,578)
BSG, Entscheidung vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R (https://dejure.org/2009,578)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - keine Leistungen für die Vergangenheit bei Besonderheiten des Sozialhilferechts

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB 10; keine Leistungen für die Vergangenheit bei Besonderheiten des Sozialhilferechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 213
  • NVwZ-RR 2010, 362
 
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Wird zitiert von ... (228)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) existiert, wie auch § 9 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz für den Bereich des Asylbewerberleistungsrechts deutlich macht, kein über § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip - "keine Leistungen für die Vergangenheit; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip" - (dies zu Unrecht kritisierend Hochheim aaO).

    Dies gilt auch für den so genannten Kenntnisgrundsatz des § 5 BSHG - heute § 18 SGB XII - (BSG, aaO, RdNr 20; Rothkegel ZfSH/SGB 2002, 8, 10 f; Mrozynski, ZfSH/SGB 2007, 463, 473 f; aA noch BVerwGE 60, 236, 237 f, und 68, 285 ff).

    Im Bereich der Sozialhilfe ist insoweit zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient (so genanntes Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.5. 2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 803, 805; BVerwGE 60, 236, 238; 66, 335, 338; 69, 5, 7; 79, 46, 49; Rothkegel, ZfSH/SGB 2003, 643, 645; ders, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, 2000, S 68).

    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).

    Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19).

    (2) Wurden Leistungen rechtswidrig abgelehnt und hat der Hilfebedürftige den (nicht entfallenen) Bedarf in der Folgezeit im Wege der Selbsthilfe (etwa unter Rückgriff auf Schonvermögen oder durch Aufnahme von Schulden) oder Hilfe Dritter gedeckt, die die fehlende Unterstützung durch den Sozialhilfeträger substituiert, ist zu unterscheiden, ob Bedürftigkeit aktuell noch besteht oder zwischenzeitlich entfallen ist (s dazu BVerwGE 90, 154, 156).

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Im Bereich der Sozialhilfe ist insoweit zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient (so genanntes Gegenwärtigkeitsprinzip) und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.5. 2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 803, 805; BVerwGE 60, 236, 238; 66, 335, 338; 69, 5, 7; 79, 46, 49; Rothkegel, ZfSH/SGB 2003, 643, 645; ders, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, 2000, S 68).

    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Entgegen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 68, 69; 60, 236, 238; 68, 285, 289) existiert, wie auch § 9 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz für den Bereich des Asylbewerberleistungsrechts deutlich macht, kein über § 37 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) dem § 44 SGB X generell vorgehendes normatives Strukturprinzip - "keine Leistungen für die Vergangenheit; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Aktualitätsprinzip" - (dies zu Unrecht kritisierend Hochheim aaO).

    Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19).

  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine rückwirkende Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Leistungsablehnungen im Recht des BSHG über § 44 SGB X grundsätzlich möglich ist (BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 19).

    Die in der Literatur jüngst geäußerte Kritik an der Senatsrechtsprechung zur Anwendung des § 44 SGB X (Hochheim, NZS 2009, 24 ff) verkennt, dass der Senat bereits früher darauf hingewiesen hat, dass bei der Anwendung des § 44 SGB X ein zwischenzeitlicher Bedarfswegfall Berücksichtigung finden muss (BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 23; BSG SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 16).

  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).

    Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4, § 56 SGG (vgl zur Klageart bei der Korrektur bestandskräftiger Ablehnungsbescheide: BSGE 76, 156, 157 f = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7 S 52; BSGE 99, 137 ff RdNr 13 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 11; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8 S 19).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Deshalb müssen Sozialhilfeleistungen nach der ständigen Rechtsprechung zum Sozialhilferecht für einen zurückliegenden Zeitraum auch nur dann erbracht werden, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfeleistung noch besteht, sie also den Bedarf des Hilfebedürftigen noch decken kann ("keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"; BVerwGE 40, 343, 346; 57, 237, 238; 60, 236, 237 f; 66, 335, 338; 90, 154, 156; Rothkegel, ZfSH/SGB 2002, 8, 10).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Die in der Literatur jüngst geäußerte Kritik an der Senatsrechtsprechung zur Anwendung des § 44 SGB X (Hochheim, NZS 2009, 24 ff) verkennt, dass der Senat bereits früher darauf hingewiesen hat, dass bei der Anwendung des § 44 SGB X ein zwischenzeitlicher Bedarfswegfall Berücksichtigung finden muss (BSG SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 23; BSG SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4, § 56 SGG (vgl zur Klageart bei der Korrektur bestandskräftiger Ablehnungsbescheide: BSGE 76, 156, 157 f = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7 S 52; BSGE 99, 137 ff RdNr 13 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 11; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8 S 19).
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82

    Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung -

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Ihr Bedarf im sozialhilferechtlichen Sinne ist dem Grunde nach zwar teilweise dadurch gedeckt worden, dass sie - durch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochene SGB II-Leistungen - den leistungslosen Zeitraum überstanden haben (vgl BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass der Nachranggrundsatz grundsätzlich keine isolierte Ausschlussnorm, sondern lediglich ein Gebot der Sozialhilfe im Sinne eines Programmsatzes darstellt (vgl BSG 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 25 mwN; zustimmend Coseriu/Filges in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 2 RdNr 7; Deckers in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl 2020, § 2 RdNr 4; aA Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 2 RdNr 12 ff, Stand 5/2020) und dass den überkommenen sog "Strukturprinzipien" der Sozialhilfe keine eigenständige normative Bedeutung zukommt (BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 11; BSG vom 26.8.2008 - B 8 SO 26/07 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 15 RdNr 19; BSG vom 17.6.2008 - B 8 AY 5/07 R - SozR 4-3520 § 9 Nr. 1 RdNr 17; zustimmend Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einführung RdNr 8, Stand 9/2018; Kemper in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 3 RdNr 5 f; kritisch Berlit in Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl 2019, S 99 RdNr 32 f) .
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Legt der Hilfesuchende - wie hier - innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf ein und muss die Hilfegewährung erst erstreiten, kommen also auch Leistungen für die Vergangenheit in Betracht (vgl nur BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 14 mwN; Bundesverwaltungsgericht vom 23.6.1994 - 5 C 26.92 - BVerwGE 96, 152, 154 f) .
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Rechtsprechung
   BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,63551
BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B (https://dejure.org/2008,63551)
BSG, Entscheidung vom 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B (https://dejure.org/2008,63551)
BSG, Entscheidung vom 06. August 2008 - B 8 SO 16/08 B (https://dejure.org/2008,63551)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts widerspreche auch den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28. März 1974 (V C 27.73) und vom 31. Mai 2001 (5 C 20/00).

    Er bezieht sich vielmehr selbst auf Entscheidungen des BVerwG vom 28. März 1974 (aaO) und vom 31. Mai 2001 (aaO).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    6 Fraglich ist schon, ob der Beklagte mit seinem Vorbringen, es müsse im Rahmen der Revision geklärt werden, ob eine Notaufnahme an einem Sonntag ausreichend sei, um den Sozialhilfeträger mit den an diesem Tag entstehenden Kosten zu belasten, eine konkrete Rechtsfrage hinreichend klar formuliert hat, durch welche dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beizumessen ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    Nach der auch vom LSG genannten Entscheidung des BSG (Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R), in der die Entscheidung vom 18. Dezember 1979 (2 RU 3/79) fortgeführt werde, unterlägen Erstattungsansprüche nicht dem Anspruch auf Prozesszinsen.
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    Nach der auch vom LSG genannten Entscheidung des BSG (Urteil vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R), in der die Entscheidung vom 18. Dezember 1979 (2 RU 3/79) fortgeführt werde, unterlägen Erstattungsansprüche nicht dem Anspruch auf Prozesszinsen.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 06.08.2008 - B 8 SO 16/08 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die obergerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67).
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Rechtsprechung
   BSG, 05.08.2008 - B 8 SO 16/08 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,62118
BSG, 05.08.2008 - B 8 SO 16/08 S (https://dejure.org/2008,62118)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2008 - B 8 SO 16/08 S (https://dejure.org/2008,62118)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2008 - B 8 SO 16/08 S (https://dejure.org/2008,62118)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Duisburg - S 16 SO 19/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 30/08
  • BSG, 05.08.2008 - B 8 SO 16/08 S
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,121518
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 16/08 (https://dejure.org/2010,121518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2010 - L 8 SO 16/08 (https://dejure.org/2010,121518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2010 - L 8 SO 16/08 (https://dejure.org/2010,121518)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2009 - L 8 SO 32/07

    Anwendbarkeit der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 16/08
    Dies gab für den Deutschen Verein den Impuls, seine Empfehlungen von 1997 vor dem Hintergrund neuer diätetischer Erkenntnisse auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und die Empfehlungen aus dem Jahre 2008 zu erarbeiten (Senatsurteil vom 22. Januar 2009, L 8 SO 32/07, NDV- RD 2009, 71 - 73; Senatsurteil vom 23. April 2009 - L 8 SO 23/07 - nicht veröffentlicht, Beschluss vom 29. Juni 2009, L 8 SO 109/09 B ER, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 16/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die besondere Bedeutung der Empfehlungen des Deutschen Vereins (in der Vorauflage von 1997) bei der Beurteilung der schwierigen Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Krankenkostzulagen betont (Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 - info also 2006, 279).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 16/08
    Die Krankenkostzulage nach § 30 Abs. 5 SGB XII ist ein eigenständiger Streitgegenstand, weil es sich dabei um einen Einzelanspruch der "Leistungen" der Hilfe zum Lebensunterhalt handelt (vgl BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R -, BSGE 101, 217 - 224; FEVS 60, 442 - 448).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Voraussetzungen der Erstattung

    Der Senat hat die Verfahren L 8 SO 15/08, L 8 SO 16/08 und L 8 SO 17/08 mit Beschluss vom 4. März 2010 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung - mit dem Verfahren L 8 SO 15/08 als führendem Verfahren - verbunden und die Beiladung der Central aufgehoben.

    Auf die vom Berichterstatter angeforderte Konkretisierung des Antrags der Klägerin in Bezug auf die begehrte Kostenerstattung für die sämtlich in der Vergangenheit in Anspruch genommenen Leistungen (Schreiben vom 15. Februar, 16. März 2010, Erinnerungsschreiben vom 25. Mai 2010, telefonische Sachstandsanfrage vom 2. September 2010, Schreiben vom 4. und 7. April 2011) ist am 19. August 2011 in dem die Klägerin betreffenden erledigten Verfahren L 8 SO 16/08 eine Bezifferung der begehrten Kostenerstattung erfolgt.

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