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Rechtsprechung
   BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R   

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https://dejure.org/2012,45288
BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R (https://dejure.org/2012,45288)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R (https://dejure.org/2012,45288)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R (https://dejure.org/2012,45288)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein Pflegeheim - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 35 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 42 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 19 Abs 2 S 3 SGB 12, § 34 Abs 1 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein Pflegeheim - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - ergänzende Leistung - Unterkunft und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 35 Abs 2 S 1 Halbs 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 42 S 1 SGB 12 vom 02.12.2006, § 19 Abs 2 S 3 SGB 12, § 34 Abs 1 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein Pflegeheim - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - ergänzende Leistung - Unterkunft und ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für die Räumung einer Wohnung

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein Pflegeheim - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - weiterer notwendiger Lebensunterhalt - ergänzende Leistung - Unterkunft und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für die Räumung einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Einer zusätzlichen oder vorgeschalteten Klage auf Zusicherung hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten (§ 29 Abs. 1 Satz 7 und 8 SGB XII, hier in der Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 - erhalten hat) bedurfte es nicht (vgl in anderem Zusammenhang: BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; BSGE 104, 83 ff RdNr 9 = SozR 4-4300 § 170 Nr. 2; zur vergleichbaren Situation bei § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - BSGE 106, 135 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, und BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 49 RdNr 11) .

    Es kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Behörde bei ihrer Entscheidung über die Erteilung einer Zusicherung Ermessen auszuüben hat (dies im Rahmen des § 22 SGB II grundsätzlich bejahend BSGE 106, 135 ff RdNr 18 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) und ob die Erteilung einer Zusicherung überhaupt materiellrechtlich Voraussetzung für die Kostenübernahme ist (vgl dazu Berlit in LPK-SGB XII, 9. Aufl 2012, § 35 SGB XII RdNr 85 f, 87; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 35 RdNr 59 f, Stand Ergänzungslieferung Juli 2012; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl 2012, § 35 SGB XII RdNr 65 f) .

    Zu übernehmen sind allerdings nur die Kosten, die als angemessen zu beurteilen sind (BSGE 106, 135 ff RdNr 14 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37; vgl in anderem Zusammenhang auch BSGE 109, 61 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2) .

    Die Klägerin dürfte nicht in der Lage gewesen sein, den Umzug in Eigenregie durchzuführen, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen bleiben kann, ob die im SGB II bestehende Obliegenheit, seinen Umzug grundsätzlich selbst zu organisieren und durchzuführen (vgl BSGE 106, 135 ff RdNr 19 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37) , in der Sozialhilfe gleichermaßen gilt.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Zu den Umzugskosten zählen nicht die nur anlässlich des Umzugs anfallenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren, wie etwa Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft bzw für erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Kosten für Verpackungsmaterial (vgl zum SGB II: BSGE 102, 194 ff RdNr 15 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 12; SozR 4-4200 § 22 Nr. 49), damit auch die Kosten, die durch die Entsorgung von Möbeln und anderen Gebrauchsgütern auf einer Deponie oder einer sonstigen Anlage zählen, wenn die Möbel und andere Gebrauchsgüter nicht in die neue Unterkunft mitgenommen werden können.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Zu den Umzugskosten zählen nicht die nur anlässlich des Umzugs anfallenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren, wie etwa Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft bzw für erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Kosten für Verpackungsmaterial (vgl zum SGB II: BSGE 102, 194 ff RdNr 15 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 12; SozR 4-4200 § 22 Nr. 49), damit auch die Kosten, die durch die Entsorgung von Möbeln und anderen Gebrauchsgütern auf einer Deponie oder einer sonstigen Anlage zählen, wenn die Möbel und andere Gebrauchsgüter nicht in die neue Unterkunft mitgenommen werden können.
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Zu übernehmen sind allerdings nur die Kosten, die als angemessen zu beurteilen sind (BSGE 106, 135 ff RdNr 14 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37; vgl in anderem Zusammenhang auch BSGE 109, 61 ff RdNr 22 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 2) .
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 22/06 R

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Kleidung und angemessener Barbetrag, der nur dazu dient, die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, Aufwendungen für Körperpflege und Reinigung, für die Instandhaltung der Schuhe, Kleidung und Wäsche in kleinerem Umfang sowie die Beschaffung von Wäsche und Hausrat von geringem Anschaffungswert abzugelten (vgl BT-Drucks 9/1859 S 2 zu § 21 Abs. 3 BSHG), sind in § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII nur regelbeispielhaft aufgeführt (vgl BSG SozR 4-3500 § 35 Nr. 1 RdNr 10, 13) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII beinhaltet dieser insbesondere Kleidung und einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, die wegen der fehlenden Verweisung in § 42 SGB XII als Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht als solche der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII, auch Grundsicherungsleistungsberechtigten gewährt werden können (vgl: Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 42 RdNr 18, Stand Ergänzungslieferung Februar 2010; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.10 RdNr 54 f, Stand Juni 2012; Scheider in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl 2010, § 42 SGB XII RdNr 18; wohl auch Behrend in juris PraxisKommentar SGB XII, § 27b SGB XII RdNr 15; vgl im Übrigen auch, bezogen auf das bis zum 31.12.2004 maßgebliche Grundsicherungsgesetz, BT-Drucks 14/5150 S 49 zu § 3 Nr. 1; angedeutet in BSG SozR 4-1500 § 77 Nr. 1 RdNr 21) .
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Einer zusätzlichen oder vorgeschalteten Klage auf Zusicherung hinsichtlich der Übernahme dieser Kosten (§ 29 Abs. 1 Satz 7 und 8 SGB XII, hier in der Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 - erhalten hat) bedurfte es nicht (vgl in anderem Zusammenhang: BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 RdNr 10; BSGE 104, 83 ff RdNr 9 = SozR 4-4300 § 170 Nr. 2; zur vergleichbaren Situation bei § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - BSGE 106, 135 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, und BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 49 RdNr 11) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Dem steht § 19 Abs. 2 Satz 3 SGB XII nicht entgegen, wonach Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel vorgehen, weil damit im Wesentlichen nur der Übergang von der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 27 ff SGB XII zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als einer besonderen Sozialhilfe mit einem weitgehenden Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs (vgl § 43 SGB XII) gestaltet (vgl in anderem Zusammenhang BSGE 104, 207 ff = SozR 4-3530 § 6 Nr. 1) , nicht aber ein Leistungsausschluss geregelt werden soll.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Mit dem weiteren notwendigen Lebensunterhalt im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen ist demnach grundsätzlich alles gemeint, was nicht bereits Teil des notwendigen Lebensunterhalts nach § 35 Abs. 1 SGB XII in der Einrichtung und nicht vom Barbetrag zu decken ist; umfasst sind mithin alle aktuellen Bedarfe (zur Fälligkeit einer Forderung als maßgeblichem Zeitpunkt für den Bedarfsanfall BSGE 104, 219 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) , die ohne die stationäre Unterbringung als Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten wären und von der Einrichtung selbst nicht erbracht werden.
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
    Zwar dürfte die Klägerin die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 SGB XII erfüllen, weil sie nach Aktenlage im Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung wohl in einer Einrichtung (§ 13 Abs. 2 SGB XII) gelebt hat (zum Einrichtungsbegriff vgl BSGE 106, 264 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2) .
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Kosten für

    Auch die Kosten zB für die Versorgung mithelfender Familienangehöriger und Bekannter unterfallen den Umzugskosten, weil die Kosten für deren Bewirtung durch die gesondert abgedeckte Bedarfslage "Umzug" bedingt sind (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, RdNr 19 mwN sowie hinsichtlich einer Sperrmüllentsorgung: BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 20) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Der geltend gemachte Anspruch bestimmt sich nach § 19 Abs. 3 SGB XII (idF des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011, BGBl I 453) iVm § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (in der Normfassung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung - Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - vom 28.5.2008, BGBl I 874) , ab 1.1.2017 iVm § 61a SGB XII. Danach ist Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung iS des § 61 Abs. 3 SGB XII (ab 1.1.2017 §§ 61a ff) für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, Hilfe zur Pflege zu leisten, die ua auch stationäre Pflege umfasst (§ 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII ; ab 1.1.2017 § 63 Abs. 1 Nr. 5, § 65 SGB XII ) .Diese besonderen Leistungen der Sozialhilfe umfassen neben den eigentlichen Maßnahmekosten den in der Einrichtung erbrachten (inkludierten) notwendigen Lebensunterhalt in Höhe normativer Vorgaben (§ 27b Abs. 1 SGB XII) , deren Wert sich weder an den tatsächlichen Kosten noch den Pflegesätzen (§ 75 Abs. 5 Satz 1 SGB XII iVm § 84 SGB XI) orientiert, sowie daneben als ergänzende Leistungen (§ 27b Abs. 2 SGB XII) den weiteren notwendigen Lebensunterhalt, der allerdings nur als Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt wird (BSG vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - SozR 4-3500 § 102 Nr. 3 RdNr 25; BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 25/14 R - BSGE 121, 129 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 2, RdNr 15; BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 13) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2018 - L 8 SO 69/15

    SGB-XII-Leistungen; Untersuchungshaft; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Mit dem Barbetrag zur Deckung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts in stationären Einrichtungen nach § 27b Abs. 2 SGB XII soll der Leistungsberechtigte die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens bestreiten, d.h. Aufwendungen für Körperpflege und Reinigung, für die Instandhaltung der Schuhe, Kleidung und Wäsche in kleinerem Umfang sowie für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat von geringem Anschaffungswert abgegolten werden (BT-Drs. 9/1859, S. 2. zur Vorgängervorschrift des § 21 BSHG; vgl. auch BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 25/11 R - juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34063
BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B (https://dejure.org/2011,34063)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B (https://dejure.org/2011,34063)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - B 8 SO 25/11 B (https://dejure.org/2011,34063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 96 SGG vom 23.09.1975, § 2 Abs 1 GSiG, § 41 SGB 12
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
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    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88

    Berichtigung eines Bescheides nach § 38 SGB X, Ermessen

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
    Zwar formuliert die Klägerin eine Rechtsfrage und führt aus, dass diese bislang höchstrichterlich nicht geklärt sei; zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit hätte sie sich aber im Hinblick auf die behaupteten verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des § 38 SGB X mit der von ihr selbst zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.5.1990 - 8 RKn 22/88 - (BSGE 67, 70 ff = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1) auseinandersetzen müssen; dort wurde zur Auslegung der Vorschrift auf deren Entstehungsgeschichte verwiesen und ausgeführt, dass die Regelung auf § 138 Abs. 1 SGG sowie § 118 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zurückgehe und sich an diese prozessrechtlichen Berichtigungsvorschriften anlehne (BSGE 67, 70, 71 f = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1 S 3) ; diese verfolgen aber erkennbar nicht das Ziel, eine Gerichtsentscheidung (erst) darauf zu prüfen, ob sie (überhaupt) eine offenbare Unrichtigkeit enthält.
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
    Ebenso wenig bedarf es der Entscheidung, ob die Begründung der Beschwerde ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags erkennen lässt (zu dieser Voraussetzung BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 mwN) .
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 43/05 R

    Verrechnung eines Beitragsrückstandes mit laufender Rentenzahlung -

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
    Sie hätte deshalb darlegen müssen, dass die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des Bescheids zur Berichtigung keine rein formale Frage ist und welche Nachteile ihr bei Vorlage des Bescheids ggf erwachsen können (zum Rechtsschutzinteresse vgl: BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 13 RJ 43/05 R; Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
    Sie hätte deshalb darlegen müssen, dass die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des Bescheids zur Berichtigung keine rein formale Frage ist und welche Nachteile ihr bei Vorlage des Bescheids ggf erwachsen können (zum Rechtsschutzinteresse vgl: BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 13 RJ 43/05 R; Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - RdNr 15) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65) .
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11   

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https://dejure.org/2013,104745
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11 (https://dejure.org/2013,104745)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 8 SO 25/11 (https://dejure.org/2013,104745)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 8 SO 25/11 (https://dejure.org/2013,104745)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2009 - L 8 SO 32/07

    Anwendbarkeit der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11
    Die Entscheidung über die Gewährung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 5 SGB XII ist ein eigenständiger Streitgegenstand (so BSG, Urteil vom 26. August 2008, B 8/9bSO 10/06 R, Juris Rdnr. 14f; Urteil des Senats vom 22. Januar 2009, L 8 SO 32/07, Juris Rdnr. 15, jeweils für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 42 SGB XII; bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt nichts anderes).

    Für die Beurteilung, ob eine oder mehrere der Erkrankungen der Klägerin einen Mehrkosten verursachenden erhöhten Ernährungsaufwand erfordern, sind nach der Rechtsprechung des Senats für den Bereich der Sozialhilfe die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe heranzuziehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Januar 2009, L 8 SO 32/07, Juris Rdnr. 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 13 R 32/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11
    Die dagegen erhobene Klage der Klägerin blieb ebenso ohne Erfolg (vgl. zuletzt Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2006 - L 13 R 32/05 - ) wie die Klage gegen den einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ablehnenden Bescheid vom 16. März 2007 (zuletzt Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 581/08 - ).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11
    Auch das Bundessozialgericht geht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 64/06 R - davon aus, dass die Empfehlungen im Regelfall als Orientierungshilfe für die Frage des Bedürfens und der angemessenen Höhe des Ernährungsmehrbedarfs dienen können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 382/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11
    Gegen die Ablehnung hat die Klägerin Klage erhoben, das Verfahren ist beim Senat unter dem L 8 SO 382/12 anhängig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2013 - L 1 R 731/11

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11
    Ein weiteres Rentenverfahren ist derzeit beim LSG Niedersachsen-Bremen unter L 1 R 731/11 anhängig.
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 25/11
    Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 - ) den Empfehlungen besonderes Gewicht beigemessen und ausgeführt, dass ein Abweichen von diesen begründungsbedürftig sei und entsprechende Fachkompetenz voraussetze.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 382/12
    Die 1953 geborene Klägerin befindet sich in hausärztlicher Behandlung bei dem praktischen Arzt Dr. F ... Nach einem in dem Verfahren L 8 SO 25/11 übersandten Befundbericht vom 15. Dezember 2011 liegt bei der Klägerin vor eine arterielle Hypertonie, ein Wirbelsäulensyndrom, Asthma bronchiale und eine depressive Verstimmung; der Arzt gab an, dass sich die erhobenen Befunde seit dem 18. Mai 2009 kontinuierlich verschlechtert hätten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 8 SO 31/13
    Damit besteht aber ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II gegenüber dem Job-Center nach dem SGB II. Hierauf ist die Antragstellerin mehrfach, auch vom erkennenden Senat bereits im Januar 2011 in dem Verfahren L 8 SO 25/11, hingewiesen worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2011 - L 8 SO 96/11
    Ein entsprechendes Hauptsacheverfahren ist beim Senat anhängig (L 8 SO 25/11).
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