Rechtsprechung
   LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53159
LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18 (https://dejure.org/2019,53159)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18 (https://dejure.org/2019,53159)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 8 Sa 1339/18 (https://dejure.org/2019,53159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 174 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 78 Abs. 2 HPVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, §§ 5 - 7 KSchG, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 98 Abs. 1 HPVG, § 138 Abs. 2 ZPO, § 98 Abs. 1 Satz 1 HPVG, § 140 BGB, § 78 Abs. 2 Satz 1 HPVG, § 78 Abs. 2 Satz 2 HPVG, § 78 Abs. 2 Satz 3 HPVG, § 108 Abs. 2 BPersVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, §§ 77 Abs. 1 Nr. 2 i), 69 Abs. 1 Satz 1 HPVG, § 69 Abs. 2 Satz 4 HPVG, § 77 Abs. 1 Nr. 2 i) HPVG, § 69 Abs. 2 Satz 2 HPVG, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 10 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen, §§ 97 Abs. 1, 100 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2
    Kündigung

  • rechtsportal.de

    Drei-Wochen-Frist zur Klageerhebung gegen eine außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 25 Ca 202/18

    Einzelfall einer fristlosen Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. September 2018 - 25 Ca 202/18 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. September 2018 - 25 Ca 202/18 - teilweise abzuändern und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. September 2018 - 25 Ca 202/18 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. September 2018 - 25 Ca 202/18 - sind gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217 m.w.N.).

    Mit diesen Anforderungen hat das Bundesarbeitsgericht zur Lösung solcher Fälle beitragen wollen, in denen der Arbeitgeber seinen Betrieb bzw. seine Verwaltungseinheit so organisiert hat, dass hieraus eine Verzögerung des Fristbeginns entstehen kann (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217 m.w.N.; vgl. auch BAG 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 - NZA 1984, 228).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das zu einer außerordentlichen Kündigung angehörte Gremium dieser ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat und nicht ersichtlich ist, dass es für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer ordentlichen Kündigung entgegengetreten wäre (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - NZA 2015, 866 ff.; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Unwirksam ist die Kündigung dabei nicht nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt, etwa nicht ordnungsgemäß informiert hat (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - NZA 2009, 604 ff. m.w.N; vgl. auch BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - NZA 2017, 1605 ff.).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Unwirksam ist die Kündigung dabei nicht nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt, etwa nicht ordnungsgemäß informiert hat (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - NZA 2009, 604 ff. m.w.N; vgl. auch BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - NZA 2017, 1605 ff.).
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Mit diesen Anforderungen hat das Bundesarbeitsgericht zur Lösung solcher Fälle beitragen wollen, in denen der Arbeitgeber seinen Betrieb bzw. seine Verwaltungseinheit so organisiert hat, dass hieraus eine Verzögerung des Fristbeginns entstehen kann (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217 m.w.N.; vgl. auch BAG 7. September 1983 - 7 AZR 196/82 - NZA 1984, 228).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil ergeht und keine besonderen Umstände vorliegen, die ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, den Arbeitnehmer nicht weiter zu beschäftigen (BAG 27. Februar 1984 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Nr. 14 Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Insoweit gelten die zur Betriebsratsanhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze in gleicher Weise im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - ZTR 2003, 410 ff.).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das zu einer außerordentlichen Kündigung angehörte Gremium dieser ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat und nicht ersichtlich ist, dass es für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer ordentlichen Kündigung entgegengetreten wäre (vgl. BAG 26. März 2015 - 2 AZR 783/13 - NZA 2015, 866 ff.; BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - AP BGB § 626 Nr. 217).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Anderes gilt, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs denknotwendig von der des anderen abhängt (BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - NZA 2004, 1047 ff.).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2019 - 8 Sa 1339/18
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - NZA 2016, 540 ff.; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294 ff.).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juli 2019 - 8 Sa 1339/18 - aufgehoben, soweit darin ihre Berufung zurückgewiesen und ihr Kosten auferlegt worden sind.
  • LAG Hessen, 07.07.2022 - 8 Sa 740/20

    Anhörung des Personalrats vor einer Kündigung Anforderungen an die

    Wegen des Tatbestands einschließlich der erst- und zweitinstanzlich gestellten Anträge wird vollumfänglich auf den Tatbestand des mit Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Juni 2020 - Az.: 2 AZR 570/19 - teilweise aufgehobenen und zur neuen Verhandlung zurückverwiesenen Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 30. Juli 2019 - Az.: 8 Sa 1339/18 - Bezug genommen.

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juli 2019 - Az.: 8 Sa 1339/18 - verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht