Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2008 - 8 Sa 165/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente bei geringer Eigenkapitalverzinsung; Unsubstantiierte Darlegungen zum Berechnungsdurchgriff bei konzernrechtlicher Verflechtung
- Judicialis
BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 16 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 315; ; BGB § 613a; ; BGB § 613a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16 Abs. 1; BGB § 315
Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente bei geringer Eigenkapitalverzinsung - unsubstantiierte Darlegungen zum Berechnungsdurchgriff bei konzernrechtlicher Verflechtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 14.02.2008 - 7 Ca 1183/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2008 - 8 Sa 165/08
- BAG, 10.03.2009 - 3 AZN 1132/08
Papierfundstellen
- NZA-RR 2009, 212
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02
Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2008 - 8 Sa 165/08
Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung nach dem Anpassungsstichtag ist insoweit zu berücksichtigen, als sie die Prognose bestätigen oder entkräften kann, wobei spätere, unerwartete Veränderungen für die Anpassungspflicht keine Rolle spielen (BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG).Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kann es nur dann ankommen, wenn ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, auf den sich der Kläger vorliegend jedoch nicht berufen hat, oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen sogen. Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 - AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG).
Eine verdichtete Konzernbindung liegt vor, wenn entweder ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen wurde oder wenn ein konzernangehöriges Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt (BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -, a. a. O.) Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seinen eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist (BAG v. 18.02.2003, a. a. O.).
Der Betriebsrentner darf sich jedoch nicht auf bloße Vermutungen beschränken, sondern muss wenigstens konkrete Tatsachen vortragen, die greifbare Anhaltspunkte für einen Berechnungsdurchgriff liefern (BAG v. 18.02.2003 - 3 AZR 172/02 -, a. a. O.).
- BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2008 - 8 Sa 165/08
Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen; der Risikozuschlag beträgt für alle Unternehmen einheitlich 2 % (BAG v. 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG).Einen geeigneten Einstieg bei der Prüfung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens bieten regelmäßig die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse (BAG v. 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG).
- BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
Betriebsrentenanpassung im Konzern
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2008 - 8 Sa 165/08
(BAG v. 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 - AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 6 Ta 67/09
Aussetzung des Verfahrens wegen Strafverfahren
Eine Berufung der Beklagten (Verfahren 8 Sa 165/08) gegen ein klageabweisendes Urteil in einem Schadenersatzprozess gegen den Kläger war ebenfalls erfolglos.