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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12443
LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20 (https://dejure.org/2021,12443)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20 (https://dejure.org/2021,12443)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 8 Sa 1655/20 (https://dejure.org/2021,12443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung - Lehrer mit rechtsextremen Tätowierungen nicht für Schulunterricht geeignet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; TV-L § 3
    Verfassungstreuepflicht von Lehrern; Tattoo-Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" als Verstoß gegen Verfassungstreuepflicht; Fehlende Eignung eines Lehrers wegen Tattoo; Maß der Treuepflicht anhand von Stellung und Aufgaben; Kein Abmahnerfordernis bei erheblichem ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; TV-L § 3
    Verfassungstreuepflicht von Lehrern; Tattoo-Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" als Verstoß gegen Verfassungstreuepflicht; Fehlende Eignung eines Lehrers wegen Tattoo; Maß der Treuepflicht anhand von Stellung und Aufgaben; Kein Abmahnerfordernis bei erheblichem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Politische Treuepflicht (Angestellte) - Rechtsextreme Tätowierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung Lehrer mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung Lehrer mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung Lehrer mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers wegen Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Lehrer mit der rechtsextremen Tätowierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei rechtsradikalen Tattoos eines Lehrers für wirksam gehalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus rechtsextremer Szene

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungstreuepflicht von Lehrern; Tattoo-Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" als Verstoß gegen Verfassungstreuepflicht; Fehlende Eignung eines Lehrers wegen Tattoo; Maß der Treuepflicht anhand von Stellung und Aufgaben; Kein Abmahnerfordernis bei erheblichem ...

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit Nazi-Tätowierungen wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers wegen Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene war wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tattoo kann Grund für eine Kündigung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Tattoo kann ein Grund für eine arbeitsrechtliche Kündigung darstellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Körperkunst im Arbeitsrecht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Lehrer mit Nazi-Tattoos ist ungeeignet

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigung Lehrer mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Diese Verfassungstreuepflicht kann auch durch das Tragen einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichem Inhalt verletzt werden, wenn dadurch eine Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes zum Ausdruck kommt ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 13 ).

    Diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 18 ).

    Dieser kommt im Falle der Tätowierung sogar ein besonderer Stellenwert zu, da das Motiv in die Haut eingestochen wird und der Träger sich damit dauerhaft und in besonders intensiver Weise bekennt ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 25 ).

    Er dokumentiert mit dem Tragen der Tätowierungen sein dauerhaftes Bekenntnis zu dieser Anschauung und damit seine Abkehr von der Verfassungsordnung ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 26 ).

    Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 17 ).

    Allerdings muss bei einer derartigen und nur eingeschränkt sichtbaren Betätigung der Inhalt der gelebten Auffassung von besonderem Gewicht sein, damit die in der Bejahung einer Pflichtverletzung liegende Einschränkung der Meinungsfreiheit in einem angemessenen Verhältnis zur bezweckten Gewährleistung der Verfassungstreue des Beamten steht ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 31 mit Verweis auf EGMR, 26.09.1993 - 7/1994/454/535, NJW 1996, 375 - Voigt ).

    Eine Tätowierung begründet vielmehr auch dann ein Dienstvergehen, wenn ihr Inhalt einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht offenbart ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 54 ).

    Der Annahme eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht steht nicht entgegen, wenn einzelne Tätowierungen für sich genommen weder strafrechtlich zu beanstanden sind noch einen unmittelbaren Bezug zum Dritten Reich aufweisen ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 55; BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08, NJW 2008, 2568 Rn. 31 und 34 ).

    Soweit durch Tätowierungen die Verfassungstreuepflicht berührt ist, betrifft dies ein unmittelbar kraft gesetzlicher Anordnung und Verfassungsrecht geltendes Eignungsmerkmal ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn.56 unter Verweis auf VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17, BeckRS 2017, 122612 Rn. 15 ).

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Fall, dass der Inhalt der Tätowierungen eine Straftat ergibt, keine weitere nach außen tretende Offenbarung der verfassungsfeindlichen Gesinnung gefordert ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 57, 62 ).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht kommt es nicht darauf an, dass die Überzeugung des Klägers keinen (bekannten) Einfluss auf die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Übrigen hatte und es nicht zu einer konkreten Beanstandung seiner Dienstausübung gekommen ist ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 85 ).

    Die Treueverpflichtung eines Beamten - und damit auch eines Lehrers - auf die Verfassungsordnung stellt ein personenbezogenes Eignungsmerkmal dar und betrifft das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten gleichermaßen ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 85 ).

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Die Verfassungstreue ist Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Absatz 2 GG ( BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 23 unter Hinweis auf BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95 und 1 BvR 2189/95, NJW 1997, 2307 ).

    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat ( BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 23; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614 ).

    Eine entsprechende Verpflichtungserklärung hat der Kläger zudem im Zusammenhang mit seiner Einstellung abgegeben ( BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 25 ).

    Allerdings folgt aus § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L nicht, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar einem Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt ( vgl. grundlegend: BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. d); BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 26 ).

    Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist ( sogenannte Funktionstheorie, BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 29; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614 ).

    Lehrer sind Beschäftigte, an deren Verfassungstreue wegen ihrer Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnlichen Anforderungen zu stellen sind wie an die von in vergleichbarer Stellung beschäftigten Beamten ( BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 31 ).

    Sofern anzunehmen wäre, dass der öffentliche Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess Zweifel an der Verfassungstreue durch bestimmte, auf den Arbeitnehmer und seinen Aufgabenbereich bezogene Umstände konkretisieren müsse, so kann dafür das dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers von Bedeutung sein, jedoch auch das persönliche Verfassungsverständnis des Arbeitnehmers und das Fehlen der Bereitschaft, sich von den verfassungsfeindlichen Zielen zu distanzieren ( BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 31; BAG, NJW 1990, 1196 ).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Allerdings folgt aus § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L nicht, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar einem Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt ( vgl. grundlegend: BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. d); BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 26 ).

    Die Lehrtätigkeit ist deshalb eine "Aufgabe von großer staatspolitischer Bedeutung" ( BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. e); BVerwG, 06.02.1975 - II C 68/73, NJW 1975, 1135 - zu II 2c der Gründe ).

    Die Vermittlung der Grundwerte der Verfassung liegt als allgemeines Erziehungs- und Unterrichtsprinzip der gesamten Tätigkeit eines Lehrers zu Grunde ( BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. e ).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht ( BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, NZA 2014, 1197 Rn. 39; BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, NZA 2014, 243 Rn. 15; BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 257/11, NZA-RR 2012, 567 Rn. 13 ).

    Ein offenbar gewordener Mangel an der Eignung eines Arbeitnehmers kann "an sich" einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen ( BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, NZA 2014, 1197 Rn. 14 zur fehlenden Eignung aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ).

    Der pädagogische Auftrag, der der Schule gegenüber den Schülern obliegt, führt hier dazu, dass keine Anhaltspunkte für eine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis gefordert werden müssen, um zu einer Unzumutbarkeit zu kommen (wie im wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Beihilfe verurteilten Sachbearbeiter "Leistungsgewährung im Bereich SGB II" nach BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, NZA 2014, 1197 ).

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat ( BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 23; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614 ).

    Allerdings folgt aus § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L nicht, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar einem Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt ( vgl. grundlegend: BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. d); BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 26 ).

    Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist ( sogenannte Funktionstheorie, BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 29; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614 ).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Es müssten sich in diesem Fall im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ( vergleiche nur BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09, NZA 2011, 1084 Rn. 17; BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NJW 2011, 167 Rn. 52 ) noch Anzeichen, für die dem Kläger zur Last gelegte verfassungsfeindliche Gesinnung finden lassen.

    Dazu müssen zwischen den neuen Vorgängen und den alten Gründen so enge innere Beziehungen bestehen, dass jene nicht außer Acht gelassen werden können, ohne dass ein einheitlicher Lebensvorgang zerrissen würde ( BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NJW 2011, 167 Rn. 53 mit weiteren Nachweisen) .

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Es müssten sich in diesem Fall im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ( vergleiche nur BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09, NZA 2011, 1084 Rn. 17; BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, NJW 2011, 167 Rn. 52 ) noch Anzeichen, für die dem Kläger zur Last gelegte verfassungsfeindliche Gesinnung finden lassen.
  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98

    Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Die in Tätowierungen enthaltenen Symbole werden so im Sinne einer Solidarisierung nutzbar gemacht ( BGH, Beschluss vom 07.10.1998 - 3 StR 379/98, NJW 1999, 435 ).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 17 ).
  • VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17

    Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
    Soweit durch Tätowierungen die Verfassungstreuepflicht berührt ist, betrifft dies ein unmittelbar kraft gesetzlicher Anordnung und Verfassungsrecht geltendes Eignungsmerkmal ( BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn.56 unter Verweis auf VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17, BeckRS 2017, 122612 Rn. 15 ).
  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 191/11

    Unwirksame personenbedingte Kündigung eines Bauleiters wegen Überforderung und

  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Dabei können Lehrer durchaus zu den Beschäftigten gehören, an deren Verfassungstreue wegen ihrer Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnliche Anforderungen zu stellen sind wie an die von in vergleichbarer Stellung beschäftigten Beamten (BAG 12.05.2011 a.a.O., Rn. 31; siehe auch LAG Berlin-Brandenburg 11.05.2021 ‒ 8 Sa 1655/20, BeckRS 2021, 10591, Rn. 47 f.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 21.06.2022 ‒ 5 Sa 256/21, BeckRS 2022, 21207, Rn. 38; Wagner, öAT 2021, 183, 184; Juncker, öAT 2018, 4, 5; Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl. 2015, § 22 Rn. 673; Niemann, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 22. Aufl. 2022, § 626 BGB Rn. 126; Polzer/Powietzka, NZA 2000, 970, 974, jeweils m.w.N.).
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