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   LAG Köln, 18.03.1998 - 8 Sa 1662/97   

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https://dejure.org/1998,7037
LAG Köln, 18.03.1998 - 8 Sa 1662/97 (https://dejure.org/1998,7037)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.03.1998 - 8 Sa 1662/97 (https://dejure.org/1998,7037)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. März 1998 - 8 Sa 1662/97 (https://dejure.org/1998,7037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsvereinbarung für Probezeit; Sittenwidrigkeit einer Vergütungsklausel; Endgültiger Arbeitsvertrag als Bedingung für die Vergütung der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Ausschluss der Vergütungspflicht für die Probezeit zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Oldenburg, 09.04.2010 - 2 SsRs 46/10

    Begriff des Beschäftigungsverhältnisses i.S.v. § 404 Abs. 2 Nr. 3

    Zweck eines derartigen Einfühlungsverhältnisses ist es in der Regel, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potentielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären (Landesarbeitsgericht Köln, 8 Sa 1662/97, Urteil vom 18.03.1998, juris).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 07.05.2008 - 1 Ca 64/08

    Einfühlungsverhältnis - Abgrenzung - Entgeltzahlungspflicht -

    1 Ca 64/08 C - 4 Köln - Urteil vom 18.03.1998 - Az: 8 Sa 1662/97 = LAGE § 138 BGB Nr. 10; Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 05.03.2004 - Az: 2 Sa 386/03).
  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

    Grundsätzlich ist die Rechtsfigur des Probearbeitsverhältnisses i.e.S. jedoch in der Rechtsprechung sowohl der Arbeitsgerichte (unter Bezugnahme auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit, vgl. aus neuerer Zeit ArbG Weiden, Urteil vom 07.05.2008, 1 Ca 64/08 C mit zahlreichen Nachweisen; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa LAG Köln, Urteil vom 18.03.1998, 8 Sa 1662/97) als auch der Sozialgerichte anerkannt.
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