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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05   

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https://dejure.org/2005,10117
LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05 (https://dejure.org/2005,10117)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2005 - 8 Sa 292/05 (https://dejure.org/2005,10117)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2005 - 8 Sa 292/05 (https://dejure.org/2005,10117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages bei wissenschaftlichen Hilfskräften; Sinn und Zweck des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; Voraussetzungen für den Abschluss eines befristeten ...

  • Judicialis

    HRG § 57 Abs. 2 S. 3; ; HRG §§ 57 a ff.; ; HRG § ... 57 b; ; HRG § 57 b Abs. 1 S. 1; ; HRG § 57 b Abs. 1 S. 2; ; HRG § 57 c; ; HRG § 57 d; ; HRG § 57 e; ; HRG § 57 f; ; HRG § 57 f Abs. 1; ; HRG § 57 f Abs. 2; ; HRG § 57 f Abs. 2 S. 1; ; HRG § 57 f Abs. 2 S. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540; ; ZPO § 540 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 3; HRG § 57f Abs. 2 Satz 1
    Wirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05
    Da das Bundesverfassungsgericht das 5. HRGÄndG für nichtig erklärt hat (Urteil vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 = NJW 2004, 2803), ergab sich die angesprochene Notwendigkeit der Wiederherstellung der Befristungsregelungen der §§ 57 a - f Abs. 1 HRG durch das HdaVÄndG vom 27.12.2004.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 - die generelle Befristung der Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeitern als eine aus Art. 5 Abs. 3 GG folgende Aufgabe zur sachgerechten Förderung des akademischen Nachwuchs für geeignet und erforderlich angesehen.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 8 Sa 292/05
    Sowohl aus der Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts (RAG ARS 32, 174) als auch der des Großen Senats des BAG vom 12.10.1960 - GS 1/59 - sei rechtsgrundsätzlich zum Ausdruck gebracht, dass der Regelfall eine unbefristete Beschäftigung sein sollte, die Befristung hingegen eine Ausnahme.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10

    Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der

    Die Antragstellerin zu 3. übersieht, dass der Bundesgesetzgeber auf die Nichtigkeitserklärung seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits reagiert und mit dem Änderungsgesetz vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3835), durch das die §§ 57a bis 57f HRG a. F. - nunmehr ersetzt durch die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 12.4.2007 (BGBl. I S. 506) - in das Hochschulrahmengesetz eingefügt worden waren, erneut eine Rechtsgrundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen geschaffen hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.9.2005 - 8 Sa 292/05 -, BeckRS 2005 Nr. 44023).
  • VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin

    Im Übrigen hat der (Bundes-)Gesetzgeber auf die Nichtigkeitserklärung seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits reagiert und mit dem Änderungsgesetz vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3835), durch das die §§ 57a bis 57f HRG in das Hochschulrahmengesetz eingefügt worden sind, erneut eine Rechtsgrundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen geschaffen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.9.2005 - 8 Sa 292/05 -).
  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

    Im Übrigen hat der (Bundes-)Gesetzgeber auf die Nichtigkeitserklärung seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits reagiert und mit dem Änderungsgesetz vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3835), durch das die §§ 57a bis 57f HRG in das Hochschulrahmengesetz eingefügt worden sind, erneut eine Rechtsgrundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen geschaffen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.9.2005 - 8 Sa 292/05 -).
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