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   LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16   

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LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16 (https://dejure.org/2016,38923)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.11.2016 - 8 Sa 323/16 (https://dejure.org/2016,38923)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. November 2016 - 8 Sa 323/16 (https://dejure.org/2016,38923)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verfall Urlaubsabgeltung

  • IWW

    § 611 BGB, § ... 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 BUrlG, § 286 Abs. 2 Nr. 3, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1 - 3, § 283 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3, § 283 Satz 1 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 280 Satz 2 BGB, § 280 Abs. 2 BGB, Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88, Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88, § 7 BUrlG, § 1 BUrlG, §§ 275 Abs. 1, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB, §§ 280 Abs. 1, 287 Satz 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 234 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Urlaubsgewährung auch ohne Urlaubsverlangen - Schadensersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Dazu wird von ihnen zunächst darauf verwiesen, dass der Urlaubsanspruch dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers diene (wie es sowohl der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - als auch der des EUGH- z. B. 20.01.2009 - C-350/06 - und - C-520/06 - entspreche).

    Äußere der Arbeitnehmer auf Nachfrage keine Urlaubswünsche, könne der Arbeitgeber den Urlaub einseitig verbindlich festlegen, wie es auch vom Bundesarbeitsgericht anerkannt sei (BAG 24.03.2009- 9 AZR 983/07 -).

    Da das deutsche Recht insoweit zumindest Auslegungsspielräume eröffnet, weil § 7 BUrlG eine entsprechende Antragstellung oder ein entsprechendes Verlangen des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich statuiert und die Ableitung einer entsprechenden Tatbestandsvoraussetzung allein aus dem Wort "Anspruch" in § 1 BUrlG zweifelhaft erscheint und auch § 7 Abs. 1 Satz 1, nach welchem bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen sind, nicht zwingend erfordert, dass dieser entsprechende Wünsche zuvor geäußert hat (BAG, 24.03.2009 -9 AZR 983/07), sprechen überzeugende Gründe der unionsrechtskonformen Auslegung dafür, dass die Rechtsansicht der Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg und München richtig ist, dass es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer den Urlaub zuvor verlangt hat, dass der Arbeitgeber vielmehr verpflichtet ist, den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen, sodass der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach Ende des Kalenderjahres bzw. gegebenenfalls des Übertragungszeitraums nicht auf Verzug des Arbeitgebers gestützt werden muss, sondern auf Unmöglichkeit, mithin auf §§ 275 Abs. 1, 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB, gestützt werden kann.

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Dieses hat das Bundesarbeitsgericht später dahingehend abgemildert, dass es auch ausreichen kann, dass der Arbeitnehmer verlangt, ihm den Urlaub zu gewähren und es dem Arbeitgeber überlässt, den Urlaubszeitraum festzulegen (vgl. z. B: BAG 17.05.2001- 9 AZR 197/10 -).

    Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 05.09.1985(6 AZR 86/82) begründet und in zahlreichen Entscheidungen fortgeführt (vgl. z. B. 26.06.1986- 8 AZR 75/83 - 17.05.2001 - 9 AZR 197/10 - und zuletzt 19.01.2016 - 9 AZR 507/14 - ).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    In der rechtswissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beantwortet wird die Frage, ob das Urteil des EUGH in der Rechtssache B vom 12.06.2014 (C-118/13) dazu zwingt, das nationale Recht so auszulegen, dass es für die Verpflichtung des Arbeitgebers, Urlaub zu erteilen, nicht darauf ankommen kann, dass der Arbeitnehmer im Vorfeld einen entsprechenden Antrag gestellt hat (vgl. z. B: Preis/Sagan/ Mehrens / Witschen § 7 Rn. 33: B - Urteil gibt keine Anhaltspunkte für eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers; Polzer/Kafka NJW 2015, 2292: Tendenzaussage des EUGH, dass der Arbeitgeber aktiv werden muss und sich nicht darauf berufen kann, dass der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat; ähnlich Kloppenburg jurisPR - ArbR 29/2014 Anm 1).

    Der EUGH hat in der B -Entscheidung vom 12.06.2014 (C-118/13) allerdings die Frage des LAG Hamm, ob Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen sei, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, dem Arbeitnehmer im Hinblick auf den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit des Arbeitnehmers bei der Arbeitszeitgestaltung Urlaub bis zum Ablauf des Kalenderjahres oder spätestens bis zum Ablauf eines für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Übertragungszeitraums auch tatsächlich zu gewähren, ohne dass es darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag gestellt habe, nicht ausdrücklich beantwortet.

  • LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15

    Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    im Anschluss LAG Köln, 22.04.2016 (4 Sa 1095/15).

    Das Berufungsgericht schließt sich zur Begründung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22.04.2016 (4 Sa 1095/15) an:.

  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (und ihm folgend das Landesarbeitsgericht München vom 06.05.2015 - 8 Sa 982/14 - Revision beim Bundesarbeitsgericht anhängig unter dem Aktenzeichen9 AZR 541/15) begründen den Schadensersatzanspruch entgegen der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (dazu noch unten III.) nicht aus dem Gesichtspunkt des Verzugs, sondern aus dem Gesichtspunkt der zu vertretenden Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1 - 3, § 283 BGB i. V. m. § 249 Abs. 1 BGB) - ein Schadensersatzanspruch, der sich nach dieser Rechtsprechung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in einen Abgeltungsanspruch umwandelt (insofern auch für den aus Verzugsgesichtspunkten begründeten Schadensersatzanspruch: BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11).

    Auch das Landesarbeitsgericht München (06.05.2012 - 8 Sa 982/14 -) diskutiert die Frage des Vertretenmüssens im Sinne des § 280 Abs. 2 BGB nur unter dem Gesichtspunkt, ob der Arbeitgeber überfordert sei, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt habe und ob ein Mitverschulden des Arbeitnehmers vorliege.

  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 169/12

    Amtswegige Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist: Fehlendes

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Umgekehrt aber darf der Prozessbevollmächtigte sich auf bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung verlassen (BGH 19.12.2012 - XII ZB 169/12 -).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 05.09.1985(6 AZR 86/82) begründet und in zahlreichen Entscheidungen fortgeführt (vgl. z. B. 26.06.1986- 8 AZR 75/83 - 17.05.2001 - 9 AZR 197/10 - und zuletzt 19.01.2016 - 9 AZR 507/14 - ).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 05.09.1985(6 AZR 86/82) begründet und in zahlreichen Entscheidungen fortgeführt (vgl. z. B. 26.06.1986- 8 AZR 75/83 - 17.05.2001 - 9 AZR 197/10 - und zuletzt 19.01.2016 - 9 AZR 507/14 - ).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 05.09.1985(6 AZR 86/82) begründet und in zahlreichen Entscheidungen fortgeführt (vgl. z. B. 26.06.1986- 8 AZR 75/83 - 17.05.2001 - 9 AZR 197/10 - und zuletzt 19.01.2016 - 9 AZR 507/14 - ).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2016 - 8 Sa 323/16
    Wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss dieser den sicheren Weg wählen (vgl. z. B. BGH 03.11.2010- XII ZB 197/10 -).
  • BAG, 06.08.2013 - 9 AZR 956/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz,

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • ArbG Köln, 02.02.2016 - 12 Ca 707/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Vertriebsleiters durch außerordentliche

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

    Insoweit folgt die erkennende Kammer den überzeugenden Ausführungen der 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 10.11.2016 - 8 Sa 323/16 - (Rn. 35 ff., juris).
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