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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10   

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https://dejure.org/2011,16041
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10 (https://dejure.org/2011,16041)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2011 - 8 Sa 361/10 (https://dejure.org/2011,16041)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 8 Sa 361/10 (https://dejure.org/2011,16041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Worte "Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen" stellen eine Beleidung des Arbeitgebers dar; Ordentliche Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Beleidigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
    Ordentliche Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgrund: "Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen”

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grobe Worte reichen bereits zur Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 - AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m.w.N.).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
    Ein "Verbrauch" des Kündigungsrechts tritt nämlich bei gleichbleibendem Kündigungssachverhalt nicht ein (BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 425/06 - AP Nr. 30 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2009 - 8 Sa 260/09

    Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten - Verstoß gegen betriebliches

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist bereits kündigungsrelevant (LAG Rheinland-Pfalz v. 09.12.2009 - 8 Sa 260/09 -).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 Sa 361/10
    Nach allgemeiner und zutreffender Ansicht stellen grobe Beleidigungen eines Vorgesetzten oder eines anderen Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und können daher sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigen (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - AP Nr. 180 zu § 626 BGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 10 Sa 342/11

    Kündigung wegen aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber dem

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, muss der Arbeitgeber im groben Maß unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, nicht hinnehmen (vgl. BAG Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 17, AP Nr. 226 zu § 626 BGB, LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 04.05.2011 - 8 Sa 361/10, Rn. 29, Juris; jeweils m.w.N.).
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