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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15 (https://dejure.org/2016,71284)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2016 - 8 Sa 535/15 (https://dejure.org/2016,71284)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 8 Sa 535/15 (https://dejure.org/2016,71284)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen der Zuweisung eines nicht ordnungsgemäßen Arbeitsplatzes

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zuweisung eines mängelbehafteten Arbeitsplatzes -Schmerzensgeldanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AGG § 15 ; AGG § 22 ; AGG § 3 ; BGB § 280 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen der Zuweisung eines nicht ordnungsgemäßen Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    aa) Ein Schmerzensgeldanspruch bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt hat oder dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verschuldensvorwurf zu machen ist; geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (vgl. BAG 21.06.2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BAG 24.09.2009 - 8 AZR 636/08 - NZA 2010, 159, 163).

    Weitere Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BAG 21.6. 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BGH 1.12.1999 - I ZR 49/97 - BGHZ 143, 214 = NJW 2000, 2195).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BAG 21.6. 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BAG 24.9.2009 - 8 AZR 636/08 - NZA 2010, 159).

    § 22 AGG bietet für die Geltendmachung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts keine Erleichterungen (vgl. BAG 21.6. 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BAG 15.3.2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 910, 919).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    Die Würdeverletzung und ein "feindliches Umfeld" - als Synonym für "ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld" - müssen für die Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 3 AGG kumulativ vorliegen (vgl. BAG 24.9. 2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387, 389).

    Vielmehr ist dafür regelmäßig ein Verhalten von gewisser Dauer erforderlich (vgl. BAG 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387, 390).

    Im Ergebnis ist immer eine wertende Gesamtschau aller Faktoren bei der Beurteilung, ob ein feindliches Umfeld geschaffen wurde, vorzunehmen (vgl. BAG 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387, 390).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    aa) Ein Schmerzensgeldanspruch bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt hat oder dem Arbeitgeber ein schwerwiegender Verschuldensvorwurf zu machen ist; geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (vgl. BAG 21.06.2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BAG 24.09.2009 - 8 AZR 636/08 - NZA 2010, 159, 163).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. BAG 21.6. 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BAG 24.9.2009 - 8 AZR 636/08 - NZA 2010, 159).

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    Für die Vermutungswirkung des § 22 Halbsatz 1 AGG ist es ausreichend, dass ein in § 1 AGG genannter Grund (oder mehrere) ein "Bestandteil eines Motivbündels" ist (sind), das die Entscheidung beeinflusst hat (vgl. im Einzelnen: BAG 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - JURIS Rn. 33 ff.).

    Besteht eine Benachteiligungsvermutung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (BAG 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 -, JURIS Rn. 40).

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände (vgl. BAG 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - JURIS Rn. 46; BAG 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - JURIS Rn. 32).

    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG 21.04.2015 - 3 AZR 729/13 - JURIS Rn. 70; BAG 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - JURIS Rn. 46; BAG 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - JURIS Rn. 32).

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände (vgl. BAG 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - JURIS Rn. 46; BAG 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - JURIS Rn. 32).

    Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG 21.04.2015 - 3 AZR 729/13 - JURIS Rn. 70; BAG 21.01.2014 - 3 AZR 362/11 - JURIS Rn. 46; BAG 13.11.2012 - 3 AZR 557/10 - JURIS Rn. 32).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15

    Mobbing

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    Gerade dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen schon vor dem behaupteten Übergriff vorhanden waren, bedarf es besonderer Darlegungen dafür, dass weitere behauptete Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten kausal für das Weiterbestehen oder "Wiederaufflammen" der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen des Arbeitnehmers sind (so auch LAG Rheinland-Pfalz 30.11.2015 - 3 Sa 371/15- JURIS Rn. 47; LAG Nürnberg 02.07.2002 - 6 (3) Sa 154/01 - JURIS Ls. Ziff. 4).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    (1) Zwar ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine relevanten Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer vorsätzlichen Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt, worauf das Arbeitsgericht bereits zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - AP, BGB § 611 Mobbing Nr. 5).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    (1) Zwar ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine relevanten Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer vorsätzlichen Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt, worauf das Arbeitsgericht bereits zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - AP, BGB § 611 Mobbing Nr. 5).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 535/15
    § 22 AGG bietet für die Geltendmachung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts keine Erleichterungen (vgl. BAG 21.6. 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555, 557; BAG 15.3.2012 - 8 AZR 37/11 - NZA 2012, 910, 919).
  • LAG Nürnberg, 02.07.2002 - 6 (3) Sa 154/01

    Mobbing, Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 729/13

    Betriebsrentenanpassung - konzerninterne Verrechnungspreisabrede -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2014 - 6 Sa 202/14

    Entschädigung wegen nicht erfolgter Beförderung - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12

    Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Bezüglich der Beweislast zu den Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gilt insbesondere im Falle des § 618 Abs. 1 BGB, dass der Arbeitnehmer darlegen und im Bestreitensfall beweisen muss, dass ein ordnungswidriger Zustand vorgelegen hat, der geeignet war, den eingetretenen Schaden herbeizuführen (LAG Rheinland-Pfalz 7. August 2017 - 3 Sa 99/17 - BeckRS 2017, 142466 Rn. 35; LAG Rheinland-Pfalz 14. Juni 2016 - 8 Sa 535/15 - BeckRS 2016, 130645 Rn. 97; BAG 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 - Rn. 16; BAG 27. Februar 1970 - 1 AZR 258/69 - zu II der Gründe).
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