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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33483
LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15 (https://dejure.org/2015,33483)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2015 - 8 Sa 677/15 (https://dejure.org/2015,33483)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2015 - 8 Sa 677/15 (https://dejure.org/2015,33483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Änderungskündigung zur Anrechnung einer zusätzlichen Urlaubsvergütung auf den Mindestlohn bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unwirtschaftlichkeit des Betriebes

  • hensche.de

    Entgeltsenkung, Mindestlohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2
    Änderungskündgung zur Entgeltsenkung; Mindestlohn

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3
    Unwirksame Änderungskündigung zur Anrechnung einer zusätzlichen Urlaubsvergütung auf den Mindestlohn bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unwirtschaftlichkeit des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Anrechnung nur auf Leistungszulagen erlaubt - Urlaubsgeld und Sonderzahlungen als Zusatzprämie

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Die Einführung von Mindestlohn rechtfertigt keine Streichung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 - 54 Ca 14420/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 zum Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 die Klage abzuweisen.

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15
    Entgegen der Auffassung der Berufung ist die Klage nicht bereits deshalb unbegründet, weil es sich um eine sogenannte überflüssige Änderungskündigung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - NZA 2012, 856) handelt, bei der die Änderung der Arbeitsbedingungen schon auf der Grundlage des bestehenden Arbeitsvertrags ohne Einverständnis des Arbeitnehmers durchsetzbar ist, die also keiner Vertragsänderung und deshalb keiner Kündigung bedarf.
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15
    Das Kündigungsrecht ist gegenüber einer Vertragsanpassung nach § 313 BGB Lex specialis (vgl. BAG, Urteil vom 8.10.2009 - 2 AZR 235/08 - NZA 2010, 465), wobei die Sachverhalte, die für eine Störung der Geschäftsgrundlage herangezogen werden können, im Rahmen der §§ 2, 1 KSchG bei einer kündigungsrechtlichen Prüfung (s.o. 2.) zu würdigen sind.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07

    Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 - NZA 2008, 1182, m.w.N.), der sich das Berufungsgericht anschließt, kann die Unrentabilität eines Betriebes der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegen stehen, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15
    Dies ist allerdings allein die Folge der Regelungen im Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), das die von der Beklagten gewünschte Anrechnungsregelung nicht enthält und damit die Rechtsprechung des EuGH (vom 14. April 2005 - C - 341/02 - NZA 2005, 573) zugrunde legt, wonach der Arbeitnehmer den Mindestlohn jeweils zu dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt tatsächlich und unwiderruflich erhalten muss.
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