Rechtsprechung
LAG Hamm, 10.08.2006 - 8 Sa 68/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / wichtiger Grund / Verstoß gegen Dienstanweisung, nur im Pausenraum zu essen / Uneinsichtigkeit / Entbehrlichkeit der Abmahnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 626, KSchG § 1
Kündigung / verhaltensbedingte Gründe / wichtiger Grund / Verstoß gegen Dienstanweisung, nur im Pausenraum zu essen / Uneinsichtigkeit / Entbehrlichkeit der Abmahnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung; Kündigung einer Altenpflegerin wegen Verstoßes gegen die Hygienevorschriften; Verstoß gegen die Hygienevorschriften durch Verzehr eines Brötchens auf einem für Bewohner und Besucher zugänglichen Flur ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; KSchG § 1
Unwirksame fristlose Kündigung bei Brötchenverzehr einer Altenpflegerin - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Essen am Arbeitsplatz
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 10.11.2005 - 2 Ca 2166/05
- LAG Hamm, 10.08.2006 - 8 Sa 68/06
- BAG, 23.01.2007 - 3 AZN 927/06
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 20 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Abmahnung; Beteiligung des Personalrats
Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2006 - 8 Sa 68/06
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Tatbestand entscheidend vom Sachverhalt der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.05.1994 (2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG = EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 31).
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 251/08
Kündigung eines Küchenleiters wegen Schlechtleistung - Hygienemängel - …
Dies gilt auch dann, wenn man den Sachvortrag der Beklagten als zutreffend unterstellt, der Kläger habe sich bei seiner Anhörung am 13.06.2007 uneinsichtig gezeigt (vgl. LAG Hamm v. 10.08.2006 - 8 Sa 68/06 - Müller-Glöge a.a.O. Rz. 28).