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   LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01   

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https://dejure.org/2001,20416
LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01 (https://dejure.org/2001,20416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2001 - 8 Sa 956/01 (https://dejure.org/2001,20416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 8 Sa 956/01 (https://dejure.org/2001,20416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergerichtlicher Vergleich; Aufhebungsvereinbarung zur Erledigung eines Kündigungsrechtsstreits; Zustandekommen des Vergleichs bei Schriftformabrede; Beweiszweck der Schriftformabrede; Die konstitutive Beurkundungsabrede; Vollzug trotz Formmangels; Treuwidriges Berufen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 208/06

    Schriftform bei Klageverzichtsvertrag

    Soll die vom Arbeitnehmer zu akzeptierende Kündigung das Arbeitsverhältnis auflösen und schließen die Arbeitsvertragsparteien lediglich einen Vertrag über ihr zukünftiges Verhalten nach Ausspruch einer bevorstehenden Kündigung (sog. Abwicklungsvertrag), so sei dieser Vertrag nicht ohne Weiteres formbedürftig nach § 623 BGB (vgl. LAG Hamm 25. Oktober 2001 - 8 Sa 956/01 -, zu I 2 a der Gründe; ErfK/Müller-Glöge § 623 BGB Rn. 14; KR-Spilger 8. Aufl. § 623 BGB Rn. 49; APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 9; Staudinger/Oetker § 623 BGB Rn. 35; Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler KSchR 6. Aufl. § 623 BGB Rn. 42; HaKo-Fiebig § 623 BGB Rn. 12; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 11. Aufl. § 122 Rn. 2; Appel/Kaiser AuR 2000, 281, 285; Müller-Glöge/v. Senden AuA 2000, 199, 200; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 354; Däubler AiB 2000, 188, 191; Rolfs NJW 2000, 1227, 1228; Hümmerich NZA 2001, 1280, 1281; Bauer NZA 2002, 169, 170; Krabbenhöft DB 2000, 1562, 1567; Kleinebrink FA 2000, 174, 176; Mankowski JZ 2001, 357).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2008 - 12 Sa 349/08

    Zustandekommen eines - zur gerichtlichen Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO

    Die Anforderungen an das Vorliegen derartiger "besonderer Anhaltspunkte" dürfen aber nicht überspannt werden (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, 2 AZR 916/98, Juris) und können sich im Einzelfall etwa daraus ergeben, dass die Parteien schriftlich ihr beiderseitiges Einverständnis mit dem ausformulierten und niedergelegten Vergleichsinhalt bestätigen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2001, 8 Sa 956/01, Juris) und die Mitteilung des Vergleichs an das Gericht ersichtlich nicht darauf abzielt, dem Vergleichsgläubiger noch einen Vollstreckungstitel zu verschaffen oder den Parteien bis zum Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO die Lossagung von dem Vergleich zu ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999, a.a.O.).
  • LAG Köln, 21.04.2005 - 6 Sa 87/05

    Kündigungsschutzklage, außergerichtlicher Vergleich, Schriftform

    Dies entspricht der Lage bei einer sozialwidrigen oder aus sonstigen Gründen unwirksamen Kündigung, die gleichwohl Beendigungswirkung dadurch erlangt, dass der Arbeitnehmer eine Klageerhebung unterlässt bzw. die erhobene Klage zurücknimmt (vgl. LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01 - Juris; HWK-Bittner, § 623 BGB Rdnr. 22; APS/Preis, 2. Aufl., § 623 Rdnr. 9; beide m. w. N.).
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