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   OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18   

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https://dejure.org/2018,6090
OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18 (https://dejure.org/2018,6090)
OLG München, Entscheidung vom 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18 (https://dejure.org/2018,6090)
OLG München, Entscheidung vom 16. März 2018 - 8 St (K) 3/18 (https://dejure.org/2018,6090)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, sachwidrige Anträge

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 51 Abs. 1; BRAO § 53 Abs. 2
    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr in einer Staatsschutzsache

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Staatsschutzsache, Stellen von Anträgen in der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr in einer Staatsschutzsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pauschgebühr und "Konfliktverteidigung”: Wenn u.a. die Vernehmung von u.a. Trump, Putin, Macron und Assad beantragt wird

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Pauschgebühr bei Überschreitung des Bereichs angemessener und sinnvoller Verteidigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 02.12.2005 - 2 ARs 223/05

    Verteidiger-Pauschgebühr in Strafsachen besonderen Umfangs für einzelne

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG werden jedenfalls nicht durch das Stellen von Anträgen in der Hauptverhandlung herbeigeführt, die den Bereich angemessener und sinnvoller Verteidigung überschreiten (hier u.a. : Rechtshilfeersuchen an al Baghdadi und Vernehmung einer Zeugin durch den Sharia-Richter des IS in Raqqa) (Abgrenzung OLG Hamm Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 RVGs 65/12, OLG Köln Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05).

    Da im Rahmen der Verteidigungsstrategie dem Rechtsanwalt ein weiter Spielraum zuzugestehen ist, sieht der Senat deren Grenzen nicht zwingend dort, wo Anträge dem Bereich der Konfliktverteidigung zuzurechnen sind oder von einem durch Wahlverteidiger vertretenen Angeklagten nicht gestellt worden wären (so OLG Hamm Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 RVGs 65/12 Rdn. 7 f. zit. nach juris; OLG Köln Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05 Rdn. 3 zit. nach juris).

  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Objektiv sinnvolle Verteidigertätigkeit

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Besondere Schwierigkeit und besonderer Umfang i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG werden jedenfalls nicht durch das Stellen von Anträgen in der Hauptverhandlung herbeigeführt, die den Bereich angemessener und sinnvoller Verteidigung überschreiten (hier u.a. : Rechtshilfeersuchen an al Baghdadi und Vernehmung einer Zeugin durch den Sharia-Richter des IS in Raqqa) (Abgrenzung OLG Hamm Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 RVGs 65/12, OLG Köln Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05).

    Da im Rahmen der Verteidigungsstrategie dem Rechtsanwalt ein weiter Spielraum zuzugestehen ist, sieht der Senat deren Grenzen nicht zwingend dort, wo Anträge dem Bereich der Konfliktverteidigung zuzurechnen sind oder von einem durch Wahlverteidiger vertretenen Angeklagten nicht gestellt worden wären (so OLG Hamm Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 RVGs 65/12 Rdn. 7 f. zit. nach juris; OLG Köln Beschluss vom 02. Dezember 2005 - 2 ARs 223/05 Rdn. 3 zit. nach juris).

  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 554/16

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Hinzu kommt, dass eine Vertretung des Pflichtverteidigers bei der Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift durch einen anderen Rechtsanwalt allenfalls in den Fällen des § 53 Abs. 2 BRAO möglich ist (BGH Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16), was vorliegend offensichtlich wegen der unterschiedlichen Kanzleisitze des Antragstellers in W. einerseits und der weiteren Pflicht- und Wahlverteidiger ... und ... in M. andererseits ausscheidet.
  • BGH, 03.04.2007 - 3 StR 486/06

    Pauschgebühr (Wahlverteidiger; Unzumutbarkeit der Vergütung innerhalb der

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    (Anschluss BGH Beschluss vom 03.04.2007 3 StR 486/06 ).
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH 4 StR 73/10 Beschluss vom 11.02.2014 Rdn. 5 zit. nach juris).
  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    In die gleiche Richtung gehen Anträge auf Vernehmung der Verteidigungsminister der USA, Frankreichs und Russlands sowie des Königs von Jordanien und des syrischen Staatspräsidenten zur Anzahl und Häufigkeit von Luftangriffen und sonstigem Beschuss auf Raqqa, die sämtlich als bedeutungslos bzw. aus den Gründen des § 244 Abs. 5 S. 2 StPO abgelehnt wurden, ungeachtet der Frage, inwieweit eine Ladung dieser Personen völkerrechtlich überhaupt zulässig wäre (vgl. BVerwG Beschluss vom 30. September 1988 - 9 CB 47/88) und dass erkennbar war, weshalb diese Zeugen eigene zeugnisfähige Wahrnehmungen zu diesen Beweisthemen haben sollten.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Schließlich ist Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschvergütung, dass dem Pflichtverteidiger infolge ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspruchnahme durch das Mandat ein unzumutbares Opfer auferlegt wird (BVerfG Beschluss vom 20.03.2007 2 BvR 51/07 Rdn. 3 zit. nach juris), was hier jedoch nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Unzumutbar ist die Versagung einer Pauschvergütung insbesondere dann, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt dadurch eine wirtschaftliche Existenzgefährdung erleiden würde (BVerfG Beschluss v. 01.06.2011 1 BvR 3171/10 Rdn. 39 zit. nach juris).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Soweit der Verteidiger lange Wegstrecken und Reisezeiten hinsichtlich des ihn treffenden zeitlichen Aufwandes heranzieht, sind diese grundsätzlich bei der Entscheidung, ob überhaupt eine Pauschgebühr zu bewilligen ist, nicht zu berücksichtigen (s. Burhoff aaO Rdn. 134 f. mwN; nunmehr auch BGH Beschluss vom 01.06.2015 - 4 StR 267/11 Rdn. 6 zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15

    Voraussetzungen der Gewährung einer Pauschvergütung

    Auszug aus OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 III-3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach hierfür eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp 3, 5 Tagen/Monat lag.
  • OLG Hamm, 28.12.2016 - 5 RVGs 79/16

    Gewährung einer Pauschgebühr erfordert Bewertung des Arbeitsaufwands für das

  • OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17

    Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr

  • OLG München, 02.01.2023 - 1 AR 280/22

    Voraussetzung einer Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 RVG

    Bei Erwachsenen ist hierbei der Schwierigkeitsgrad einer Staatsschutzsache zumindest im Grundsatz bereits durch die erhöhten Verfahrens- und Terminsgebühren für Verfahren im ersten Rechtszug vor den Oberlandesgerichten berücksichtigt (Burhoff/Volpert a.a.O. Rdn. 36 bezogen auf die ebenfalls von VV RVG 4118 erfassten Schwurgerichtssachen und Wirtschaftsstrafsachen), ebenso wie die sogenannten Haftzuschläge bei dem inhaftierten Mandanten eine gewisse Kompensation des hierdurch erhöhten Aufwandes intendieren (OLG München Beschl. v. 16.3.2018 - 8 St (K) 3/18, BeckRS 2018, 19729).
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