Rechtsprechung
LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 Abs 2 FamFG, § 64 Abs 2 S 1 FamFG, § 103 ZPO
Formerfordernis bei Beschwerdeeinreichung per E-Mail - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einlegung der Beschwerde, Schriftform, Übersendung einer Bilddatei, Betreuungsverfahren
- rewis.io
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Per E-Mail verschickte Bilddatei ist kein elektronisches Dokument!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schriftform: Abfotografiertes Schriftstück per Email an das Amtsgericht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beschwerde gegen Betreuung durch E-Mail mit Bildanhang?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Per E-Mail verschickte Bilddatei ist kein elektronisches Dokument! (IBR 2019, 114)
Verfahrensgang
- AG Bingen, 03.09.2018 - 111 XVII 150/13
- LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 380
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14
Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Auszug aus LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18
Ein besonderer Umstand kann bspw. dadurch gegeben sein, dass das Rechtsmittel - wie vorliegend - eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung) betrifft und das Rechtsmittel von dem Fürsorgebedürftigen selbst eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 4 T 2/14, BeckRS 2014, 02882, m.w.N.).