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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06   

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https://dejure.org/2006,8496
LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06 (https://dejure.org/2006,8496)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06 (https://dejure.org/2006,8496)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2006 - 8 Ta 46/06 (https://dejure.org/2006,8496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    GKG § 42 Abs. 4 GKG § 42 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 RVG § 33 Abs. 3 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG § 78 Abs. 1 ZPO §§ 567 ff. BGB § 622
    EGKG, RVG, ArbGG, ZPO, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes anwaltlicherTätigkeit; Streitwertfestsetzung in Bestandsschutzsachen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BGB § 622

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage - Bestandsschutz bei mehrere Kündigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2005 - 4 Ta 263/05

    Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06
    Mit dieser der früheren Norm des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, vom 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 - und vom 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 -).
  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06
    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, da die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht im Beschwerdeverfahren der vorliegenden Art nicht eröffnet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05

    Streitwertberechnung bei von einer Kündigung abhängigen Zahlungsansprüchen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06
    Mit dieser der früheren Norm des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, vom 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 - und vom 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06
    Mit dieser der früheren Norm des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, vom 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 - und vom 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 -).
  • LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen "wirtschaftliche Einheit"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06
    Nach der vorzitierten ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird aus vorgenannten Gründen und insoweit entgegen der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Beschluss vom 08.02.1994 - 4 Ta 20/93 -) nicht auf einzelne Streitgegenstände im prozessualen Sinne abgestellt, sondern allein auf den Tatbestand einer Bestandsstreitigkeit.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt -

    (1.) Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2004 - 7 Ta 179/04; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06) gilt die Obergrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG auch dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, die auf unterschiedlichen Kündigungssachverhalten beruhen und in zeitlichem Abstand ausgesprochen worden sind.

    3) Bei Anwendung der vorgenannten Grundsätze spielt es - entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2004 - 7 Ta 179/04; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06) - grundsätzlich keine Rolle, ob die unterschiedlich zusammenhängenden Kündigungen in einem einzigen Klageverfahren im Wege der objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) oder in jeweils selbständigen Klageverfahren angegriffen werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2006 - 6 Ta 166/06

    Gegenstandswertfestsetzung bei mehreren Kündigungsschutzanträgen in einem

    Diese Rechtsprechung halten alle mit Beschwerdesachen befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschlüsse 08.11.2005 - 4 Ta 263/05, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06 und 17.08.2006 - 6 Ta 112/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07

    Gegenstandswert - gesonderte Bewertung von Haupt- und Hilfsantrag - Deckelung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird, wenn während eines Verfahrens mehrere, in nahem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochene Kündigungen angegriffen werden, denen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde liegt, die erste Kündigung abhängig von der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten bewertet; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06; Beschluss vom 21.10.2004 - 7 Ta 179/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2006 - 6 Ta 112/06

    Gegenstandswert: Höhe bei fristloser und gleichzeitig fristgemäßer und hilfsweise

    Mit dieser, der früheren Vorschrift des § 12 Abs. 7 S. 1 HS 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (ständige Rechtsprechung aller mit Beschwerdesachen befasster Kammern des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, insbesondere Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2006 - 8 Ta 55/06

    Gegenstandswert: Kündigungsschutzklage bei Bestandsschutz zwischen sechs und

    Mit dieser der früheren Norm des § 12 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 1 ArbGG entsprechenden Regelung soll den Parteien in Bestandsschutzstreitigkeiten ein kostengünstiges Verfahren zur Verfügung gestellt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 08.11.2005 - 4 Ta 263/05 -, vom 28.09.2005 - 5 Ta 216/05 -, vom 22.04.2005 - 8 Ta 82/05 - und vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06).
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