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   LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08   

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https://dejure.org/2008,25933
LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08 (https://dejure.org/2008,25933)
LAG München, Entscheidung vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08 (https://dejure.org/2008,25933)
LAG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 8 Ta 473/08 (https://dejure.org/2008,25933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts - Mehrkostenverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines am Ort ansässigen Anwalts"; Verursachung von Mehrkosten i.S.v. § 121 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) durch Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 20.02.2002 - 10 Ta 325/00

    Erstattung von Fahrtkosten für Wahrnehmung von Gerichtsterminen eines im Wege der

    Auszug aus LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08
    b) § 121 Abs. 3 ZPO steht einer unbeschränkten Beiordnung des Rechtsanwalts T. nicht entgegen, sodass offen bleiben kann, ob der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsantrag eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts enthält (so zu § 121 Abs. 3 ZPO a. F. die für Kostensachen zuständige Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts München in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss vom 20.02.2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002, 1277 und vom 12.06.2007 - 10 Ta 229/05 -, dokumentiert in juris; a. A. Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 13a; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO., § 121 Rn. 62 - jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 12.10.2006 - 16 WF 1593/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalts im Rahmen der

    Auszug aus LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08
    Nur wenn diese Entfernung geringer als diejenige zwischen der Niederlassung des Rechtsanwalts und dem Prozessgericht ist, können überhaupt höhere Reisekosten entstehen als bei der Beiordnung eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts (so zutreffend Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 13b; schon zu § 121 Abs. 3 ZPO a. F. ebenso OLG München Beschluss vom 12.10.2006 - 16 WF 1593/06 - FamRZ 2007, 489; in diese Richtung auch Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rn 19; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 2. Aufl., § 11a Rn. 113; Fölsch, Das Mehrkostenverbot (§ 121 III ZPO) im Arbeitsgerichtsverfahren seit dem Gesetz zur Stärkung der Rechtsanwaltschaft, NZA 2007, 418, 420).
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08
    Denn das Arbeitsgericht hat dem Antrag auf Prozesskostenhilfe gerade nicht in vollem Umfang entsprochen, sondern dem Kläger abweichend von dessen Antrag Rechtsanwalt T. ohne dessen Einverständnis nur "zu den Bedingungen eines am Ort ansässigen Anwalts" beigeordnet und damit dessen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse beschränkt, § 48 Abs. 1 RVG (BAG Beschluss vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP ZPO § 121 Nr. 3; vgl. zur Beschwer von Partei und beigeordnetem Rechtsanwalt auch Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 127 Rn. 19; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 66. Aufl., § 127 Rn. 71, 74; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 121 Rn. 11).
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus LAG München, 04.12.2008 - 8 Ta 473/08
    b) § 121 Abs. 3 ZPO steht einer unbeschränkten Beiordnung des Rechtsanwalts T. nicht entgegen, sodass offen bleiben kann, ob der für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellte Beiordnungsantrag eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung der Beiordnung nur zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts enthält (so zu § 121 Abs. 3 ZPO a. F. die für Kostensachen zuständige Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts München in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluss vom 20.02.2002 - 10 Ta 325/00 -, MDR 2002, 1277 und vom 12.06.2007 - 10 Ta 229/05 -, dokumentiert in juris; a. A. Zöller/Philippi, aaO., § 121 Rn. 13a; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO., § 121 Rn. 62 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 13.04.2010 - 2 Ta 21/10, juris Tz. 4, 5 und vom 06.10.2010 - 2 Ta 138/10, juris Tz. 16, 17; LAG München, Beschlüsse vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08, juris Tz. 9 und vom 07.01.2010 - 6 Ta 1/10, NZA-RR 2010, 378, juris Tz. 26; LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 03.11.2009 - 3 Ta 656/09, JurBüro 2010, 263, juris Tz. 3, 5 und vom 01.07.2010 - 3 Ta 359/10, juris Tz. 3, 5-6; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2006 - 10 WF 141/06, OLGR Schleswig 2007, 32, juris Tz. 7, 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2007 - 2 WF 51/07, MDR 2008, 51, juris Tz. 7; alle m.w.N.).
  • LAG München, 07.09.2009 - 8 Ta 272/09

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Es kann deshalb als nicht entscheidungserheblich dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten verursacht im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO (vgl. dazu LAG München 04.12.2008 - 8 Ta 473/08 -, dokumentiert in Juris).
  • LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13

    Umfang der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen, "zu den Bedingungen

    Maßgeblich ist also die weiteste Entfernung zwischen dem Gerichtssitz und der Grenze des Gerichtsbezirks (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 12.01.2010 - 15 Ta 197/09; LAG München, Beschluss vom 04.12.2008 - 8 Ta 473/08, Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rn. 13a).
  • VG Freiburg, 18.11.2010 - 3 K 1659/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts mit Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks

    Dass die Beiordnung des Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts für den Kläger wohl günstiger wäre, weil sie die Vergütung von Reisekosten bezogen auf einen Ort im Gerichtsbezirk, der am weitesten vom Prozessgericht entfernt ist, ermöglichen dürfte (vgl. LAG München, Beschl. v. 04.12.2008 - 8 Ta 473/08 -, juris; Hessisches LAG, Beschl. v. 12.01.2010 - 15 Ta 197/09 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.05.2009 - 11 A 48/08 -, juris, Musielak, a.a.O.), rechtfertigt angesichts des gestellten Antrages keine auf den Gerichtsbezirk bezogene Beiordnung.
  • ArbG München, 07.09.2021 - 21 Ca 164/21

    Beiordnung, Festsetzung, Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Mehrkostenverbot,

    Mit der Neufassung des § 121 Abs. 3 ZPO durch Art. 4 Nr. 2 Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26. März 2007 (BGBl. I, S. 358) tritt nur insoweit eine Beschränkung ein, als eine Kostenerstattung allein im Umfang der Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts entstehen könnten und zu erstatten wären (LAG München v. 4. Dezember 2008 - 8 Ta 473/08 - LAG München v. 9. März 2016 - 6 Ta 307/15 -, n.v.; GMP/Germelmann, ArbGG 8.Aufl. § 11a Rn. 95; Fölsch, NZA 2007, 418, 419).
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