Rechtsprechung
LAG Hamburg, 23.12.2020 - 8 Ta 8/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 126 BGB, § 109 Abs 2 GewO, § 242 BGB
Arbeitszeugnis - Unterschrift - IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitszeugnis: ordnungsgemäße Unterschrift Arbeitsgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine ordnungsgemäße Unterschrift des Zeugnisausstellers bei leicht erkennbarer Abweichung von seinen sonstigen Unterschriften; Fehlende Schriftform der Unterschrift bei Paraphen oder Strichen; Indizien für eine Distanzierung des Zeugnisausstellers vom Inhalt des ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.03.2020 - 12 Ca 60/19
- LAG Hamburg, 23.12.2020 - 8 Ta 8/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07
Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Hamburg, 23.12.2020 - 8 Ta 8/20
c) Unabhängig davon, dass dieses Zeichen deutlich erkennbar von der regelmäßigen Unterschrift des Geschäftsführers abweicht, handelt es sich auch nicht um eine eigenhändige Unterschrift i.S.v. § 126 BGB, sondern lediglich um eine Paraphe im Sinne der Rechtsprechung des BGH (vgl. BAG v. 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - Tz 11; BGH. v. 21.02.2008 - V ZB 96/07 - Tz 8;… Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 24/97 - Tz 7 jew. m.w.N.). - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus LAG Hamburg, 23.12.2020 - 8 Ta 8/20
c) Unabhängig davon, dass dieses Zeichen deutlich erkennbar von der regelmäßigen Unterschrift des Geschäftsführers abweicht, handelt es sich auch nicht um eine eigenhändige Unterschrift i.S.v. § 126 BGB, sondern lediglich um eine Paraphe im Sinne der Rechtsprechung des BGH (vgl. BAG v. 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - Tz 11; BGH. v. 21.02.2008 - V ZB 96/07 - Tz 8; Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 24/97 - Tz 7 jew. m.w.N.). - BGH, 21.02.2008 - V ZB 96/07
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Auszug aus LAG Hamburg, 23.12.2020 - 8 Ta 8/20
c) Unabhängig davon, dass dieses Zeichen deutlich erkennbar von der regelmäßigen Unterschrift des Geschäftsführers abweicht, handelt es sich auch nicht um eine eigenhändige Unterschrift i.S.v. § 126 BGB, sondern lediglich um eine Paraphe im Sinne der Rechtsprechung des BGH (vgl. BAG v. 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - Tz 11; BGH. v. 21.02.2008 - V ZB 96/07 - Tz 8;… Urt. v. 10.07.1997 - IX ZR 24/97 - Tz 7 jew. m.w.N.).