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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 Ta 94/06   

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https://dejure.org/2006,12669
LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 Ta 94/06 (https://dejure.org/2006,12669)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2006 - 8 Ta 94/06 (https://dejure.org/2006,12669)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 8 Ta 94/06 (https://dejure.org/2006,12669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswertfestsetzung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren; Streitwertbestimmung bei einem Eventualhilfsantrag auf Weiterbeschäftigung, für ein Zwischenzeugnis und für die Erteilung von Lohnabrechnungen; Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit des ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; ArbGG § 78 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO §§ 567 ff.; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4; ZPO § 3
    Verschiedene Gegenstandswerte bei Klageerweiterung und Teilanerkenntnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    In der Vergangenheit hat die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz Anträge auf Herausgabe von Arbeitsbescheinigungen teils mit 10 % des Bruttomonatsgehalts in Ansatz gebracht (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 24.05.2006 - 8 Ta 94/06), teils pauschal bewertet (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 15.12.2006 - 10 Ta 239/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 1 Ta 11/07

    Gegenstandswert - Kündigungsschutzklage - Arbeitspapiere

    Teilweise hat die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2006 - 8 Ta 94/06 - juris) solche Anträge mit 10% des Bruttomonatsgehalts in Ansatz gebracht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 98/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren -

    In der Vergangenheit hat die Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 05.05.2006 - 8 Ta 94/06) Anträge auf Erteilung und Herausgabe von Arbeitspapieren teils mit 10% des Bruttomonatsgehaltes in Ansatz gebracht, teils solche Anträge pauschal bewertet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 10 Ta 239/06).
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