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   LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12, 8 TaBV 111/12, 8 TaBV 112/12, 8 TaBV 113/12, 8 TaBV 114/12   

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LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12, 8 TaBV 111/12, 8 TaBV 112/12, 8 TaBV 113/12, 8 TaBV 114/12 (https://dejure.org/2013,18199)
LAG München, Entscheidung vom 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12, 8 TaBV 111/12, 8 TaBV 112/12, 8 TaBV 113/12, 8 TaBV 114/12 (https://dejure.org/2013,18199)
LAG München, Entscheidung vom 27. März 2013 - 8 TaBV 110/12, 8 TaBV 111/12, 8 TaBV 112/12, 8 TaBV 113/12, 8 TaBV 114/12 (https://dejure.org/2013,18199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BetrVG § 99 AÜG § 14 AÜG § 1 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats des Entleiherbetriebes zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 99 BetrVG, § 14 und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG
    Einstellung Leiharbeitnehmer, Beteiligung Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; AÜG § 14; AÜG § 1 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Der Betriebsrat weist zwar zutreffend darauf hin, dass es ein Gebot zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts gibt; dies ist allseits anerkannt und mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar (vgl. nur BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02, BAGE 105, 32, mit weit. Nachw.).

    Der Begriff der Auslegung "contra legem" ist dabei funktionell zu verstehen und meint den Bereich, in dem eine richterliche Rechtsfortbildung unzulässig ist, weil sie eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen ändern will und damit - nach deutschem Verfassungsrecht - die Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) verletzt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-12/08 [Mono Car Styling], Juris; BAG, Urteil vom 17.11.2009 - 9 AZR 844/08, ArbR 2010, 193, Juris, Rn. 25 ff.; Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02, BAGE 105, 32 - 58, Juris, Rn. 66, m. w. Nachw.).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Einer Einstellung kann der Betriebsrat, gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, seine Zustimmung also nur dann verweigern, wenn diese als solche untersagt ist (BAG, Beschluss vom 27.10.2010 - 7 ABR 36/09, NZA 2011, 527).

    Eine Vertragsinhaltskontrolle durch den Betriebsrat ist damit ausgeschlossen: Weil der rechtliche Akt des Abschlusses des Arbeitsvertrages (oder die Begründung eines sonstigen Rechtsverhältnisses) keine Einstellung darstellt, obliegt dem Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung bei der Einstellung nicht die Vertragsinhaltskontrolle (BAG, Beschluss vom 27.10.2010 - 7 ABR 36/09, NZA 2011, 527).

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Mit dem LAG Niedersachsen (Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11) sei davon auszugehen, dass in der geplanten Einstellung der Leiharbeitnehmerin auf einem Dauerarbeitsplatz ein Gesetzesverstoß liege.

    § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG steht der Einstellung eines Leiharbeitnehmers damit auch dann nicht entgegen, wenn sich die Vorschrift gegen den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen richten würde, wie der Betriebsrat unter Bezugnahme auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (LAG Niedersachsen, 17. Kammer, 8 TaBV 110/12 - 24 Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11, DB 2012, 2468, Juris, Bartl/Romanowski, NZA 2012, 845; a. A.: LAG Niedersachsen, 12. Kammer, Beschluss vom 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12, Juris, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12, BB 2013, 64, Juris, Teusch/Verstege, NZA 2012, 1326) geltend macht.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Im Übrigen habe das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - entschieden, dass eine auf Dauer angelegte Arbeitnehmerüberlassung von der ursprünglich erteilten Erlaubnis nicht gedeckt sei, weil die Überlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG gerade als "vorübergehend" definiert sei.

    Ob die Grundlagen für eine individualrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bereits gegeben sind (so LAG Berlin-Brandenburg, 15. Kammer, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12, BB 2013, 435, Juris, a. A.: LAG 8 TaBV 110/12 - 25 Berlin-Brandenburg, 7. Kammer, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12, ArbRB 2013, 41, Juris) oder vom Gesetzgeber erst noch geschaffen werden müssen, um einen Missbrauch der Leiharbeit zu verhindern, bedarf an dieser Stelle keiner Erörterung.

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Sie stehe im Einklang mit den Rechtssätzen des LAG Düsseldorf in dessen Beschluss vom 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12.

    § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG steht der Einstellung eines Leiharbeitnehmers damit auch dann nicht entgegen, wenn sich die Vorschrift gegen den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen richten würde, wie der Betriebsrat unter Bezugnahme auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (LAG Niedersachsen, 17. Kammer, 8 TaBV 110/12 - 24 Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11, DB 2012, 2468, Juris, Bartl/Romanowski, NZA 2012, 845; a. A.: LAG Niedersachsen, 12. Kammer, Beschluss vom 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12, Juris, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12, BB 2013, 64, Juris, Teusch/Verstege, NZA 2012, 1326) geltend macht.

  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Folglich kommt es nur auf die Berechtigung der rechtzeitig und formgerecht vorgebrachten Gründe an 8 TaBV 110/12 - 28 und nicht darauf, ob der Betriebsrat die Zustimmung zu Recht hätte verweigern können (vgl. BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - 1 ABR 74/82, BAGE 46, 158; Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09, DB 2011, 200).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Der Begriff der Auslegung "contra legem" ist dabei funktionell zu verstehen und meint den Bereich, in dem eine richterliche Rechtsfortbildung unzulässig ist, weil sie eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen ändern will und damit - nach deutschem Verfassungsrecht - die Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) verletzt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-12/08 [Mono Car Styling], Juris; BAG, Urteil vom 17.11.2009 - 9 AZR 844/08, ArbR 2010, 193, Juris, Rn. 25 ff.; Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02, BAGE 105, 32 - 58, Juris, Rn. 66, m. w. Nachw.).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Folglich kommt es nur auf die Berechtigung der rechtzeitig und formgerecht vorgebrachten Gründe an 8 TaBV 110/12 - 28 und nicht darauf, ob der Betriebsrat die Zustimmung zu Recht hätte verweigern können (vgl. BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - 1 ABR 74/82, BAGE 46, 158; Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09, DB 2011, 200).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Der Begriff der Auslegung "contra legem" ist dabei funktionell zu verstehen und meint den Bereich, in dem eine richterliche Rechtsfortbildung unzulässig ist, weil sie eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen ändern will und damit - nach deutschem Verfassungsrecht - die Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) verletzt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-12/08 [Mono Car Styling], Juris; BAG, Urteil vom 17.11.2009 - 9 AZR 844/08, ArbR 2010, 193, Juris, Rn. 25 ff.; Beschluss vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02, BAGE 105, 32 - 58, Juris, Rn. 66, m. w. Nachw.).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
    Es muss sich um eine grobe Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme gehandelt haben (vgl. BAG, Beschluss vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75, BAGE 29, 345).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

  • LAG Niedersachsen, 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12

    Leiharbeitnehmer; Zustimmungsverweigerungsrecht; Zweifel des Betriebsrats

  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 111/12
  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 112/12
  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 113/12
  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 114/12
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