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   LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13   

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LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13 (https://dejure.org/2014,20224)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13 (https://dejure.org/2014,20224)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13 (https://dejure.org/2014,20224)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 EFZG
    ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; § 5 Abs. 1 EFZG
    Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im Krankheitsfall; Abgrenzung der Zuständigkeiten von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat

  • rechtsportal.de

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ; § 5 Abs. 1 EFZG
    Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmenseinheitliche Vorlagepflicht von AU-Bescheinigungen unterliegt nicht der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrates

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Mönchengladbach, 05.09.2013 - 4 BV 5/13

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, Heilung von Ladungsfehlern durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    1.Auf die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 2)) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013 - Az. 4 BV 5/13 - abgeändert.

    Der Betriebsrat beantragt, 1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers/Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013, Az.: 4 BV 5/13, abgeändert.

    Die Arbeitgeberin beantragt, die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 05.09.2013 - Az. 4 BV 5/13 - zurückzuweisen.

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Als auf den vorliegenden Fall übertragbare Beispiele für solche Ausnahmen taugen allerdings die von den Beteiligten diskutierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Beschwerdestelle nach § 13 AGG (Beschluss vom 21.07.2009 - 1 ABR 42/08, NZA 2009, 1049) und zum Tragen unternehmenseinheitlicher Dienstkleidung bzw. der Einführung einer Ethikrichtlinie (Beschlüsse vom 17.01.2012, vom 22.07.2008, jeweils aaO) nicht.

    So sind in der Rechtsprechung durchaus Tatbestände aus dem Bereich der betrieblichen Ordnung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anerkannt, bei denen ein Initiativrecht des Betriebsrats besteht (z.B. im Hinblick auf die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG, BAG, Beschluss vom 21.07.2009, aaO).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Demgegenüber genügt im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 BetrVG der bloße Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen Gestaltung grundsätzlich nicht (BAG, Beschlüsse vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, NZA 2007, 399; vom 09.12.2003 - 1 ABR 49/02, NZA 2005, 234).

    Gerade das aber ist der Fall, um zu einer Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG zu gelangen (vgl. den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des BAG vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, NZA 2007, 399).

  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Der Betriebsrat rügt die Rechtfehlerhaftigkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses unter Hinweis auf einen anderslautenden Beschluss des LAG L. vom 21.08.2013 in einem Parallelverfahren (Az. 11 Ta 87/13).

    Die Kammer nimmt insoweit zunächst auf die zutreffenden Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Köln im Beschluss vom 21.08.2013 im parallel gelagerten Verfahren des Betriebsrats Flughafen L.-C. / U.-T. (einstweiliges Verfügungsverfahren, 11 Ta 87/13) Bezug, soweit es dort heißt:.

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Dies gilt etwa für das Tragen unternehmenseinheitlicher Dienstkleidung (BAG, Beschluss vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10, NZA 2012, 687) oder die Einführung einer Ethikrichtlinie (BAG, Beschluss vom 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248).
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Dies gilt etwa für das Tragen unternehmenseinheitlicher Dienstkleidung (BAG, Beschluss vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10, NZA 2012, 687) oder die Einführung einer Ethikrichtlinie (BAG, Beschluss vom 22.07.2008 - 1 ABR 40/07, NZA 2008, 1248).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Möchte der Arbeitgeber das vorzeitige Vorlageverlangen durch generelles Verkürzen der Vorlagefrist oder das Definieren von vorlagepflichtsbegründenden Tatbeständen standardisieren, gewinnt seine Leistungsbestimmung kollektiven Bezug und unterliegt erst deswegen der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 25.01.2000 - 1 ABR 3/99, AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Dieses kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG 26.04.2005 - 1 AZR 76/04, BAGE 114, 286, zu I 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Demgegenüber genügt im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 BetrVG der bloße Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen Gestaltung grundsätzlich nicht (BAG, Beschlüsse vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, NZA 2007, 399; vom 09.12.2003 - 1 ABR 49/02, NZA 2005, 234).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
    Die Feststellungsanträge beider Beteiligter sind gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, der auch für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gilt (BAG, Beschluss vom 18.09.2002 - 1 ABR 54/01, NZA 2003, 670), zulässig.
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird - unter ihrer Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 - 8 TaBV 129/13 - insoweit aufgehoben, als der Beschwerde des Betriebsrats gegen den seinen (Wider-)Feststellungsantrag abweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 5. September 2013 - 4 BV 5/13 - stattgegeben worden ist.
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