Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 12.03.1999 - 8 TaBV 21/98 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 27.05.1998 - 1 BV 5/98
- LAG Nürnberg, 12.03.1999 - 8 TaBV 21/98
- LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98
Papierfundstellen
- NZA-RR 1999, 413
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54
Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.1999 - 8 TaBV 21/98
Wird eine Kündigung auf mehrere Begründungen gestützt, ist zunächst eine gründliche Prüfung der einzelnen Kündigungsgründe unter Würdigung, ob nicht bereits ein Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, vorzunehmen (BAG, AP Nr. 3 zu § 626 BGB).
- LAG Hamm, 15.02.2002 - 10 TaBV 101/01
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen häufiger …
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Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Nachschieben von Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 27.05.1998 - 1 BV 5/98
- LAG Nürnberg, 12.03.1999 - 8 TaBV 21/98
- LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54
Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten
Auszug aus LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98
Wird eine Kündigung auf mehrere Begründungen gestützt, ist zunächst eine gründliche Prüfung der einzelnen Kündigungsgründe unter Würdigung, ob nicht bereits ein Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, vorzunehmen (BAG, AP Nr. 3 zu § 626 BGB ).
- LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren …
Streitgegenstand des Verfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG vor dem Landesarbeitsgericht war die noch auszusprechende außerordentliche Kündigung der Klägerin (vgl. LAG Nürnberg 25. März 1999 - 8 TaBV 21/98). - LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13
Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit
Würde man das Nachschieben von Kündigungsgründen nicht zulassen, müsste die Arbeitgeberin ein selbständiges Zustimmungsverfahren beim Betriebsrat und für den Fall der Zustimmungsverweigerung ein neues Beschlussverfahren einleiten (LAG Nürnberg vom 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98 - Juris).