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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14 (https://dejure.org/2015,30172)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14 (https://dejure.org/2015,30172)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 8 TaBV 34/14 (https://dejure.org/2015,30172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Leiharbeitnehmer - Berücksichtigung beim Schwellenwert des § 38 Abs 1 BetrVG

  • IWW

    § 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § ... 9 BetrVG, § 38 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 2 S. 1 AÜG, §§ 14 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 AÜG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 9 S. 1 BetrVG, §§ 92 a, 80 Abs. 3 BetrVG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 92 a BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520, 222 Abs. 2 ZPO, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 89 Abs. 2 ArbGG, § 89 Abs. 2 S. 2 ArbGG, § 38 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 14 Abs. 1 AÜG, § 7 S. 2 BetrVG, § 14 Abs. 2 S. 2 AÜG, § 14 Abs. 2 S. 3 AÜG, §§ 84 bis 86 BetrVG, § 14 Abs. 3 S. 1 AÜG, § 99 BetrVG, § 14 Abs. 2 AÜG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 15 KSchG, § 87 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung regelmäßig beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38 Abs. 1 S. 1
    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung regelmäßig beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer sind bei Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zu berücksichtigen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Wie viele Mitglieder müssen freigestellt werden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Mit Beschluss vom 30. Oktober 2013 hat das Arbeitsgericht dem Antrag des Betriebsrats stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, bei der Ermittlung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG seien im vorliegenden Fall die Leiharbeitnehmer nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 (7 ABR 69/11 - NZA 2013, 789) mit zu berücksichtigen.

    Daher sind beim drittbezogenen Personaleinsatz und einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung differenzierende Lösungen geboten, die zum einen die ausdrücklich normierten (spezial-)gesetzlichen Konzepte, zum anderen aber auch die Funktion des Arbeitnehmerbegriffs im jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Zusammenhang angemessen berücksichtigen (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 18 ff, juris = NZA 2013, 793; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, juris = NZA 2013, 789).

    Danach haben auch Leiharbeitnehmer das Recht, mit Hilfe des Betriebsrats des Entleiherbetriebs eine individuelle Beschwerde bei den zuständigen Stellen im Entleiherbetrieb zu führen (vgl. zum Aufgabenumfang des Betriebsrats bei Leiharbeitnehmern: BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 30, juris = NZA 2013, 789).

    (2) Ohne Erfolg beruft sich die Beteiligte zu 2. darauf, dem erhöhten Tätigkeitsaufwand des Betriebsrats für die Leiharbeitnehmer sei hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zu § 9 BetrVG (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - NZA 2013, 789) bei der Festlegung der Große des Betriebsrats die im Betrieb in der Regel beschäftigten Leiharbeitnehmer mit berücksichtigt würden.

    Leiharbeitnehmer sind auch nicht etwa eine regelmäßig nur kleine und bei typisierender Betrachtung zu vernachlässigende Gruppe, sondern bilden des Öfteren einen quantitativ erheblichen, bisweilen sogar den überwiegenden Teil der Belegschaft (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 34, juris = NZA 2013, 789).

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Nach der fortgeltenden Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003 (7 ABR 3/03 - NZA 2004, 1052) seien Leiharbeitnehmer keine Arbeitnehmer des Entleihbetriebes und daher bei den Wertgrenzen des § 38 BetrVG nicht zu berücksichtigen.

    (2) Die Beteiligte zu 2. führt im Hinblick auf die Gesetzessystematik unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003 (7 ABR 03/03 - NZA 2004, 1052) an, dass Leiharbeitnehmer in § 5 Abs. 1 BetrVG nicht erwähnt seien.

    Die Rechtsbeschwerde wurde gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugelassen, weil die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003 (7 ABR 3/03 - NZA 2004, 1052) abweicht.

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Nach dem allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 17, juris = NZA 2013, 793).

    Daher sind beim drittbezogenen Personaleinsatz und einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung differenzierende Lösungen geboten, die zum einen die ausdrücklich normierten (spezial-)gesetzlichen Konzepte, zum anderen aber auch die Funktion des Arbeitnehmerbegriffs im jeweiligen betriebsverfassungsrechtlichen Zusammenhang angemessen berücksichtigen (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 18 ff, juris = NZA 2013, 793; 13. März 2013 - 7 ABR 69/11 - Rn. 22, juris = NZA 2013, 789).

    Insbesondere fehlt es an Bestimmungen, ob es auf sie bei der Anwendung der unterschiedlichen Schwellenwerte ankommt, in denen das Betriebsverfassungsgesetz auf die Anzahl der - sei es aller, sei es nur der wahlberechtigten - Arbeitnehmer abstellt (vgl. BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 48/11 - Rn. 22, juris = NZA 2013, 793).

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Maßgeblich hierfür ist die Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 18, juris = NZA 2012, 519).

    Je mehr Arbeit im Betriebsrat anfällt, desto mehr - freizustellende - Mitglieder soll er haben (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 26 juris = NZA 2012, 519).

  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Künftige Veränderungen der Arbeitnehmerzahl, die nicht unmittelbar bevorstehen, können allenfalls eine spätere Anpassung der Zahl der Freizustellenden bedingen (BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - Rn. 20, juris = NZA 1990, 621).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 40/96

    Staffelübersteigende Feststellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Es handelt sich um eine pauschalierende Regelung zur Arbeitsbefreiung (BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 40/96 - Rn. 15, juris).
  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Werden Arbeitnehmer nicht ständig, sondern lediglich zeitweilig beschäftigt, kommt es für die Frage der regelmäßigen Beschäftigung darauf an, ob sie normalerweise während des größten Teils eines Jahres beschäftigt werden (BAG 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - Rn. 11 ff., juris = AP Nr. 58 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14
    Der Betriebsrat hat aufgrund der gegenteiligen Rechtsauffassung der Arbeitgeberin ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, dass die Voraussetzungen für die (Voll-)Freistellungen zweier seiner Mitglieder vorliegen (vgl. BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 14, juris = NZA 2013, 690).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte -

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 2015 - 8 TaBV 34/14 - wird zurückgewiesen.
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