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   LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03   

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https://dejure.org/2004,2751
LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 (https://dejure.org/2004,2751)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 (https://dejure.org/2004,2751)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 (https://dejure.org/2004,2751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Antrags auf Einrichtung einer Einigungsstelle wegen offensichtlicher Unzuständigkeit; Zweck der Verpflichtung, den Betriebsrat über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten; Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats; Prüfung der Notwendigkeit ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 106
    Einrichtung einer Einigungsstelle zu Fragen der Mittelfristplanung und des Management-Reports - Einigungsstelle, Bestellungsverfahren, Unterlagen für Wirtschaftsausschuss, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 32
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03
    Dies bedeutet aber, dass der Unternehmer daher gerade vor geplanten unternehmerischen Entscheidungen und sonstigen Vorhaben den Wirtschaftsausschuss frühzeitig und umfassend informieren muss, damit dieser - und der Betriebsrat bzw. der Gesamtbetriebsrat - durch seine Stellungnahme und seine eigenen Vorschläge noch Einfluss auf die Gesamtplanung wie auch auf die einzelnen Vorhaben nehmen kann (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 43/99 - NZA 2001, 402 ff.).

    Auch zu dieser Streitfrage hat nämlich bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die Einigungsstelle eine Entscheidung herbeizuführen (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 43/99 - a.a.O.).

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03
    Sinn dieser Beratung ist es wiederum, auf die Entscheidungen des Unternehmens in wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen zu können (BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 61/88 - AP Nr. 6 zu § 106 BetrVG 1972).

    Sinn dieser Beratung ist es wiederum, auf die Entscheidungen des Unternehmens in wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss nehmen zu können (BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 61/88 - AP Nr. 6 zu § 106 BetrVG 1972).

  • LAG Hamm, 09.02.2009 - 10 TaBV 191/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - und vom 21. Dezember 2005 - 10 TaBV 173/05 - m.w.N.; LAG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 - und vom 3. Mai 2005 - 9 TaBV 76/04 - Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 98 Rdn .36 ff.).
  • LAG Hamm, 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.08.2007 - 9 TaBV 27/07

    Einigungsstelle - Bestellungsverfahren - Restmandat des Betriebsrats

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - und vom 21. Dezember 2005 - 10 TaBV 173/05 - m.w.N.; LAG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 -, vom 03. Mai 2005 - 9 TaBV 76/04 - und vom 28. Januar 2007 - 9 TaBV 66/06 - Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 98 Rdn. 36 ff.).
  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.07.2010 - 10 TaBV 39/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Eingruppierungssystems bei Wahlrecht der

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07

    Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 10 TaBV 85/03 - und vom 21. Dezember 2005 - 10 TaBV 173/05 - m.w.N.; LAG Köln, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 TaBV 72/03 -, vom 03. Mai 2005 - 9 TaBV 76/04 -, vom 28. Januar 2007 - 9 TaBV 66/06 - und vom 14. August 2007 - 9 TaBV 27/07 - ; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 98 Rdn. 36 ff.).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 17/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 92/03 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 21.09.2006 - 1 TaBV 5/06

    Errichtung einer Einigungsstelle

    Offensichtlich unzuständig ist eine Einigungsstelle, wenn dem Betriebsrat unter keinen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht (LAG Düsseldorf v. 04.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88 - NZA 1989, 146, 147; LAG Niedersachsen 30.09.1988 - 3 Ta BV 75/88 - NZA 1989, 149; LAG Köln v. 14.01.2004 - 8 TaBV 72/03 - NZA-RR 2005, 32, 33; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge- Matthes , ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 98 Rn. 11 jeweils mwN).
  • LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 5 TaBV 38/04

    Zuständigkeit des Betriebsrates für das Thema Mobbing; Rechtmäßigkeit der

  • LAG Hamm, 11.01.2010 - 10 TaBV 99/09

    Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in

  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

  • LAG Hamm, 12.12.2011 - 10 TaBV 87/11

    Mitbestimmungsfreie Berechnung der Urlaubsdauer einzelner Beschäftigter;

  • LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach Eröffnung einer

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäßer

  • LAG Hamm, 20.06.2011 - 10 TaBV 39/11

    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Zahlung von

  • LAG Hamm, 09.11.2009 - 10 TaBV 89/09

    Einigungsstelle zur Betriebsänderung; offensichtliche Unzuständigkeit bei

  • LAG Hamm, 10.05.2010 - 10 TaBV 23/10

    Einigungsstelle zur Videoüberwachung außerhalb der Produktionsräume

  • LAG Hamm, 08.03.2010 - 10 TaBV 1/10

    Einigungsstelle bei Betriebsänderung in Drogeriemarktkette; offensichtliche

  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 10 TaBV 75/10

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; unbegründeter Antrag des

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