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   LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10   

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https://dejure.org/2010,67954
LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10 (https://dejure.org/2010,67954)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10 (https://dejure.org/2010,67954)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2010 - 8 TaBVGa 4/10 (https://dejure.org/2010,67954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl oder das Vorliegen eines feststehenden, unkorrigierbaren Wahlfehlers als Voraussetzung für einen Eingriff in laufende Betriebsratswahlverfahren im Wege der einstweiligen Verfügung

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin, 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    Selbst wenn ein solcher Verstoß feststeht, bedarf es einer abschließenden Interessenabwägung, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers, zumeist des Arbeitgebers, nicht auf ein teures und ggf. langwieriges Wahlanfechtungsverfahren verwiesen zu werden, in Relation zum gesetzlich anerkannten Interesse der Betriebsbelegschaft an der Vermeidung betriebsratsloser Zeiten zu setzen ist (Grundsätze nach LAG Hessen, Beschluss vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, ZTR 2008, 696; LAG I., Beschluss vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06, NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06, AE 2006, 282; LAG Berlin, Beschluss vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03, ZBVR 2004, 109).
  • LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    Auch im vom Arbeitsgericht in diesem Zusammenhang zitierten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 (5 TaBV 42/02, AP Nr. 6 zu § 7 BetrVG 1972) ging es nicht um erkrankte Mitarbeiter, sondern um die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern als regelmäßig Beschäftigte.
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03

    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    Selbst wenn ein solcher Verstoß feststeht, bedarf es einer abschließenden Interessenabwägung, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers, zumeist des Arbeitgebers, nicht auf ein teures und ggf. langwieriges Wahlanfechtungsverfahren verwiesen zu werden, in Relation zum gesetzlich anerkannten Interesse der Betriebsbelegschaft an der Vermeidung betriebsratsloser Zeiten zu setzen ist (Grundsätze nach LAG Hessen, Beschluss vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, ZTR 2008, 696; LAG I., Beschluss vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06, NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06, AE 2006, 282; LAG Berlin, Beschluss vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03, ZBVR 2004, 109).
  • LAG Hamburg, 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06

    Abbruch der Betriebsratswahl - offensichtlich anfechtbare Wahl - einstweilige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    Selbst wenn ein solcher Verstoß feststeht, bedarf es einer abschließenden Interessenabwägung, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers, zumeist des Arbeitgebers, nicht auf ein teures und ggf. langwieriges Wahlanfechtungsverfahren verwiesen zu werden, in Relation zum gesetzlich anerkannten Interesse der Betriebsbelegschaft an der Vermeidung betriebsratsloser Zeiten zu setzen ist (Grundsätze nach LAG Hessen, Beschluss vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, ZTR 2008, 696; LAG I., Beschluss vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06, NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06, AE 2006, 282; LAG Berlin, Beschluss vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03, ZBVR 2004, 109).
  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    Selbst wenn ein solcher Verstoß feststeht, bedarf es einer abschließenden Interessenabwägung, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers, zumeist des Arbeitgebers, nicht auf ein teures und ggf. langwieriges Wahlanfechtungsverfahren verwiesen zu werden, in Relation zum gesetzlich anerkannten Interesse der Betriebsbelegschaft an der Vermeidung betriebsratsloser Zeiten zu setzen ist (Grundsätze nach LAG Hessen, Beschluss vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, ZTR 2008, 696; LAG I., Beschluss vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06, NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06, AE 2006, 282; LAG Berlin, Beschluss vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03, ZBVR 2004, 109).
  • LAG München, 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07

    Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    (1)Es kann dahin stehen, ob der Beteiligte zu 2) aus seiner Sicht und in Ausschöpfung des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (hierzu LAG München, Beschluss vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07, n.v.; LAG I., aaO, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.03.2003 - 2 TaBV 39/02, NZA -RR 2004, 251) in vertretbarer Weise davon ausging, die Herren P. und E. seien bei der Bestimmung der Zahl der im Sinne von § 9 BetrVG Regelbeschäftigten zu berücksichtigen.
  • LAG Sachsen, 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    Selbst wenn ein solcher Verstoß feststeht, bedarf es einer abschließenden Interessenabwägung, in der das berechtigte Interesse des Antragstellers, zumeist des Arbeitgebers, nicht auf ein teures und ggf. langwieriges Wahlanfechtungsverfahren verwiesen zu werden, in Relation zum gesetzlich anerkannten Interesse der Betriebsbelegschaft an der Vermeidung betriebsratsloser Zeiten zu setzen ist (Grundsätze nach LAG Hessen, Beschluss vom 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, ZTR 2008, 696; LAG I., Beschluss vom 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06, NZA-RR 2006, 413; LAG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - 8 TaBV 10/06, AE 2006, 282; LAG Berlin, Beschluss vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; ähnlich LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03, ZBVR 2004, 109).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.03.2003 - 2 TaBV 39/02

    Berechtigung von Praktikanten zur Wahl des Betriebsrats; Anfechtung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10
    (1)Es kann dahin stehen, ob der Beteiligte zu 2) aus seiner Sicht und in Ausschöpfung des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (hierzu LAG München, Beschluss vom 24.07.2007 - 6 TaBV 3/07, n.v.; LAG I., aaO, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.03.2003 - 2 TaBV 39/02, NZA -RR 2004, 251) in vertretbarer Weise davon ausging, die Herren P. und E. seien bei der Bestimmung der Zahl der im Sinne von § 9 BetrVG Regelbeschäftigten zu berücksichtigen.
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    Vertreten wird allerdings auch, dass zum Abbruch der Wahl Wahlfehler geeignet sind, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Berlin vom 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06, NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf vom 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Damit würde ein betriebsratsloser Zustand aufrechterhalten, der nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes lediglich bei einer nichtigen Wahl eintreten darf (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345; LAG Thüringen v. 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12, juris; LAG Düsseldorf v. 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11, juris; LAG Düsseldorf v. 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10, juris).
  • LAG Hessen, 24.09.2015 - 9 TaBV 12/15

    Blinden oder stark sehbehinderten wahlberechtigten Arbeitnehmern/innen sind die

    Wahlberechtigt sind auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht (LAG Düsseldorf Beschluss vom 23. März 2010 - 8 TaBVGa 4/10 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Baden-Württemberg 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 - AiB 2007, 294, 296; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509, 511; LAG Düsseldorf 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 - AuR 2004, 78 LS; LAG Düsseldorf 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10 - noch unveröff.; LAG München 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 - juris).
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