Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 02.06.2016

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2015 - 8 U 101/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39493
OLG Celle, 09.11.2015 - 8 U 101/15 (https://dejure.org/2015,39493)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2015 - 8 U 101/15 (https://dejure.org/2015,39493)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2015 - 8 U 101/15 (https://dejure.org/2015,39493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 123 Abs. 1; VVG § 19 Abs. 1 S. 1
    Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages: zur Frage, ob eine Aufklärungspflicht auch in Bezug auf Umstände bestehen kann, nach denen der Versicherer nicht gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG in Textform gefragt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherungsvertrag: Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers über gefahrerhöhende Umstände

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19; VVG § 22; BGB § 123
    Voraussetzungen einer spontanen vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; VVG § 19 Abs. 1 S. 1
    Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung des Versicherers durch die unterbliebene Angabe des Verdachts eines Cromosomendefekts bei dem zu versichernden Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • versr.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer spontanen vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des VN

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei Pflegetagegeldversicherungen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers auf Umstände, nach denen der Versicherer nicht gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG in Textform gefragt hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 211
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 8 U 101/15
    Da diese nicht als Klagänderung im Sinne des § 263 ZPO anzusehen ist, findet auch § 533 ZPO keine Anwendung, sodass die dort für eine Klagänderung in der Berufungsinstanz genannten Voraussetzungen nicht vorliegen müssen (BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03 -, BGHZ 158, 295 - 310, Rn. 25).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus OLG Celle, 09.11.2015 - 8 U 101/15
    (BGH NJW 2000, 2750):.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane

    Während dies eine Ansicht ablehnt (OLG Düsseldorf, r+s 2010, 325 [juris Rn. 16]; PK-VVG/Härle, 3. Aufl. § 22 VVG Rn. 10; Weiberle, VuR 2008, 170), hält die überwiegende Gegenauffassung eine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich für möglich (OLG Celle, r+s 2016, 500 Rn. 63; OLG Hamm, r+s 2017, 68 Rn. 10; Rolfs in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 22 Rn. 10; HK-VVG/Schimikowski, 3. Aufl. § 22 Rn. 7; MünchKomm-VVG/Müller-Frank, 2. Aufl. § 22 Rn. 6; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 22 Rn. 3; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB 3. Aufl. § 14 Rn. 150; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. O Rn. 72), wobei die Meinungen darüber auseinandergehen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Pflicht anzunehmen ist.
  • LG Detmold, 14.06.2022 - 2 O 123/21

    Pflegetagegeldversicherung, Kindernachversicherung, Arglistige Täuschung,

    Auch wird vertreten, dass eine spontane Aufklärungspflicht nur für Umstände besteht, die zwar offensichtlich gefahrerheblich, aber so ungewöhnlich sind, dass eine auf sie zielende Frage des Versicherers nicht erwartet werden kann (OLG Celle, r+s 2016, 500, Rn. 63, OLG Hamm, r+s 2017, 68, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 29.07.2022 - 20 U 27/22

    Wirksamkeit der Anfechtung einer privaten Pflegegeldversicherung durch den

    Ausgehend von dem klaren Wortlaut des § 22 VVG und der Entstehungsgeschichte dieser Norm (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.11.2015 - IV ZR 277/14, r+s 2016, 117 Rn. 15) spricht viel dafür, eine Arglistanfechtung auch in diesen Fällen grundsätzlich für möglich zu halten (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.2019 - 20 U 72/19, BeckRS 2019, 35892 unter I.1.b.bb; Senat, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15, VersR 2015, 1551 = r+s 2017, 68 = juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018 - 12 U 156/16, VersR 2018, 866; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2015 - 12 U 57/15, VersR 2016, 445 juris, Rn. 36; OLG Celle, Urteil vom 09.11.2015 - 8 U 101/15, VersR 2016, 270).
  • OLG Hamm, 27.04.2022 - 20 U 27/22

    Wirksamkeit der Anfechtung einer privaten Pflegegeldversicherung durch den

    Ausgehend von dem klaren Wortlaut des § 22 VVG und der Entstehungsgeschichte dieser Norm (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.11.2015 - IV ZR 277/14, r+s 2016, 117 Rn. 15) spricht viel dafür, eine Arglistanfechtung auch in diesen Fällen grundsätzlich für möglich zu halten (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.2019 - 20 U 72/19, BeckRS 2019, 35892 unter I.1.b.bb; Senat, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15, VersR 2015, 1551 = r+s 2017, 68 = juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018 - 12 U 156/16, VersR 2018, 866; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2015 - 12 U 57/15, VersR 2016, 445 juris, Rn. 36; OLG Celle, Urteil vom 09.11.2015 - 8 U 101/15, VersR 2016, 270).
  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 72/19

    Freistellung von der Forderung eines Klinikums aus einem Versicherungsvertrag

    Jedenfalls im Streitfall lagen die Voraussetzungen für einer solche spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nicht vor, weil es weder um so ungewöhnliche Umstände ging, dass danach typischerweise nicht gefragt werden konnte (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 27.02.2015 - 20 U 26/15, r+s 2017, 68, juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 09. November 2015 - 8 U 101/15, VersR 2017, 211, juris Rn. 77; vgl. auch Piontek, r+s 2019, 1 ff. m.N. auch zu Gegenauffassungen), noch aus sonstigen Gründen im Hinblick auf die Atemprobleme die Annahme einer Spontanaufklärungspflicht gerechtfertigt wäre, zumal es der Beklagten ohne Weiteres möglich gewesen wäre, nach zwischenzeitlichen ärztlichen Behandlungen zu fragen.
  • LG Wiesbaden, 05.08.2022 - 7 O 47/17

    Falsche Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss eines privaten

    Eine spontane Anzeigepflicht kann deshalb nur bei Umständen bestehen, die zwar offensichtlich gefahrerheblich, aber so ungewöhnlich sind, dass eine auf sie abzielende Frage nicht erwartet werden kann (vgl. OLG Celle, Urteil vom 09.11.2015, 8 U 101/15, Rn. 77 - zitiert nach juris -).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,73541
OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15 (https://dejure.org/2016,73541)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2016 - 8 U 101/15 (https://dejure.org/2016,73541)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 8 U 101/15 (https://dejure.org/2016,73541)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann der Auftraggeber vor der Abnahme wegen Mängeln vom Vertrag zurücktreten?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    Ein Werk entspricht auch dann nicht der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB und ist daher mangelhaft, wenn es die vereinbarte Funktionstauglichkeit nicht aufweist (vgl. die sogenannte Blockheizkraftwerk-Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 174, 110 ff.).

    Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder den gewöhnlichen Gebrauch vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer gleichwohl die vereinbarte Funktionstauglichkeit (vgl. BGHZ 174, 110 ff. Rdn. 15).

    Dasselbe gilt, wenn die Funktionsuntauglichkeit des Werkes - wie hier - auf vom Besteller gelieferte Stoffe oder Bauteile zurückzuführen ist (vgl. BGHZ 174, 110 ff. Rdn. 19 und 21).

    cc) Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers oder - wie hier - auf fehlenden baulichen Vorleistungen, nämlich einer Abdichtung des Garagendaches, wird der Unternehmer von der Mängelhaftung auch dann frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat (vgl. BGHZ 174, 110 ff. Rdn. 21).

    Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich in erster Linie durch das vom Unternehmer zu erwartende Fachwissen und durch alle Umstände, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind (vgl. BGHZ 174, 110 ff. Rdn. 24).

  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Frist zur Leistung oder zur Nacherfüllung nicht wirksam vor der Fälligkeit der Leistung gesetzt werden (vgl. BGHZ 193, 315 ff. Rdn. 16 m.w.N.).

    Bloße - auch ernsthafte - Zweifel an der Leistungsfähigkeit oder der Leistungswilligkeit des Schuldners rechtfertigen einen Rücktritt nicht (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 323 Rdn. 23 und BGHZ 193, 315 ff. Rdn. 16 und 18).

    An die Annahme einer Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 323 Rdrn. 18; BGH WM 2015, 1591 und BGHZ 193, 315 ff. Rdn. 21).

    Eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers liegt nicht schon dann vor, wenn der Auftragnehmer erklärt, er werde zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leisten können (vgl. BGHZ 193, 315 ff., Leitsatz 2. und Rdn. 22).

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Werklohn auch ohne Abnahme der Leistung fällig, wenn der Besteller die Abnahme des Werkes zu Unrecht endgültig verweigert (vgl. BGH NZBau 2010, 557 ff. Rdn. 5 und BGH BauR 1996, 390, 391).

    Der Besteller eines Bauwerks kann sich dann nicht auf eine fehlende Abnahme berufen, wenn ein Mangel des Werkes nach seiner Art, seinem Umfang und vor allem nach seinen Auswirkungen derart unbedeutend ist, dass das Interesse des Bestellers an einer Beseitigung des Mangels vor Abnahme nicht schützenswert ist und sich seine Verweigerung deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) darstellt (vgl. BGH BauR 1996, 390 ff. - Leitsatz -).

  • BGH, 07.04.2016 - VII ZR 56/15

    Bauvertrag: Einbeziehung einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    Dies gilt insbesondere für die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2016 - VII ZR 56/15 - (= BGH WM 2016, 944 ff.).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    An die Annahme einer Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 323 Rdrn. 18; BGH WM 2015, 1591 und BGHZ 193, 315 ff. Rdn. 21).
  • BGH, 18.05.2010 - VII ZR 158/09

    Werklohnprozess: Notwendige Beweisaufnahme zur Abnahmereife der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Werklohn auch ohne Abnahme der Leistung fällig, wenn der Besteller die Abnahme des Werkes zu Unrecht endgültig verweigert (vgl. BGH NZBau 2010, 557 ff. Rdn. 5 und BGH BauR 1996, 390, 391).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - 21 U 220/13

    Auslegung der Erklärung der Minderung durch den Auftraggeber im Werklohnprozess

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
    aa) Nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, stehen dem Auftraggeber vor der Abnahme der Leistung grundsätzlich keine spezifischen Mängelrechte zur Seite (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015 - I-21 U 220/13 -, BauR 2016, 105 ff. [109] und Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil, Rdn. 2 ff., jeweils m.w.N.).
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