Weitere Entscheidung unten: KG, 11.09.2014

Rechtsprechung
   KG, 09.10.2014 - 8 U 131/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36541
KG, 09.10.2014 - 8 U 131/14 (https://dejure.org/2014,36541)
KG, Entscheidung vom 09.10.2014 - 8 U 131/14 (https://dejure.org/2014,36541)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 8 U 131/14 (https://dejure.org/2014,36541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Geschäftsraummietvertrages: Nutzung der zum Betrieb eines "Tele-Cafes mit Internetangeboten" vermieteten Räume zum Betrieb eines Spätkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsgemäßer Gebrauch einer Gewerbeimmobilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsgemäßer Gebrauch einer Gewerbeimmobilie

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1
    Vertragsgemäßer Gebrauch einer Gewerbeimmobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tele-Cafe mit Internetangeboten vereinbart: Betrieb eines Spätkaufs unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag über Tele-Café berechtigt nicht zum Betrieb eines Spätkaufs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinbarte Nutzung von Räumen zum Betrieb eines Internet-Cafes umfasst nicht Betrieb eines Spätkaufs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarte Nutzung von Räumen zum Betrieb eines Internet-Cafes umfasst nicht Betrieb eines Spätkaufs

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag über Tele-Café berechtigt nicht zum Betrieb eines Spätkaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tele-Café mit Internetangeboten vereinbart: Betrieb eines Spätkaufs unzulässig! (IMR 2015, 63)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 148
  • ZMR 2015, 119
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 19.06.2019 - 5 U 1168/19

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses

    Diese käme aber nur in Betracht, wenn die Berufung unter Berücksichtigung der - bisher nicht vorliegenden - Berufungsbegründung Erfolgsaussichten hätte und zudem die Beklagten als Vollstreckungsschuldner schutzwürdige Einstellungsinteressen glaubhaft machen würden, welche das Vollstreckungsinteresse der Klägerin als Gläubigerin überwiegen, weil bei der im Rahmen des § 719 ZPO vorzunehmenden Abwägung der Gläubiger- und Schuldnerinteressen diejenigen des Vollstreckungsgläubigers kraft gesetzlicher Wertung Vorrang haben (vgl. KG, Beschluss vom 09.10.2014, 8 U 131/14, NJOZ 2015, 324; Senatsbeschluss vom 09.10.2018, 5 U 1498/18).
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Rechtsprechung
   KG, 11.09.2014 - 8 U 131/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,111339
KG, 11.09.2014 - 8 U 131/14 (https://dejure.org/2014,111339)
KG, Entscheidung vom 11.09.2014 - 8 U 131/14 (https://dejure.org/2014,111339)
KG, Entscheidung vom 11. September 2014 - 8 U 131/14 (https://dejure.org/2014,111339)
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