Rechtsprechung
   KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15   

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https://dejure.org/2015,32444
KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,32444)
KG, Entscheidung vom 13.07.2015 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,32444)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,32444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 562b BGB, § 862 Abs 1 S 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 811 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Gewerberaummiete: Zuparken der Grundstückseinfahrt durch den Vermieter als Maßnahme des Selbsthilferechts; Unpfändbarkeit der Betriebsmittel einer Kfz-Werkstatt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ausübung des Selbsthilferechts des Vermieters; Pfändbarkeit der Betriebsmittel einer Kfz-Werkstatt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Allgemeine Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, Selbsthilferecht und verbotene Eigenmacht beim Vermieterpfandrecht, Unpfändbarkeit der Betriebsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 562b; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
    Zulässigkeit der Ausübung des Selbsthilferechts des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Büromöbel und Werkstatteinrichtung dürfen nicht gepfändet werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vermieterpfandrecht: Zuparken der Grundstückseinfahrt durch den Vermieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Sicherung eines Vermieterpfandrechts durch dauerhaftes Zuparken von Grundstückszufahrten - Kein Pfandrecht auf Werkzeuge, Materialen, Büromöbel und Maschinen eines Kfz-Werkstattinhabers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen des Selbsthilferechts des Vermieters bei Verletzung des Vermieterpfandrechts (IVR 2016, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 78
  • ZMR 2016, 774
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 77/91

    Haftungsmasse bei Vermögensübernahme

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Zu den nicht pfändbaren Gegenständen gehören Werkzeuge, Maschinen und Materialvorräte im erforderlichen Umfang (vgl. BGH NJW 1993, 921; BFH/NV 2012, 1936, bei Juris Tz 13).

    Geschützt ist der Inhaber eines Handwerksbetriebs, wenn er selbst handwerklich mitarbeitet und seinen Gewinn nicht überwiegend aus dem bloßen Einsatz von Kapitalmitteln erwirtschaftet; der bloße Einsatz von Personal und Maschinen steht der "körperlichen Arbeit" i.S. von § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht entgegen (s. BGH NJW 1993, 921, 922; LG Bochum DGVZ 1982, 43, 44; Becker in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 811 Rn 17 a; Münzberg in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 811 Rn 45 f.).

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Da der neue Antrag keine Erweiterung des Begehrens zur Folge hat und lediglich der veränderten Sachlage Rechnung trägt, bedarf er keiner Anschlussberufung gemäß § 524 ZPO (s. BGH NJW-RR 2006, 669, juris Tz 9).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 198/98

    Widerruflichkeit einer Erledigungserklärung; Handy für 5 DM

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Danach ist Gegenstand des Berufungsverfahrens der im Schriftsatz des Antragstellers vom 17.04.2015 konkludent enthaltene und gemäß § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 07.06.2001 - I ZR 198/98, Juris Tz 16).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 199/03

    Gewerberaummiete: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Durchsetzung des

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Zwar kommt unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und damit als ultima ratio als Selbsthilfemaßnahme etwa der Austausch der Schlösser durch den Vermieter in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2005, 542, bei juris Tz 19; LG Berlin, Urt. v. 01.11.2012 - 93 O 127/11, Grundeigentum 2013, 418, bei juris Tz 21).
  • BGH, 01.07.2011 - V ZR 154/10

    Abwehranspruch des Eigentümers gegen Zugangsbehinderung zu seinem Grundstück auf

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das Zuparken der Grundstückseinfahrten, auch wenn sich die abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichem Straßenland befinden, eine Störung des Besitzes an den Mieträumen darstellt und einen Unterlassungsanspruch nach § 862 Abs. 1 S. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB auslöst (s. BGH, Urt. v. 01.07.2011 - V ZR 154/10, NJW-RR 2011, 1476 Tz 9).
  • LG Berlin, 01.11.2012 - 93 O 127/11
    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Zwar kommt unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und damit als ultima ratio als Selbsthilfemaßnahme etwa der Austausch der Schlösser durch den Vermieter in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2005, 542, bei juris Tz 19; LG Berlin, Urt. v. 01.11.2012 - 93 O 127/11, Grundeigentum 2013, 418, bei juris Tz 21).
  • BFH, 03.08.2012 - VII B 40/11

    Berücksichtigung von nach der Pfändung eingetretenen Umständen im

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 U 15/15
    Zu den nicht pfändbaren Gegenständen gehören Werkzeuge, Maschinen und Materialvorräte im erforderlichen Umfang (vgl. BGH NJW 1993, 921; BFH/NV 2012, 1936, bei Juris Tz 13).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 24 U 59/15

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume wegen

    Die in der Halle befindlichen Gegenstände unterlagen einem etwaigen Pfandrecht nicht, weil gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO diejenigen Gegenstände unpfändbar sind, die von einer Person, die aus ihrer körperlichen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb zieht, zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit benötigt werden (vgl. KG v. 13.07.2015, 8 U 15/15, Rn. 12f, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15   

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https://dejure.org/2017,67914
OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2017,67914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2017 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2017,67914)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2017,67914)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 6 TG 1468/07

    Definition eines Einlagengeschäfts nach dem Kreditwirtschaftsgesetz;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Des Weiteren ist eine Mindestverzinsung der Einlage bzw. eine Ausschüttungsgarantie unter Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht vereinbart (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2007, 6 TG 1468/07, juris Rn 16).

    Typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligte Investoren - auf deren Verständnismöglichkeit hier maßgeblich abzustellen ist - konnten und mussten aufgrund der begleitenden Werbeaussagen in dem Kurzprospekt (Anlage K 7, Anlagenband) nicht davon ausgehen, dass die Einlage ähnlich wie bei einer Bankanlage unabhängig vom Geschäftserfolg mit der garantierten "unbedingten" Sicherheit der Rückzahlung verbunden ist (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2007, 6 TG 1468/07, juris Rn 11).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof weist in seinem Beschluss vom 29.10.2007 (6 TG 1468/07, juris Rn 16) zu Recht darauf hin, dass dann, wenn kein Gewinn erwirtschaftet worden ist, bei gleichzeitiger Verlustfreistellung der Anleger eine Erfüllung der eingegangenen Mindestzinsverpflichtung nicht oder nur bei anderweitigen Kapitalzuflüssen möglich wäre.

  • OLG Schleswig, 21.12.2011 - 9 U 57/11

    Begriff des erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts i.S. von § 1 Abs. 1 KWG;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Der dort geregelte Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass nur solche Unternehmen Bankgeschäfte betreiben, die personell und finanziell die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2013, VI ZR 56/12, juris Rn 11 m. w. N.; NJW-RR 2013, 675 ff; Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2011, 9 U 57/11, juris Rn 25 m. w. N.).

    So liegt eine Einlage i. S. d. KWG vor in der Fallgestaltung fremder, unbedingt rückzahlbarer Gelder, wenn also ein garantierter Mindestgewinn unter Ausschluss einer Verlustbeteiligung vereinbart wurde (vgl. BFS - KWG/Schäfer, 4. Aufl. 2011, § 1 KWG Rn 40), des Weiteren, wenn der Eindruck eines vertraglichen, unbedingten Rückzahlungsanspruchs, insbesondere in Werbe- und Vertragsunterlagen, erweckt wurde (vgl. Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2011, 9 U 57/11, juris Rn 34 mit Hinweis auf die Entwurfsbegründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für die zum, 1. Januar 2005 in Kraft getretene Neuregelung, Drucksache 15/3641, S. 36).

  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB wegen Schutzgesetzverletzung setzt auch deren Kausalität für den geltend gemachten Schaden voraus (vgl. BGH, NJW 2005, 3721 ff. [BGH 26.09.2005 - II ZR 380/03] ; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl. 2017, § 823 Rn 59), worauf der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 13.12.2016 hingewiesen worden ist.
  • VG Berlin, 22.02.1999 - 25 A 276.95

    Erlaubnispflichtige "Einlagen" nach dem KWG bei Veräußerung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    So wird einer etwaigen Vorstellung des Anlegers, er wähle eine bankähnliche Anlagemöglichkeit, mit dem deutlichen Hinweis in Ziff. 4. der Beitrittserklärung, dass die angebotene Beteiligung unternehmerische Risiken beinhalte, die bis zu einem Totalverlust führen könnten, deutlich entgegen gewirkt (vgl. VG Berlin, NJW-RR 2000, 642 ff).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2017 - 8 U 15/15
    Der dort geregelte Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass nur solche Unternehmen Bankgeschäfte betreiben, die personell und finanziell die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bieten (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2013, VI ZR 56/12, juris Rn 11 m. w. N.; NJW-RR 2013, 675 ff; Schleswig - Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2011, 9 U 57/11, juris Rn 25 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2018 - 7 O 389/17
    Denn es ist nicht Sache des Gerichts - außergewöhnlich umfangreiche - Strafakten daraufhin zu überprüfen, ob sie Tatsachen enthalten, die dem Kläger günstig sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2017, 8 U 15/15, 8 U 73/15 sowie 8 U 190/15).

    entgegengenommenen Gelder des Klägers sind nicht als Einlagen im Sinne dieser Bestimmung zu qualifizieren, sondern als erlaubnisfreie Unternehmensbeteiligungen (so auch OLG Frankfurt Urteil vom 07.02.2017,8 U 15/15 ,8 U 73/15,8 U 190/15).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2015 - I-8 U 15/15   

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https://dejure.org/2015,76181
OLG Düsseldorf, 05.11.2015 - I-8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,76181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2015 - I-8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,76181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2015 - I-8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,76181)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2002 - 8 U 190/01

    Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2015 - 8 U 15/15
    Von Bedeutung sind insbesondere die Schmerzen, die der Verletzte zu tragen hat, die Dauer des Schadens und die Beeinträchtigungen solcher Funktionen, die sich, wenn sie negativ betroffen sind, ungünstig auf die Lebensführung, die Lebensqualität und damit auf das persönliche Schicksal des Geschädigten auswirken (Senat, NJW-RR 2003, 87).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 2003, 87 m.w.N.) ist allein ein grober Fehler, der gegebenenfalls zur Beweislastumkehr führt, noch nicht schmerzensgelderhöhend.

  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2015 - 8 U 15/15
    Ein Verzögern der Regulierung kann schmerzensgelderhöhend sein, wenn dieses Verhalten vorwerfbar oder jedenfalls nicht nachvollziehbar ist (OLG München, NZV 2014, 577).
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Rechtsprechung
   KG, 09.06.2015 - 8 U 15/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33473
KG, 09.06.2015 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,33473)
KG, Entscheidung vom 09.06.2015 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,33473)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 8 U 15/15 (https://dejure.org/2015,33473)
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