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OLG Zweibrücken, 16.04.2013 - 8 U 16/11 |
Volltextveröffentlichung
- verkehrslexikon.de
Zum Anspruch des Leasinggebers auf Ersatz von Reparaturkosten bei Rückgabe eines nicht vertragsgemäßen Leasingfahrzeugs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 22/12
Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Verjährungsfrist für einen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.04.2013 - 8 U 16/11
Letzteres folgt daraus, dass in Anbetracht der nach der Vertragsgestaltung bezweckten Vollamortisation der Anspruch des Leasinggebers auf Ersatz des Minderwertes bei Rückgabe des Fahrzeuges in vertragswidrigem Zustand dessen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs in einem vertragsgerechten Erhaltungszustand gleichzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 22/12 -, zitiert nach juris).Demzufolge dient die unter Nr. 8 Abs. 2 AGB-L V übernommene Verpflichtung der Erfüllung der leasingtypischen Amortisationsfunktion (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 22/12 - zur Auslegung einer Formularklausel, wonach der Leasingnehmer bei Rückgabe des Fahrzeugs in vertragswidrigem Zustand "zum Ersatz des entsprechenden Schadens verpflichtet ist").
- BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 177/99
Verjährung von Ansprüchen des Leasinggebers nach planmäßigem Vertragsablauf
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.04.2013 - 8 U 16/11
Der Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung zielt darauf ab, dass der Leasinggeber bei planmäßigem Vertragsablauf die volle Amortisation des zum Erwerb des Fahrzeugs eingesetzten Kapitals einschließlich des kalkulierten Gewinns erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2000 - VIII ZR 177/99 -, zitiert nach juris).Bei dieser Vertragsgestaltung schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber daher als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung nicht nur die vereinbarten Leasingraten nebst einer etwaigen bei Vertragsbeginn zu entrichtenden Sonderzahlung, sondern auch einen Ausgleich in Geld für gefahrene Mehrkilometer und zur Kompensation eventueller Schäden oder Mängel am Fahrzeug Ersatz des Minderwertes des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe in nicht vertragsgemä13.emZustand (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2000 a.a.O. und 14. Juli 2004 - VIII ZR 367/03 -, jeweils zitiert nach juris).
- BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84
Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.04.2013 - 8 U 16/11
Der Anspruch des Leasinggebers auf Amortisation seines Anschaffungs- und Finanzierungsaufwandes (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 318/84 -, zitiert nach juris) wird im Wege der "Mischkalkulation" durch die vom Leasingnehmer geschuldeten Zahlungen und durch Verwertung des Leasingfahrzeugs nach Vertragsablauf erreicht, für dessen ordnungsgemäßen Zustand der Leasingnehmer einzustehen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 1. März 2000 - VIII ZR 177/79 -, a.a.O; zitiert nach juris). - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03
Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.04.2013 - 8 U 16/11
Bei dieser Vertragsgestaltung schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber daher als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung nicht nur die vereinbarten Leasingraten nebst einer etwaigen bei Vertragsbeginn zu entrichtenden Sonderzahlung, sondern auch einen Ausgleich in Geld für gefahrene Mehrkilometer und zur Kompensation eventueller Schäden oder Mängel am Fahrzeug Ersatz des Minderwertes des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe in nicht vertragsgemä13.emZustand (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2000 a.a.O. und 14. Juli 2004 - VIII ZR 367/03 -, jeweils zitiert nach juris).