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   OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13   

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https://dejure.org/2014,45256
OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13 (https://dejure.org/2014,45256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2014 - 8 U 165/13 (https://dejure.org/2014,45256)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 8 U 165/13 (https://dejure.org/2014,45256)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Auftragnehmers auf Auszahlung einer einbehaltenen Barsicherheit bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft; Zulässigkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 631 Abs. 1; VOB/B § 17 Nr. 3
    Pflicht des Auftraggebers zur Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts nach Annahme einer Gewährleistungsbürgschaft ohne Aufrechnungsmöglichkeit mit streitigen Gegenforderungen aus anderem Bauvorhaben

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 387 BGB, § 631 Abs 1 BGB, § 17 Nr 3 VOB/B 2002
    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft; Aufrechnung des Sicherheitseinbehalts mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B 17 Nr. 3; BGB § 631 Abs. 1
    Gewährleistungsbürgschaft; Barsicherheit; Austauschrecht; Aufrechnung; Bürgerliches Recht

  • rechtsportal.de

    VOB/B 17 Nr. 3 ; BGB § 631 Abs. 1
    Anspruch des Auftragnehmers auf Auszahlung einer einbehaltenen Barsicherheit bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auszahlung des Mängeleinbehalts: Keine Aufrechnung mit Ansprüchen aus anderem Bauvorhaben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistungsbürgschaft statt Barsicherheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistungseinbehalt - und die Aufrechnung mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht eines Auftraggebers zur alsbaldigen Auszahlung einer einbehaltenen Barsicherheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht eines Auftraggebers zur alsbaldigen Auszahlung einer einbehaltenen Barsicherheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht eines Auftraggebers zur alsbaldigen Auszahlung einer einbehaltenen Barsicherheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung des Mängeleinbehalts für Los 2: Keine Aufrechnung mit Ansprüchen aus Los 1! (IBR 2015, 193)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei Mängeln: Nach Entgegennahme der Bürgschaft ist der Bareinbehalt auszuzahlen! (IBR 2015, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 876
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Eine einbehaltene Barsicherheit hat der Auftraggeber alsbald auszuzahlen, wenn er eine als zum Austausch gestellte und geeignete Gewährleistungsbürgschaft entgegengenommen hat (im Anschluss an BGHZ 148, 151).

    Es liege außerdem entgegen der Auffassung des Landgerichts sehr wohl eine Doppelsicherung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 148, 151) vor.

    Dieser ist berechtigt, die Art der Sicherungsgewährung in dem vorgegebenen Rahmen zu bestimmen und zu verändern (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 467/00 - = BGHZ 148, 151, 153 = juris Rdnr. 10).

    Besteht wegen Mängeln zum Zeitpunkt der Übergabe der Austauschbürgschaft nur ein Zurückbehaltungsrecht, jedoch noch keine Aufrechnungslage, weil der Auftraggeber noch keine Geldansprüche aus Minderung, Ersatzvornahmekosten oder Schadensersatz geltend macht, ist der Auftraggeber zur Auszahlung des Bareinbehalts nach Erhalt der Austauschbürgschaft verpflichtet (BGHZ 148, 151, 155 = juris Rdnrn. 17 ff.; Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB/B Teile A und B, 4. Auflage § 17 VOB/B Rdnrn. 117 ff.).

  • OLG Hamm, 27.10.2006 - 12 U 47/06

    Zur Aufrechnung eines Zahlungsanspruches aus Gewährleistung mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Gegen den Anspruch auf Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts ist eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Ansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben in der Regel nicht zulässig (a. A. OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2006 - 12 U 47/06 -, BauR 2009, 861).

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 27. Oktober 2006 entschieden, dass der Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt, auch wenn der Auftragnehmer ihm eine Gewährleistungsbürgschaft zum Austausch gegen den Sicherheitseinbehalt in bar ausgehändigt hat, nicht auszuzahlen braucht, wenn er mit ungesicherten Ansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben aufrechnen kann (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2006 - 12 U 47/06 -, BauR 2009, 861 = juris Rdnrn. 22 f.).

  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Dabei hat er insbesondere betont, dass die ursprüngliche Sicherungsabrede in ihrer Wirkung nicht durch einseitige Erklärung erweitert werden darf (BGH NJW 1999, 55, 57).
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZR 227/06

    Mängelbeseitigung durch nachträgliche Beschichtung eines Parkdecks:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29. Januar 2009 zurückgewiesen (- VII ZR 227/06 -).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZR 16/10

    Abtretung des als Gewährleistungssicherheit einbehaltenen Restwerklohnanspruchs:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Der Umstand, dass über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, berechtigt den Auftraggeber nämlich noch nicht einmal dazu, eine zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts gestellte Gewährleistungsbürgschaft zurückzuweisen und die Auszahlung des Einbehalts zu verweigern (BGH NJW 2011, 443, 445 = juris Rdnr. 26; Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 17 VOB/B Rdnr. 122).
  • OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00

    Gewährleistungseinbehalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden, das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 -, IBR 2002, 252 = juris Rdnrn. 4 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 -, NJW-RR 2008, 38, 39 = juris Rdnr. 30; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 -, BauR 2009, 1632 = juris Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 U 115/06

    Umfang eines Gewährleistungseinbehaltes bei mehreren Bauvorhaben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden, das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 -, IBR 2002, 252 = juris Rdnrn. 4 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 -, NJW-RR 2008, 38, 39 = juris Rdnr. 30; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 -, BauR 2009, 1632 = juris Rdnr. 4).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2009 - 1 U 299/08

    Aufrechnung mit Gegenforderungen aus anderen Bauvorhaben?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden, das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag beschränkt ist und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist (OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00 -, IBR 2002, 252 = juris Rdnrn. 4 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2007 - I-22 U 115/06 -, NJW-RR 2008, 38, 39 = juris Rdnr. 30; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.06.2009 - 1 U 299/08 -, BauR 2009, 1632 = juris Rdnr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00

    Zur Wirksamkeit einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Vielmehr stellt die Verknüpfung zwischen der Auszahlung des Sicherheitseinbehalts und dem Wirksamwerden der Bürgschaftsverpflichtung als Ersatzsicherheit eine reibungslose Ausübung des Austauschrechts des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 3 VOB/B sicher (OLG Celle OLGR 1999, 114 = juris Rdnrn. 9 ff.; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296 = juris Rdnrn. 9 f.; OLG Naumburg OLGR 2004, 349, 350; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 18. Auflage, § 17 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 21).
  • OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03

    Überraschende bzw. unangemessene Klausel in Formularvertrag über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13
    Vielmehr stellt die Verknüpfung zwischen der Auszahlung des Sicherheitseinbehalts und dem Wirksamwerden der Bürgschaftsverpflichtung als Ersatzsicherheit eine reibungslose Ausübung des Austauschrechts des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 3 VOB/B sicher (OLG Celle OLGR 1999, 114 = juris Rdnrn. 9 ff.; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296 = juris Rdnrn. 9 f.; OLG Naumburg OLGR 2004, 349, 350; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 18. Auflage, § 17 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 21).
  • BGH, 14.09.2017 - VII ZR 3/17

    Bauvertrag: Auslegung der Vereinbarung über einen Einbehalt zur Sicherung

    Eine beiderseits interessengerechte Auslegung führt dazu, dass die zu Gunsten des Bestellers hinausgeschobene Fälligkeit eines Teils des Werklohnanspruchs damit verbunden ist, dass gegen diesen, wenn von dem Einbehalt Gebrauch gemacht worden ist, jedenfalls während des vereinbarten Sicherungszeitraums nicht mit Forderungen aus anderen Verträgen aufgerechnet werden kann (im Ergebnis ebenso Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online, Stand: 10. August 2015, Rn. 175; Praun, jurisPR-PrivBauR 4/2010 Anm. 3; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB Teile A und B, 20. Aufl., § 17 Abs. 1 VOB/B Rn. 22; vgl. auch Beck'scher VOB/B-Kommentar/Rudolph/Koos, 3. Aufl., § 17 Abs. 1 Rn. 18; MünchKommBGB/Schlüter, 7. Aufl., § 387 Rn. 60; E. Wagner in Erman, BGB, 14. Aufl., § 387 Rn. 34, 40; OLG Karlsruhe, ZfIR 2015, 610 mit Anmerkung Leidig/Semmrich; OLG Düsseldorf, BauR 2007, 1587; OLG Dresden, Urteil vom 28. September 2000 - 19 U 888/00, juris; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 27. Oktober 2006 - 12 U 47/06, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 21 U 24/16

    Beschränkung des Sicherheitseinbehalts auf Sicherung von Ansprüchen aus dem

    Demgegenüber haben das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 28.9.2000, 19 U 888/00, juris), das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.2.2007, 22 U 115/06, BauR 2007, 1587), das Oberlandesgericht Saarbrücken (Beschluss vom 8.6.2009, 1 U 299/08, juris) und zuletzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 9.12.2014, 8 U 165/13, juris) entschieden, dass der Sicherheitseinbehalt ausschließlich auf die Sicherung von Ansprüchen aus demselben Bauvertrag beschränkt und daher eine Aufrechnung des Sicherungsnehmers mit Ansprüchen aus anderen Bauvorhaben nicht möglich ist.

    Die Revision ist wegen der divergierenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob der Auftraggeber berechtigt ist, gegen den Anspruch des Auftragnehmers auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts mit streitigen Gegenforderungen aus einem anderen Bauvorhaben aufzurechnen (dazu oben unter 2. a)), gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuzulassen (so auch schon OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.12.2014, 8 U 165/13).

  • LG Limburg, 06.05.2016 - 2 O 157/15
    Gegen den Anspruch auf Rückzahlung des Sicherheitseinbehalts kann nicht mit Forderungen aus anderen Bauvorhaben aufgerechnet werden (Grüneberg, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 387 Rn. 15; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 38 [OLG Düsseldorf 23.02.2007 - I-22 U 115/06] ; OLG Karlsruhe, NJOZ 2015, 1397 Rn. 33 ff.).
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