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   OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07   

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https://dejure.org/2008,6059
OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07 (https://dejure.org/2008,6059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.04.2008 - 8 U 1819/07 (https://dejure.org/2008,6059)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. April 2008 - 8 U 1819/07 (https://dejure.org/2008,6059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhalten eines Verbrauchers nach Vertragsschluss als maßgeblicher Umstand für das Fortwirken einer ursprünglichen Haustürsituation und Indizwirkung eines engen zeitlichen Zusammenhangs; Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Vertrages über eine neue oder zu sanierende ...

  • rabüro.de

    Zur Fortwirkung einer Haustürsituation

  • Judicialis

    ZPO § 281; ; ZPO § ... 767; ; ZPO § 767 Abs. 1; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 797 Abs. 5; ; ZPO § 800; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 821; ; HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HWiG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2; ; HWiG § 2 Abs. 1; ; HWiG § 3 Abs. 1; ; HWiG § 3 Abs. 3; ; BauGB § 194; ; WertV § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirkung einer Haustürsituation - Wertermittlung nach der Vergleichswertmethode im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortwirken einer Haustürsituation?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1682
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Steht eine Unangemessenheit des Kaufpreises im Raum, hat die Bank den finanzierungswilligen Kunden nur ausnahmsweise dann aufzuklären, wenn sie von einer sittenwidrigen Übervorteilung durch den Verkäufer deshalb ausgehen muss, weil der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH, Urteile vom 20.01.2004 - XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 524 und vom 23.03.2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    a) Nach seit langem gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet, namentlich dann, wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. etwa BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    a) Nach seit langem gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet, namentlich dann, wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. etwa BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Wird dem Käufer ein solches Anlagemodell als einheitliches Gesamtpaket angeboten, kommt es für die Frage der Sittenwidrigkeit des gesamten Vertragswerkes auf ein besonders krasses Missverhältnis zwischen dem Gesamtaufwand des Käufers und dem Wert des gesamten Leistungspaketes an; dabei sind erzielbare Steuervorteile des Käufers ausdrücklich zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 08.10.2004 - V ZR 18/04, WM 2004, 2349 und vom 17.06.2005 - V ZR 220/04, WM 2005, 1598).
  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 402/03

    Beschränkung der darlehensvertraglichen Haftung der Gesellschafter einer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Die wie hier widerrufliche Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedarf keiner besonderen Form, insbesondere nicht der für die Vollstreckungsunterwerfung selbst vorgeschriebenen notariellen Beurkundung (BGH, Urteil vom 25.10.2005 - XI ZR 402/03, WM 2006, 177 unter II 1 m.N.).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    In der Wohnung des Verbrauchers mit dem Ziel des Vertragsschlusses geführte Gespräche können zur Bejahung eines Haustürgeschäftes auch dann führen, wenn der Verbraucher die Vertragserklärung erst anschließend in den Geschäftsräumen der anderen Vertragspartei abgibt (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02, NJW-RR 2005, 180 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 286/92

    Würdigung eines Gutachtens bei fehlender Nennung von Vergleichsobjekten

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Gegen die Heranziehung der vom Gerichtssachverständigen dokumentierten Vergleichsfälle selbst bestehen keine Bedenken, nachdem er die in seinem Ausgangsgutachten bezeichneten Vergleichsobjekte nach Rüge des Klägers, wie rechtlich geboten (BGH WM 1994, 1344), in der ergänzenden Stellungnahme ausdrücklich mit präziser Anschrift benannt hat.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Widerleglich vermutet wird die Kenntnis allerdings, sofern der Verkäufer bzw. ein von ihm beauftragter Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, dem Kunden auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder Vermittlers derart evident ist, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (grundlegend BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 unter Tz. 51 ff.).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Der Beklagten stünden dann aber nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 26.02.2008 - XI ZR 74/06 unter Tz. 14 m.w.N., www.bundesgerichtshof.de) sofort fällige bereicherungsrechtliche Ansprüche aus § 3 Abs. 1, Abs. 3 HWiG zu, wegen derer sie die Vollstreckung aus den Sicherungstiteln grundsätzlich betreiben dürfte.
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 277/87

    Aufklärungs- und Warnpflichten einer Bank bei Wissensvorsprung über Risiken eines

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2008 - 8 U 1819/07
    Einen aufklärungspflichtigen Wissensvorsprung hat die Bank in Fällen der vorliegenden Art ferner allgemein dann, wenn sie spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages weiß, dass der Kaufentschluss ihres Kunden auf einer arglistigen Täuschung des Verkäufers/Vertreibers (vgl. BGH WM 1989, 1368, 1370; BGH WM 1999, 678, 679) bzw. auf einem vorsätzlichen Verschulden vor oder bei Vertragsschluss beruht (BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05, WM 2007, 114 unter II 1 a).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • OLG Bamberg, 03.04.2009 - 6 U 29/08

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage: Zurechenbarkeit der vom

    (44) Eine am 29.11.2000 oder am 4.12.2000 möglicherweise bestehende Haustürsituation kann auch nicht aufgrund des Umstandes fortgewirkt haben, dass eine bereits eingetretene Bindung des Klägers an das zu finanzierende Geschäft bestanden hätte (vgl. hierzu OLG Dresden, Urteil vom 9.4.2008, WM 2008, 1682).
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